Gut zu wissen

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Ist der Beitrag aus Belgien?

Flinte hat er nur so dahingesagt, aber ist auch kein Kardinalfehler, Flinte hab ich auch schon benutzt um Rotwild zu strecken, sehe da jetzt keinen Widerspruch. Was allerdings etwas verwundert- das Wild darf behalten werden, nach Unfall? Ist das so in Belgien?


CdB
Jo, aus Belgien. Dass der Otto-Normal-Bürger der grünen Zuft vorwirft, "alles was ihnen vor die Flinte läuft, einfach abzuknallen", mag ja an (doppelter) Falschaussage noch angehen. Dass aber ein Förster so etwas erzählt und damit verpasst, dem genannten Otto-Normal-Bürger quasi durch die Blume ein paar korrekte Infos unterzujubeln, kann ich nicht gutheißen. Nenn mich kleinkariert, aber das ist wie die Aussage mit dem "Holzast" aus dem Beitrag. So etwas zeckt mich einfach an...

Natürlich kann man mit einem Flintenlaufgeschoss ein Kahlwild strecken. Das ist uns Fachleuten bekannt, aber dem Otto-Normal-Bürger wohl eher nicht. Und die Regel ist es ja nun auch nicht. Es wäre meiner Ansicht nach besser, wenn man dann von "Waffe" oder "Gewehr" als von "Flinte" oder "Büchse" reden würde. Also entweder "leichte Sprache" oder "korrekte Sprache". Aber da bin ich wahrscheinlich zu sehr Korinthenkacker...

Zu der anderen Frage:

Ja, in der Jagdzeit auf eine Wildart, darf ein durch einen Autounfall verstorbenes Tier durch den Unfallverursacher angeeignet werden. Natürlich nur, nachdem die Forstverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Das ist so im Gesetz vorgesehen, aber die wenigsten wissen das bzw. haben nach einem Wildunfall die Nerven, sich das "anzutun". Eine Freundin von mir stand letzten Herbst nach einem solchen (Un-)Fall plötzlich mit einem 160kg Hirsch da. Zum Glück hatte sie mich und damit neben einer Unterbringung in einem (inoffiziellen) Kühlhaus, einen Metzger, Kühltruhen und jemanden zum Präparieren der Trophäe... ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ja, in der Jagdzeit auf eine Wildart, darf ein durch einen Autounfall verstorbenes Tier durch den Unfallverursacher angeeignet werden. Natürlich nur, nachdem die Forstverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Das ist so im Gesetz vorgesehen, aber die wenigsten wissen das bzw. haben nach einem Wildunfall die Nerven, sich das "anzutun". Eine Freundin von mir stand letzten Herbst nach einem solchen (Un-)Fall plötzlich mit einem 160kg Hirsch da. Zum Glück hatte sie mich und damit neben einer Unterbringung in einem (inoffiziellen) Kühlhaus, einen Metzger, Kühltruhen und jemanden zum Präparieren der Trophäe... ;-)

Ich fall vom Ast, ein Glück, dass diese Praxis hier nicht erlaubt ist.


CdB
 
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Also ich kann mir nicht vorstellen, das bei uns jemand den eben per Kfz "erlegten" Hasen mitnimmt..von Rehen oder SW ganz zu schweigen,....
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kumpel von mir ist KFZ-Meister, was der erzählt, da schlackerst du mit den Lauschern. Es gibt regelrechte Wilderei-+Versicherungsbetrugs"gewerbetreibende".
Mit einer solchen rechtlichen Absicherung....


CdB:mad:
 
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Also ich kann mir nicht vorstellen, das bei uns jemand den eben per Kfz "erlegten" Hasen mitnimmt..von Rehen oder SW ganz zu schweigen,....
Nen Hasen würde ich jetzt auch nicht mitnehmen. Kannste ja wahrscheinlich nur noch Gulasch von machen. Aber so ein Stück Schalenwild (je nach Aufprall) ist schon ein nettes Mitbringsel für die heimische Kühltruhe... ;-)

Aber wie gesagt, die Wenigsten wissen überhaupt, dass das legal so ist.
 
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Bei den meisten Unfällen mit SW/RW die ich so gesehen habe, brauchens nen Abschlepper, und ob der noch Platz für ne Sau hat stell ich in Frage.
Mir würds ja schon reichen, wenn die die einen Wildunfasll verursachen(auch beim Fasan/Hasen/Marder) den auch melden. Nicht einfach weiterfahren als wäre nichts geschehen.
 
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"Ostfriesische..." Tageszeitung?
Ist das vll der Teil mit den Witzen? Quasi Ostfriesenwitz 2.0?
 
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Wurde übernommen von AFP Berlin . Die in der Stadt wissen immer alles besser😥
 

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