Ginsheim: Hunde im Blutrausch?

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Ich hatte immer gedacht, daß du aufgrund deiner Bildung weißt was du tust und schreibst und dann fällt dir nichts besseres wie das Kommentieren zweifelhaften Bildmaterials und Vorstehhundebashiong ein! Du entäusch mich gerade auf ganzer Linie!

Denke wir sind uns bezüglich der Quelle und den Absichten der Dame (die auch schon "aufgehängte" Füchse in Gebüschen gefunden hat etc) einer Meinung.

Bezüglich des Einsatzes von irgendwelchen Hunden (mit einer wie auch immer qualifizierenden Brauchbarkeit) bei einer Jagd und einer in Kauf genommenen Erhöhung des Risikos von tierschutzwidrigem Fehlverhalten bleibe ich allerdings bei meinem bekannten Punkt.

Zumal der eine Mix mit wie ein Bullterrier aussieht und, ggf auch unabhängig von diesem Fall, hat sowas auf der Jagd so wenig Berechtigung wie ein Border Collie oder ein Rottweiler.

Das anderseits durchaus auch neue Rassen jagdlich anerkannt werden könnten, wenn die entsprechenden Kriterien vom Zuchtverein eingehalten werden, zeigen jüngste Entwicklungen. Aber alles kann, nichts muss... sollte es bei der Jagd auf Wild nicht geben.

Das ich - losgelöst von dem Fall in der Zeitung - mein erneutes Erlebnis mit einem stumm hetzenden DD gebracht habe kann man werten wie man möchte. Ob Einzelfall oder eher häufige Komplikation sei dahin gestellt.

Du (und ggf andere Hundeführer mit ähnlicher Passion und Qualität) solltest Dir den Schuh jedoch überhaupt nicht anziehen, weil Du ja nach entsprechender Ausbildung kontrolliert einsetzbare und kurzjagdende DDs führst und diese sich entsprechend nicht auf ein im Wundbett liegendes Schweinchen stürzen und das (zumal erfolglos und stumm) über mehrere Jagen hetzen bis sie dann schließlich ablassen.

Übrigens hat sich der DD Mann später, als er beim SGL den Fall meldete (war zu der Zeit noch unterwegs mit dem HS), bitter über seinen Hund beklagt und entschuldigt, der Hund würde halt erst im dritten Feld stehen und ihm täte das total leid etc.

Ich kann als Hühnerhundemann bezüglich meines alten KLM (der immerhin Sicht und bei frischeren Fährten auch spurlaut war) und der DK Hündin nur sagen, dass beide bei einer DJ geschnallt oder mich als eventuellen Durchgeschützen begleitend zwar großräumig um mich arbeiten würden (bzw meine Frau als Führerin der DK Lady) aber ziemlich sicher ihr eigenes Ding machen würden, wenn sie auf krankes oder irgendwie für sie erreichbares Wild stoßen würden. Auch ohne Kommando.
Das die DK Hündin äußerst scharf ist und Rehwild runter zieht, kommt ihr bei den Nachsuchen auf diese Wildart (das ist ihre Domäne und nicht die des HS) sehr zu Gute. Das Rehwild dabei auch mal klagt und die Sache für einen aufgeputschten Laien ziemlich befremdlich aussehen kann ist vermutlich jedem klar.
Aber darum gibts neben der klassischen Arbeit für meine/unsere Hühnerhunde (und das sind Feld- und Wasserarbeit) definitiv keine Einsätze bei DJen.

Denn ICH konnte weder für den KLM (abgesehen davon, dass er primär Nachsuchen gemacht hat damals) und erst recht nichtt für den DK garantieren, dass sich solche Szenen wie in der Zeitung nicht wiederholen.

Also nochmal: Ziehe Dir bitte keinen Schuh an, den ich Dir nicht hin gestellt habe. Ausnahmen bestätigen die Regel und Dein DD kann wohl, was meine Vorsteher (und die vieler anderer) nicht können. Gut so und das erkenne ich an.

Ich hoffe aber, dass wir in Punkto eines bewussten Einsatzes von tierschutzkonform jagenden Hunden (sei es durch ihre entsprechende Veranlagung (Spurlaut), körperliche Limitationen wie kurze Läufe, oder aber eine exzellente Ausbildung mit absoluter Abrufbarkeit und engster Führerbindung) konform gehen.

Die von den Medien entsprechend der "Bad news are good news" Strategie hochgehypten, teilweise aber auch zu Recht kritisierten Jagdunfälle oder Unzulänglichkeiten einfach wegzuwischen wäre m.E. nach ignorant. Auch das man dazu innerhalb der Jägerschaft trefflich streiten kann und soll, um solche Dinge vielleicht zukünftig zum Besseren zu wenden, finde ich völlig richtig und wichtig. "Selbstreinigungskräfte" heiß das früher...
"Schwamm drüber" allerdings ist keine Lösung. Nirgendwo.

Es gibt immer wieder Dinge, die nicht so gelaufen sind wie sie sollten. Und das sind neben der mangelnden Berücksichtigung menschlicher (Schießvermögen, Schussgeilheit, Unaufmerksamkeit, inadäquate Risikobereitschaft) auch tierischer Unzulänglichkeiten wie der Einsatz von Hunden für jagdliche Aufgaben, denen sie womöglich nicht nach bestem, menschlichen Ermessen zuverlässigst gewachsen sind. Jedenfalls wenn Wild das Opfer ist und dadurch unnötig leidet.
Wir sollten daraus lernen und je weniger Zwischenfälle und Fehler und jagdliche Tragödien passieren desto besser für uns alle - und das Wild!

Know your limits !

Warten.jpg

Auch wenn die individuell sehr verschieden sein mögen.
 
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@Black Grouse

kein guter Vorstehhund soll auf einer Wundfährte abbrechen, die soll er arbeiten und das Stück Wild binden oder vor einen Schützen bringen. Ich gehe davon aus, daß du den DD nicht hast arbeiten sehen, von daher weißt du nicht ob er stumm war. Der Frischling ist zur Strecke zur Strecke gekommen, warum? Hat der DD den vielleicht vor den Schützen gebracht? Du beurteilst eine Arbeit danach, wie du es gerne hättest, nicht was du gesehen hast.

Ich weiß, daß du ein Purist in Sachen Hundearbeit bist, du darfst auch gerne dabei in Schönheit sterben, aber verurteile nicht andere Hundeführer, die jagen wollen!
 
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Dummes Zeug. In NDS sind Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen verboten

DAS ist dummes Zeug, es existiert kein diesbezügliches Verbot in NS. Und es gibt gute Gründe, manche Jagden am Sonntag stattfinden zu lassen. Hier ist es z b Kloster Wöltingerode, die Sauen liegen da fest im Schilf und es muss eine Strasse gesperrt werden, was nur Sonntags geht. Oder auch da ganz in der Nähe wird Sonntags an einer Regionalbahnstrecke gejagt, weil diese an Sonntagen nicht fährt. Das die Geschichte konstruiert und künstlich aufgebauscht ist, sollte jedem halbwegs intelligenten Menschen nach spätestens drei Sätzen auffallen. Aber anstatt das auch zu benennen, wird sich an der Hundeauswahl oder an vermeintlichen Verstössen gegen die (blödsinnigen) Coronaregeln aufgegeilt. Es ging um Schwarzwild im Schilf und dementsprechend war wohl auch die Hundeauswahl. Aber vielleicht sollten die Veranstalter nächstes mal doch lieber hier im Forum nachfragen, da kamen ja die tollsten Vorschläge :giggle:
 
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Klar sind Gesellschaftsjagden an Sonn - und Feiertagen in NDS verboten, per Sondergenehmigung gibt es Ausnahmen!
Selbst der ehemalige Landwirtschaftsminister Glup stolperte wegen einer Fasanenjagd an einem Feiertag aus seinem Amt!
 
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Die wenigen große Vorsteher (zu 100% DD) arbeiteten nahe an ihrem Führer (die gleichzeitig als Treiberwehrführer fungierten). Ein solcher, Radius von bis zu 500m um seinen Führer arbeitende DD, kam an einen in Sichtweite des ursprünglichen Schützen im Wundbett liegenden, angeflickten Frischi und hetzte diesen dann auf Eigeninitiative stumm in weite Ferne. Kam dann irgendwann stumm und erfolglos zurück.
Ich war für die über 3km Arbeit, die an einem Aufbruch endete, nicht undankbar. Aber insgesamt lag dieser Arbeit keine Glanzleistung zugrunde und zeigte, dass auch dieser Hund, zwar prinzipiell abgeführt, aber dennoch im entscheidenden Moment aus dem Ruder lief.

Ich lese Dich sonst gern, aber Sorry, die Geschichte enthält mir zuviele Ungereimtheiten. Aber selbst wenn sie so passiert wäre, was hätte es groß geändert, wenn der Frischling 3 km mit Laut gehetzt worden wäre?
 
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Klar sind Gesellschaftsjagden an Sonn - und Feiertagen in NDS verboten, per Sondergenehmigung gibt es Ausnahmen!
Selbst der ehemalige Landwirtschaftsminister Glup stolperte wegen einer Fasanenjagd an einem Feiertag aus seinem Amt!

Quelle bitte. Und komm mir nicht mit irgendwelchen Kommentaren von Juristen, sondern mit einem Gesetzestext, welcher Gesellschaftsjagden an Sonn,- und Feiertagen explizit ausschliesst oder als Genehmigungspflichtig betrachtet.
 
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Bevor Du den Hals so weit aufreisst, solltest Du Dich mal informieren, z.B. bei der LJN:mad:

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt in ihrem aktuellen Newsletter nach Rücksprache mit dem Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen, Herrn Clemens H. Hons, Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen mit und bedankt sich bei Herrn Hons für die Unterstützung.

Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen werden durch das Niedersächsische Feiertagsgesetz reglementiert. In § 4 Abs. 1 NFeiertagsG heißt es:

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.​
Eine Gesellschaftsjagd wird vom Jagdrecht nicht definiert. Laut Herrn Hons liegt eine Gesellschaftsjagd vor, wenn

sechs oder mehr Schützinnen und Schützen nach einem gemeinsamen Plan und im gegenseitigen Zusammenwirken jagen.​
 
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Lesen kannst Du aber leidlich, oder:unsure:
Niedersächsische Feiertagsverordnung, wirst Du wohl finden. Übrigens passt mir Dein Ton uns anderen gegenüber überhaupt nicht und "mit was ich Dir komme" bestimme ich und nicht Du.
 
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Lesen kannst Du aber leidlich, oder:unsure:
Niedersächsische Feiertagsverordnung, wirst Du wohl finden. Übrigens passt mir Dein Ton uns anderen gegenüber überhaupt nicht und "mit was ich Dir komme" bestimme ich und nicht Du.

Also wo steht in diesem Gesetz explizit, dass Gesellschaftsjagden an Sonn,- und Feiertagen verboten sind? DU hast behauptet, dass in NS Gesellschaftsjagden an Sonn,- und Feiertagen generell verboten sind und ich soll Dir jetzt den Nachweis dazu bringen? Merkste selber, oder?
Und sei bitte nicht so garstig zu mir, wir sind doch fast Nachbarn ;)
 
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Wo steht, dass Du Dir, in der Öffentlichkeit , nicht in die Hosen machen solltest und, tust Du es weil es ja nirgends explizit steht:unsure:
Falls Herr Hons mal seinen Job als Justitiar der LJN aufgibt, bewirb Dich und jetzt gehab Dich wohl:cool:
 
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Bevor Du den Hals so weit aufreisst, solltest Du Dich mal informieren, z.B. bei der LJN:mad:

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt in ihrem aktuellen Newsletter nach Rücksprache mit dem Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen, Herrn Clemens H. Hons, Empfehlungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen mit und bedankt sich bei Herrn Hons für die Unterstützung.

Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen werden durch das Niedersächsische Feiertagsgesetz reglementiert. In § 4 Abs. 1 NFeiertagsG heißt es:

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.​
Eine Gesellschaftsjagd wird vom Jagdrecht nicht definiert. Laut Herrn Hons liegt eine Gesellschaftsjagd vor, wenn

sechs oder mehr Schützinnen und Schützen nach einem gemeinsamen Plan und im gegenseitigen Zusammenwirken jagen.​
Wobei ich das nach Bundesjagdgesetz mit mehr als vier Personen definieren würde.
 

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