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Jo, aus Belgien. Dass der Otto-Normal-Bürger der grünen Zuft vorwirft, "alles was ihnen vor die Flinte läuft, einfach abzuknallen", mag ja an (doppelter) Falschaussage noch angehen. Dass aber ein Förster so etwas erzählt und damit verpasst, dem genannten Otto-Normal-Bürger quasi durch die Blume ein paar korrekte Infos unterzujubeln, kann ich nicht gutheißen. Nenn mich kleinkariert, aber das ist wie die Aussage mit dem "Holzast" aus dem Beitrag. So etwas zeckt mich einfach an...Ist der Beitrag aus Belgien?
Flinte hat er nur so dahingesagt, aber ist auch kein Kardinalfehler, Flinte hab ich auch schon benutzt um Rotwild zu strecken, sehe da jetzt keinen Widerspruch. Was allerdings etwas verwundert- das Wild darf behalten werden, nach Unfall? Ist das so in Belgien?
CdB
Natürlich kann man mit einem Flintenlaufgeschoss ein Kahlwild strecken. Das ist uns Fachleuten bekannt, aber dem Otto-Normal-Bürger wohl eher nicht. Und die Regel ist es ja nun auch nicht. Es wäre meiner Ansicht nach besser, wenn man dann von "Waffe" oder "Gewehr" als von "Flinte" oder "Büchse" reden würde. Also entweder "leichte Sprache" oder "korrekte Sprache". Aber da bin ich wahrscheinlich zu sehr Korinthenkacker...
Zu der anderen Frage:
Ja, in der Jagdzeit auf eine Wildart, darf ein durch einen Autounfall verstorbenes Tier durch den Unfallverursacher angeeignet werden. Natürlich nur, nachdem die Forstverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Das ist so im Gesetz vorgesehen, aber die wenigsten wissen das bzw. haben nach einem Wildunfall die Nerven, sich das "anzutun". Eine Freundin von mir stand letzten Herbst nach einem solchen (Un-)Fall plötzlich mit einem 160kg Hirsch da. Zum Glück hatte sie mich und damit neben einer Unterbringung in einem (inoffiziellen) Kühlhaus, einen Metzger, Kühltruhen und jemanden zum Präparieren der Trophäe... ;-)