Bei dem Gedanken, die Sache nem MPU Psüschologen zu geben, habe ich kein gutes Gefühl. Wenn die permanent Leute begutachten, die Alkoholiker oder notorische Verkehrssünder sind, haben die einen beruflich deformierten Blick auf den Menschen den sie begutachten. Wer denen zur Begutachtung vorgelegt wird, der wird schon irgendein Problem haben, sonst wäre der ja nicht dort ...
ich würde mit dem Gutachter auch vorher erfragen und verbindlich klären abstimmen wie der ganze Ablauf ist:
- Der Kumpel sollte das Gutachten erhalten, denn Auftraggeber ist ja er.
- Das Gutachten geht nur raus ans Amt wenn Kumpel das OK gibt
- Wenn das Gutachten fertig ist aber negativ ist schickt der Gutachter es nicht eigenmächtig ans Amt sondern bleibt darüber verschwiegen und Dein Kumpel kann es einstampfen. Und woanders hingehen
Manche S(chw)achverständige haben ihr sehr eigenes Verständnis ihres Auftrags bzw. definieren den Auftrag eigenmächtig weil sie ja "objektiv" sind ... deshalb sage ich das.
Ich denke es gibt bei den Sportschützen nen Jugendwart oder ähnlich. So jemand müsste das Thema ständig auf dem Tisch haben und Rat geben können, wen man konkret nimmt. Vielleicht ist der TÜV ja auch bei diesen Dingen so "tüffig" wie woanders, wo man ihn als sehr persilscheinfreundlich erlebt.
Wenn dem Kumpel die WBK versagt wird, wird das ins Bundeszentralregister eingetragen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
4.2 Die Versagung einer Waffenbesitzkarte (WBK), eines Munitionserwerbsscheins oder eines Waffenscheins wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung ist, sobald die Entscheidung vollziehbar oder nicht mehr anfechtbar ist, dem Bundeszentralregister mitzuteilen