[Bayern] Grundstückswechsel von einer Jagdgenossenschaft zur anderen

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Servus zusammen,

wie schwer bzw. welche Anforderungen gibt es, wenn ein Grundstück (etwa 0,6ha) von einem Jagdbezirk in einen anderen kommen sollen? Die Grenze würde dadurch begradigt werden. Der Grundstückseigentümer bin ich in dem Falle selber, ich hätte das Grundstück aber gerne bei mir im Revier.

Grundstück ist ein kleiner, einezäunter Schrebergarten mit Gartenlaube, umgeben von etwas Wald.

An diesem Eck laufen 3 Reviere zusammen, Staatsforst, meins und eine dritte, bäuerliche Jagdgenossenschaft (zu dem Revier gehört es aktuell). Dessen Jagdvorstand (gleicher wie mein Vorstand) sowie der Pächter des Revieres sind einverstanden.

Leider hat niemand Erfahrungen mit so einer Situation.
 
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Genau. Antrag stellen und dann wird der Jagdgenossenschaftsvorstand der betroffenen JG befragt, bekommt ein Zeitfenster zur Antwort ( vermutlich gesetzlich vorgegeben, weiß jetzt aber die Zeiträume nicht) und wenn die UJB nicht irgendwelche Einwände hat, der Vorstand zustimmt, kann die Übertragung erfolgen.
 
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Das Grundstück ist eingezäunt, also befriedet. Wieso sollte die UJB eine Abrundung verfügen?
 
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Das Grundstück ist eingezäunt, also befriedet. Wieso sollte die UJB eine Abrundung verfügen?

Eingezäunt sind nur etwa 800m², der Rest ist offen.

Ansonsten Danke für die Infos, dann werden wir das mal versuchen. Hätte nicht geglaubt, dass es so einfach geht, ich hätte ein Bürokratiemonster erwartet.
 
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Eingezäunt sind nur etwa 800m², der Rest ist offen.

Ansonsten Danke für die Infos, dann werden wir das mal versuchen. Hätte nicht geglaubt, dass es so einfach geht, ich hätte ein Bürokratiemonster erwartet.
Wenn sich alle einig sind ist das ganz schnell erledigt.
Wenn einer nein sagt kann es dauern...
 
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Eingezäunt sind nur etwa 800m², der Rest ist offen.

Ansonsten Danke für die Infos, dann werden wir das mal versuchen. Hätte nicht geglaubt, dass es so einfach geht, ich hätte ein Bürokratiemonster erwartet.

Bin mir da nicht so sicher. Könnte sein, dass verschiedene Seiten Stellungnahmen abgeben müssen und dann wird es zumindest dauern können. Drücke aber die Daumen, dass es Eurem Wunsch entsprechend zügig umgesetzt wird.

wipi
 
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Hab mal mit der Behörde gesprochen, Antwort: Wir stellen uns sicher nicht quer. Bitte aber zum Ende des Jagdjahres, sonst wird es sehr viel aufwändige Schreiberei.

Wenn das das einzige Problem ist, bin ich nett und warte die paar Monate ab. Muss ich halt aufpassen, welcher Jagdgast zur Jagdhütte will - dazu muss er ja durch das Nachbarrevier, nicht dass es noch Ärger gibt, wenn er das bewaffnet macht. Dem Pächter wirds egal sein, anderen eventuell nicht.
 
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Na klär das doch auch mit der Behörde ab. Jägernotweg oder sowas bis die Umschreibung erledigt ist.
 
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Na klär das doch auch mit der Behörde ab. Jägernotweg oder sowas bis die Umschreibung erledigt ist.
Jägernotweg geht nicht. Ist ja nur dafür da wenn du auf öffentlichen Wegen nicht in dein Revier kommst. Da die Hütte nicht im Revier ist (soll ja erst dazukommen) fällt das Flach.

Nachdem der Nachbar ohnehin mit im Boot ist ... eher elegant zu lösen.

Mit Gewehr hat mal jemand anderes nix im fremden Revier zu suchen. Eher unwahrscheinlich, dass sich der andere JAB da aufregt. Das Problem könnte eher sein:

Begeher oder auch @Phantom89 jagt neben der Hütte im Revier. Pirscht a bissl rum, kommt nix, ahhh ein Kaffee in der Jagdhütte, das wär’s. Marschiert a paar hundert Meter rüber zur Hütte. Außerhalb des Reviers mit geladener Waffe (Patrone im P-Lager oder geladenes, eingestecktes Magazin = “Unterladen”) bei der falschen ortskundigen Polizeistreife gibt Ärger.

Irgendein Neider (es mussten ja schon Begeher gehen?) hängt jemanden hin - passiert immer wieder.

Meine Lösung: Der andere Revierinhaber stellt den Jägern aus Phantoms Revier eine befristete (Bis Grundstück umgegliedert) Jagderlaubnis auf Fuchs aus - beschränkt auf das Flurstück X in der Gemarkung Y (Daten hat der Phantom ja weil es sein Grund ist). Somit kann jeder von Phantoms Revier da hin und hermarschieren und muss nicht aufpassen ab welchem Punkt er beim Weggehen von der Jagdhütte eine Patrone zum Pirschen reinrepetiert.

Es gibt viele A-Löcher und wenn einer zündeln will hat er da keine Angriffsfläche.
 
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Aktuell ist ja so, dass ich und auch meine Begeher beim Nachbarn einen Begehungsschein haben (ist mein ehemaliger Pächter), und auch so ist das Verhältnis zu den Nachbarn sehr gut. Ich persönlich bin auf der sicheren Seite, gefährlich wird es nur, wenn ich zB. irgendwelche Jagdgäste habe.

Und ja, wie immer gibt es einen, der aus der Reihe tanzt (hab über den auch schon was geschrieben, ein Begeher beim Staatsforst), und der grenzt hier auch nicht weit an. Die Hütte ist ihm auch ein Dorn im Auge - denn wegen der Hütte und 2 kleinerer Felder und eines Waldstückes darf ich sämtliche Wege in seinem Pirschbezirk zu jeder Zeit befahren. Ist noch ein altes, an die Grundstücke gekoppeltes Recht, aber das gilt noch heute. Aber dieses alte Wegerecht schmeckt ihm gar nicht...
 

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