G
Gelöschtes Mitglied 8180
Guest
Cooler Link. Kannte ich nicht, hab mal meinen Schwiegervater gesucht. Immerhin über ein Dutzend.
Aber nix mit Waffen.
Aber nix mit Waffen.
Das ist deine Vermutung. Hirt könnte das Patent bereits bessensen haben, bevor er zu HK gingAls angestellter Erfinder überträgt man das Recht im Rahmen der Anmeldung auf den Arbeitgeber und erhält Arbeitnehmererfindungsvergütung. Man ist auch als Arbeitnehmer typischerweise mindestens über den Arbeitsvertrag gebunden, Erfindungen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit dem Arbeitgeber anzubieten. Das ist der Deal für die Vergütung. Ergo ist es egal, ob Robert Hirt das bei Heckler&Koch erfunden hat oder jemand anderes, das Recht gehört ihm nicht mehr.
Heckler&Koch hat eine ganze Menge Erfindungen, gegen welche verstoßen werden könnte, siehe
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=einsteiger (hier mal Heckler Koch eingeben und staunen)
Richtig interessant sind die mit "B" Endung, die sind erteilt.
Die genauen Patentverletzungen wurden zwar nicht genannt, in Fachkreisen ist jedoch seit geraumer Zeit zu hören, dass beim MK556 Angebot der Firma C.G. Haenel möglicherweise ein Patent der Firma Magpul Industries (Magazin) verletzt wurde. Haenel stellt das Magazin nicht her, dieses wird nach Erkenntnissen von Soldat & Technik durch die in Bayern ansässige Oberland Arms GmbH zugeliefert.
[...]
Wie gesagt. HK hat auch niuchts neu erfunden. Es hat einfach das AR18 aus den 60ern kopiert,
Was von den dort gezeigten HK Patenten betrifft denn das 416?
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Wird der Verschluss von einer Verschlussfangvorrichtung in ihrem aktivierten Zustand bzw. Verschlussfangstellung nach einem Verschießen der letzten Patrone blockiert und somit in seiner hinteren Position offengehalten, kann dies in manchen Einsätzen nachteilig sein. Aufgrund des offengehaltenen Verschlusses ist auch üblicherweise ein Auswurffenster, durch das die abgeschossenen Patronenhülsen nach außen ausgeworfen werden, ebenso zur Umgebung hin geöffnet. Das Auswurffenster liegt in der Verschlussfangstellung normalerweise in Schussrichtung vor dem Verschluss und ist deshalb geöffnet. Bei einer nicht-aktivierten Verschlussfangvorrichtung (Verschlussfreigabestellung) befindet sich der Verschluss normalerweise in seiner vorderen Position und verschließt damit das Auswurffenster.
[...]
Nachteilig können über diese Öffnung des Auswurffensters insbesondere unter widrigen Bedingungen, Verunreinigungen, wie etwa Sand oder Schlamm, beispielsweise in Wüstenregionen durch aufgewirbelten Sand, in das Innere des Waffengehäuses und deren Bestandteile hineingelangen, und darüber zu Funktionsstörungen der Feuerwaffe führen.
Erfüllt auch die Auschreibungskriterien nichtSollen halt ne Kaschi kaufen.
Ausgereift, funktioniert.
Sieht nur Scheisse aus.