Große SLB-Magazine nachmelden

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Der Freund eines Freundes ;) hat letztens eine interessante rein theoretische Fragestellung aufgebracht:

Angenommen vor ca. 10 Jahren hat jemand eine SLB Zastava M77 .233 Rem gekauft. Mitgeliefert wurde ein 2-Schuß-Magazin (wohl ursprünglich ein 10-Schuß-Magazin, dass mechanisch begrenzt wurde) und mitbestellt wurden zwei 30-Schuß Magazine (Rechnungen sind vorhanden), die damals bei einem Zubehörpaket mit Leuchtpunkt und Montage mit dabei waren.

Nach häufigen Gebrauch des 2-Schuß-Magazins ist die Sperre gebrochen und es ist nun faktisch ein 10-Schuß-Magazin.

Wie sollte man nun nach eurer Erfahrung diese Magazine melden?
 
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Es geht nicht um das Magazin sondern um das Magazingehäuse. Das Zweier ist also eh ein Zehner.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Ersten ist es am 1.09. soweit und zweitens kann es auch nicht ohneweiteres eingetragen werden. Das hängt davon ab, wann es erworben wurde. Aber ansonsten hat @FTB recht: Es geht bei Langwaffen nur um Magazine mit mehr als 10 Schuss Ladekapazität. Wer bitte braucht so etwas für die Jagd?
 
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Neben dem brauchen gibts aber auch das "haben". Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Ich erinnere mal an die nichtwaffenbesitzenden Magazinbesitzer. Die sind nichtmal über den Vorgang informiert. Gut, es gibt für diese genausowenig eine Strafe wie für Terroristen. Der Gesetzgeber wollte nur waffenbesitzern ans Bein pissen.
Auch wenn man es nicht glaubt, manche sammeln Magazine. Manche haben zu ihren waffen verschiedene Belegstücke an Magazinen und anderen sind nicht nur Jäger. Andere Jäger haben wiederum auf dem Stand sehr gern auch mit Normalgroßen Magazinen trainiert.

Wer immer nur fragt "Wozu braucht man das ?" hat bald wieder die Doppelflinte. Mehr braucht es nicht.
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Alles aber ganz einfach. Es wird mit den dazu konkret im WaffG benannten Daten der Behörde angezeigt udn dann bekommt man seine Anzeigebestätigung. Fertig.
 
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