grundsätzliche Frage zur Brauchbarkeit

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Hallo zusammen,

ich habe ein grunsätzliche Frage zur Brauchbarkeit. Die Brauchbarkeit eines Hundes unterteilt sich in verschiedene Kategorien (jagdlicher Einsatz) und ist im jeweiligen Landesrecht geregelt. Daneben gibt es diverse Verbände, die wiederum diverse Prüfungen anbieten, die dann nach entsprechender BrPro der Länder zur Brauchbarkeit führen können oder eben nicht.

Wenn ich mit meinem Hund in verschiedenen Bundesländern jagen möchte, muss ich mir dann die Brauchbarkeit in all diesen Bundesländern zuvor anerkennen lassen oder reicht es aus, zu wissen, dass die jeweilige Prüfung im jeweiligen Bundesland, nach derzeitiger Rechtslage, ausreichend für die Brauchbarkeit ist?
 
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Ich zündel jetzt mal ein wenig:

Solange nicht bewiesen ist, daß ein Hund für die Jagd Nicht brauchbar ist, ist er für die Jagd brauchbar.

Sagte mal einer zu mir, mit der Begründung: wenns hart auf hart kommt, würde die deutsche Justiz das so handhaben. Anderer Grund: für Hunde ohne Papiere (Mischling) gibt's keine Möglichkeit einer Brauchbarkeitsprüfung

Bundesland Bayern.

Können diese Aussagen so stimmen?
 
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ich zündel jetzt auch mal.
Wenn sich jemand Hundeführer nennt, dann erwarte ich von diesem, dass Er einen Hund einer vom JGHV anerkannten Rasse, oder eine Kreuzung daraus z.B. DKxDD führt und diesen Hund gefälligst auch erfolgreich auf einer Brauchbarkeitsprüfung führt. Sonst kann ich solche Möchtegerne nicht ernst nehmen. Solange nichts passiert wird nichts geschehen, aber wenn der "nicht brauchbare" Hund vor ein Auto läuft und es Tote und Schwerverletzte Menschen gibt, möchte ich nicht der JAB sein, der nicht verhindert hat, dass ein solcher Hund in seinem Revier, zur Jagd eingesetzt wurde.
 
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Ich zündel jetzt mal ein wenig:

Solange nicht bewiesen ist, daß ein Hund für die Jagd Nicht brauchbar ist, ist er für die Jagd brauchbar.

Sagte mal einer zu mir, mit der Begründung: wenns hart auf hart kommt, würde die deutsche Justiz das so handhaben. Anderer Grund: für Hunde ohne Papiere (Mischling) gibt's keine Möglichkeit einer Brauchbarkeitsprüfung

Bundesland Bayern.

Können diese Aussagen so stimmen?


Da gabs mal ein Urteil vom Landgericht Regensburg dazu. Für Bayern geht das tatsächlich so.

Das einzige sinnvolle, das der ÖJV jemals geleistet hat...
 
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Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ich habe keinen Hund (leider)
 
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Ich zündel jetzt mal ein wenig:
Solange nicht bewiesen ist, daß ein Hund für die Jagd Nicht brauchbar ist, ist er für die Jagd brauchbar.
Sagte mal einer zu mir, mit der Begründung: wenns hart auf hart kommt, würde die deutsche Justiz das so handhaben. Anderer Grund: für Hunde ohne Papiere (Mischling) gibt's keine Möglichkeit einer Brauchbarkeitsprüfung
Bundesland Bayern.
Können diese Aussagen so stimmen?

mag sein, dokumentiert nur wieder einmal mehr, den einsamen Platz in der absoluten jagdkynologischen Diaspora, den Bayern hier seit Jahrzehnten inne hat...
 
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Solange nichts passiert wird nichts geschehen, aber wenn der "nicht brauchbare" Hund vor ein Auto läuft und es Tote und Schwerverletzte Menschen gibt, möchte ich nicht der JAB sein, der nicht verhindert hat, dass ein solcher Hund in seinem Revier, zur Jagd eingesetzt wurde.

Das hängt sehr vom Bundesland und seiner Gesetzgebung ab. Je nach BL kann es nicht verboten sein zusätzlich zu den brauchbaren Hunden auch nicht auf Brauchbarkeit geprüfte dabei zu haben. Dürften nur noch brauchbar geprüfte Hunde laufen wäre längst Schluss bei der Hälfte der DJ. Das ist auch das Schlupfloch für die Meutenjäger bei denen natürlich nicht immer jeder Hund auf Brauchbarkeit geprüft ist. Passiert ein Unfall greift die Halterhaftpflicht, je nach Versicherungsbedingungen natürlich.

Der Gesetzgeber bedient sich dabei solcher Begriffe wie "ausreichend" oder "genügend".

Dazu kommt eine gewisse Unsicherheit, wann beispielsweise eine Nachsuche beginnt. Tappt der Schütze ohne Hund der Fluchtrichtung oder dem Schweiss in der Hoffnung das Stück ohne Hund zu finden hinterher, spricht ja auch niemand von Nachsuche. Genau so gut könnte der Schütze dabei auch einen nicht brauchbaren Hund "spazieren" führen. Auch ist es nicht unüblich das NSF zusätzlich zu ihrem Schweisshund einen Hund als Bodyguard mitführen und der braucht in dem Fall natürlich auch nicht zwingend eine Schweissprüfung.

Das nur rein formal. Persönlich kann da ja jeder seine eigene Meinung haben.
 
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ich zündel jetzt auch mal.
Wenn sich jemand Hundeführer nennt, dann erwarte ich von diesem, dass Er einen Hund einer vom JGHV anerkannten Rasse, oder eine Kreuzung daraus z.B. DKxDD führt und diesen Hund gefälligst auch erfolgreich auf einer Brauchbarkeitsprüfung führt. Sonst kann ich solche Möchtegerne nicht ernst nehmen. Solange nichts passiert wird nichts geschehen, aber wenn der "nicht brauchbare" Hund vor ein Auto läuft und es Tote und Schwerverletzte Menschen gibt, möchte ich nicht der JAB sein, der nicht verhindert hat, dass ein solcher Hund in seinem Revier, zur Jagd eingesetzt wurde.
.... alles gut und schön, aber wo werden Hunde, die keine Papiere haben zu einer Brauchbarkeitsprüfung zugelassen?
Als Hundeführer und Züchter im DTK, weiß ich, dass das nicht möglich war!
MfG
D.T.
 
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in Niedersachsen z.B. und ja, es macht auch Sinn. Ich habe auch mal ein Kind der Liebe geführt Mutter DD, Vater DK ein Jagdunfall weil niemand die Hitze der Hündin mitbekommen hat. Um diesen Wurf wäre es schade gewesen. Der Züchter hat 6 dabei gelassen und die sind auch alle in Jägerhände gekommen. Der Hund muß vom Typ her einer Jagdhunderasse entsprechen, einen gültigen Impfpass und einen Chip haben.
 
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in Niedersachsen z.B. und ja, es macht auch Sinn. Ich habe auch mal ein Kind der Liebe geführt Mutter DD, Vater DK ein Jagdunfall weil niemand die Hitze der Hündin mitbekommen hat. Um diesen Wurf wäre es schade gewesen. Der Züchter hat 6 dabei gelassen und die sind auch alle in Jägerhände gekommen. Der Hund muß vom Typ her einer Jagdhunderasse entsprechen, einen gültigen Impfpass und einen Chip haben.
ich bin voll bei Dir, aber in Osnabrück ( NDS ) hatte man keine Lust auf Mischlinge. Ich bin dann auch ausgetreten und habe weiter z.T. sehr erfolgreiche Bauhunde gezüchtet.
MfG
D.T.
 
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ja, das ist eine "Krücke" um solche Hunde nicht grundsätzlich auszuschließen. Ich bin aber auch überzeugt, dass man es hierbei nicht übertreiben darf, denn einige sind sehr einfallsreich was noch dem Typ einer Jagdhunderasse entspricht und es gibt auch Leute die keine Skrupel haben mit Mischlingen zu züchten. Dann kann man unsere bewährten Rassen irgendwann vergessen.
 
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das man z.B. einen Schäferhundmischling nicht zum Jagdgebrauchshund machen kann, dürfte eigentlich jeden klar sein, aber leider gibt es bei den Rassehunden Tendenzen, die man wirklich nicht braucht. Wenn ein Welpe ( DTK ) z.B. eine gebrochene Rute im letzten Drittel aufweist, wurde dieser von der Zucht ausgeschlossen, mit der Begründung: könnte sich weiter vererben!!?? Oder der Bart müsste deutlich mehr ausgeprägt sein! Ich habs nicht verstanden und habe mit den Hunden weiter gejagt und auch gezüchtet, ohne die Erlaubnis des DTKs. Es wird m.M. viel zuviel auf Form und Aussehen geachtet als auf jagdl Passion.
MfG
D.T.
 
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Bei der Schweißarbeit wird meines Wissens Brauchbarkeit vorausgesetzt. Bei Geesllschaftsjagden eine AUSREICHENDE Zahl von brauchbaren Hunden... Wasser dito In welchem Paragraphen finde ich die Definition, das Jäger XY nur mit brauchbarem Hund zB Kaninchen jagen darf? Nebenbei beobachte ich das ca 80% der Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung an Wild nicht abrufbar sind......…..Gehorsam am Wild wird ja auf der Brauchbarkeitsprüfung nicht geprüft..... ist anscheinend nicht so wichtig
 

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