Gutachten zum Nachweis der persönlichen Eignung

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Hallo zusammen,

ein Jagdfreund hat nach einer Alkoholfahrt den Führerschein verloren und nunmehr fordert ihn die Waffenbehörde auf, ein Gutachten nach 6 WaffG über die persönliche Eignung/Zuverlässigkeit vorzulegen. Kennt jemand geeignete Gutachter im Raum Mainz, Bad Kreuznach, Kaiserslautern?
Gruß
Foxbuster
 
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Bei einer Alkoholfahrt wird er, falls er den Führerschein wieder haben will, ohnehin eine MPU absolvieren müssen, zu der er ein psychologisches Gutachten erhält. Würde mich vorher erkundigen, ob ein gesondertes Gutachten zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich ist.
Zur Ausgangsfrage: Kann ich nur vom Hörensagen beantworten, Konsens dabei: Finger weg vom Tüv, hin zu “privaten“ Anbietern.
 
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Wie hoch war der % Wert? Ab 1,6 ist beim FS ne MPU fällig zur Wiedererteilung.
Sind weitere Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol in den letzten Jahren Polizeibekannt?
Bei einem Erstverstoß ohne Ausfallerscheinungen gibt es i.d.R. keine Aufforderung zu einem Gutachten nach §6WaffG bis 1,6%.
Es ist Vorsicht geboten,denn die Aufforderung zum Gutachten ist der erste Schritt zum JS WBK Entzug.Bei nichtbestehen,nichtvorlegen oder nicht Antreten zum Gutachten wird alles weg sein.
Auch die Pacht oder BGS.
Ich würde das mit einem auf Verkehrsrecht und Waffenrecht spezialisierten Anwalt abklären.
 
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Die Gutachtenfragen, also die Fragen die der Sachverständige gestellt bekommt und beantwortet, sind entscheidend. Und zwar müssen die Fragen mit dem Anwalt abgestimmt werden, also gemeinsam erarbeitet und formuliert werden.
 

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