Haenel bekommt Zuschlag für Bundeswehr Sturmgewehr

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Cooler Link. Kannte ich nicht, hab mal meinen Schwiegervater gesucht. Immerhin über ein Dutzend.

Aber nix mit Waffen.
 
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Als angestellter Erfinder überträgt man das Recht im Rahmen der Anmeldung auf den Arbeitgeber und erhält Arbeitnehmererfindungsvergütung. Man ist auch als Arbeitnehmer typischerweise mindestens über den Arbeitsvertrag gebunden, Erfindungen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit dem Arbeitgeber anzubieten. Das ist der Deal für die Vergütung. Ergo ist es egal, ob Robert Hirt das bei Heckler&Koch erfunden hat oder jemand anderes, das Recht gehört ihm nicht mehr.

Heckler&Koch hat eine ganze Menge Erfindungen, gegen welche verstoßen werden könnte, siehe

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=einsteiger (hier mal Heckler Koch eingeben und staunen)


Richtig interessant sind die mit "B" Endung, die sind erteilt.
Das ist deine Vermutung. Hirt könnte das Patent bereits bessensen haben, bevor er zu HK ging ;)
Falls es überhaupt daran liegt.
Wie gesagt. HK hat auch niuchts neu erfunden. Es hat einfach das AR18 aus den 60ern kopiert,

Was von den dort gezeigten HK Patenten betrifft denn das 416? ;)

Ich greife nochmal das von mir zuvor genannte Gerücht auf
Die genauen Patentverletzungen wurden zwar nicht genannt, in Fachkreisen ist jedoch seit geraumer Zeit zu hören, dass beim MK556 Angebot der Firma C.G. Haenel möglicherweise ein Patent der Firma Magpul Industries (Magazin) verletzt wurde. Haenel stellt das Magazin nicht her, dieses wird nach Erkenntnissen von Soldat & Technik durch die in Bayern ansässige Oberland Arms GmbH zugeliefert.
 
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Das die Firma Magpul hier gar keine Ansprüche an OA geltend macht, soll nicht unerwähnt bleiben.
Da wäre HK jetzt mit garnichts betroffen und hat auch kein Patent.
Das 416 ist auf den Punkt gebracht eine technische Kopie des AR18 aus den 60ern. Daran sind alle Patente abgelaufen.
 
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@Mantelträger: Dass es um ein Magazin von Magpul/Oberland Arms gehe, passt für mich nicht zu der Begründung der Behörde. Diese lautet:

„Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler&Koch nicht auszuschließen ist.“

Über einen solchen Patentverstoß betr. ein HK-Patent wird auch diskutiert, siehe

https://augengeradeaus.net/2020/10/...eues-bundeswehr-sturmgewehr-vorerst-gestoppt/
dort heißt es im posting von 09.10.2020 um 18:10 Uhr:
„... Die wesentliche Abweichung des Haenel MK566 vom AR15-Standard ist die Verwendung eines „short-stroke piston“. Der Gasdruck zum Repetieren der Waffe wird nicht durch ein Rohr sondern durch ein Gestänge zurück in den Verschluss übertragen. Nach dem selben Prinzip funktioniert auch das HK416 von Heckler & Koch. Ich kann mir vorstellen, dass hier der Hund begraben liegt und Haenel sich zu sehr von der HK416 hat inspirieren lassen....“

Wobei da wohl eher Hirt sich von Hirt hat inspirieren lassen, als Haenel durch HK. Aber wie Chriss oben schon erläutert hat, bleiben die Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Arbeitgeber, auch wenn das Patent auf Hirt et al. lautet - das Ganze ist auch unter Arbeitnehmererfindungsrecht bekannt.

Aber selbst wenn Haenel nichts bei HK geklaut hat sondern „nur“ bei Oberland Arms, kann das erheblich sein. Ich bin kein Vergaberechtler, aber: Dass das ein fairer Wettbewerb ist, wenn der eine (Haenel), indem er bei Dritten abkupfert, eine Produktleistung am Markt und Wettbewerb anbietet, die er so gar nicht oder allenfalls aber teurer (durch Abkauf des verletzten Patents) hätte erbringen können, bezweifle ich stark. Dass ist ein rechtswidriger Vorsprung im Wettbewerb! (falls also Haenel bei OA abgekupfert hätte, das steht ja heute nicht fest).

@Mantelträger: Du behauptest, Oberland Arms würde wegen eines Patentverstoßes nichts gegen Haenel unternehmen. Bitte woher willst Du das wissen? Außerdem blendest Du aus, dass OA ja auch später noch etwas unternehmen kann. Und wenn sie nur Schadensersatz verlangen. Zudem folgt daraus nicht, dass das Vergabeverfahren OK wäre, sonst hätte das BMVG den Zuschlag ja nicht zurückgezogen, oder hast Du bei der Zurückziehung Fehler (welche?) der Vergaberechtler beim BMVG erkannt?
 
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Zu Lasten betrifft eben den Auftrag ;)
Ich kann nur die Gerüchteküche widergeben.
Mehr weiß ich auch nicht.

Ich behaupte auch nichts. Ich stelle Zitate ein.
Manches hinterfrage ich.
Für Behauptungen hab ich meist Quellen.

OA und HAenel hast du komplett falsch verstanden. OA beliefert HAenel. Haenel fertigt keine Magazine. Magpul ist in Kenntnis der OA Magazine und unternimmt nichts.

Die Zuiatate von Augengeradeaus.net sind aus der Kommentarspalte und bezeugen allenfalls das technische Unverständnis des Kommentarschreibers. ;)

Wenn man es genau nimmt, hat HK sich hier vom AR18 inspirieren lassen. Dort ist das gesamte technische Prinzip in den 60ern patentiert und bereits zeitlich ausgelaufen. Das wurde mit dem Ar15 (Patent ebenfalls ausgelaufen) zusammengemixt. Man findet einen Teil des AR18 bereits im G36 wieder (Kurzuhubstange, Verschlussträger, Verschlusskopf). Das hat HK eindeutig kopiert und damit niemandes Rechte verletzt, aber auch selbst keine Rechte daran. Das Patent ist einfach ausgelaufen. Auch andere waffen nhaben bereist diese Technik verbaut (SKS, FN FAL, StG44 ´) Definitiv keine HK Erfindung. Aktuell u.a. auch im SIG 516 und der Sig MCX verbaut. Alles patentfrei. Die CAR816 wird auch schon länger verkauft ohne Patentansprüche von HK. Da liegt die Wahrscheinlichkeit nah, es ginge nicht um die waffe - und Technik die schon lange und oft verbaut ist.

Und nochmal Haenel hat rein garnichts von OA geklaut. OA beliefert Haenel mit Griff, Schaft und Magazin.

Den Zuschlag muss man zurückziehen, wenn ein Zweifel besteht, der eine Prüfung erfordert. Dies kann dann in alle richtungen geklärt werden.

Ich hoffe ich konnte das um OA, Haenel etc. geraderücken. Wenn nicht versuchen wir es im Detail nochmal konkret.
 
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Nochmal kurzform:
Es geht in dem Gerücht (!) darum, das OA Magazine von Magpul kopiert (reverse engeneering).
Weder Haenel noch HK sind an einem von beidem beteiligt.
Die OA Magazine sind vermutlich Teil des Haenel angebots.
1602267306003.png
1602267379944.png
Mittlerweile sehen die OAMag anders aus
1602267471824.png
Das HK Kunststofffmagazin ist aber auch nichts anderes. Besonders im Vergleich zum EMAG von Magpul.
1602267498610.png

Was will man bei so einfachen Bauteilen auch?
Feder, Boden, Zubringer, Gehäuse.
Da gibts keine echten Innovationen.

Und hier ein Magazin des Zulieferes OA in einer Haenel. Der Schubschaft wird ebenfalls von OA geliefert. Der Handgriff ist hier aus meiner Einschätzung von einem anderen Anbieter, kann aber ebenfalls von OA geliefert werden.
1602267640617.png

Aber es ist eben nur ein Gerücht.
 
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[...]
Wie gesagt. HK hat auch niuchts neu erfunden. Es hat einfach das AR18 aus den 60ern kopiert,

Was von den dort gezeigten HK Patenten betrifft denn das 416? ;)
[...]

Beispielsweise dieses hier (betrifft neben HK416 ist auch das HK433):
"Verschlussfangvorrichtung mit Sperrvorrichtung einer Selbstladefeuerwaffe sowie damit ausgestaltetes Waffengriffstück und Waffengehäuse"

Es gibt noch weitere die in Frage kommen könnten, wobei ich natürlich nicht weiß ob Haenel diese im MK556 überhaupt nutzt.

Wird der Verschluss von einer Verschlussfangvorrichtung in ihrem aktivierten Zustand bzw. Verschlussfangstellung nach einem Verschießen der letzten Patrone blockiert und somit in seiner hinteren Position offengehalten, kann dies in manchen Einsätzen nachteilig sein. Aufgrund des offengehaltenen Verschlusses ist auch üblicherweise ein Auswurffenster, durch das die abgeschossenen Patronenhülsen nach außen ausgeworfen werden, ebenso zur Umgebung hin geöffnet. Das Auswurffenster liegt in der Verschlussfangstellung normalerweise in Schussrichtung vor dem Verschluss und ist deshalb geöffnet. Bei einer nicht-aktivierten Verschlussfangvorrichtung (Verschlussfreigabestellung) befindet sich der Verschluss normalerweise in seiner vorderen Position und verschließt damit das Auswurffenster.
[...]
Nachteilig können über diese Öffnung des Auswurffensters insbesondere unter widrigen Bedingungen, Verunreinigungen, wie etwa Sand oder Schlamm, beispielsweise in Wüstenregionen durch aufgewirbelten Sand, in das Innere des Waffengehäuses und deren Bestandteile hineingelangen, und darüber zu Funktionsstörungen der Feuerwaffe führen.

pat01.jpg
pat02.jpg
pat03.jpg



Das Argument "einfach das AR18 aus den 60ern kopiert" ist im übrigen zu sehr vereinfacht, oder sagen wir polemisch, und wird durch die laufende Wiederholung nicht richtiger. Der aktuelle 7'er BMW ist auch nicht "nur" eine Kopie des Ford-T weil beide vier Reifen haben.
 
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@Delta*Kilo
Hat die Haenel dieses Patent verwendet? Ich konnte nichtmal herauslesen, ob überhaupt ein Patent vorliegt. Das ist nicht gut mit Unterlagen hinterlegt. Mag auch nicht viel Zeit aufwenden.
Daher ausnahmsweise die Bitte um Erläuterung.
Ich sehe auch gerade nicht, was da anders, als bei den AR15 wäre.

Zur Ar18 etc. wir können das ja im Detail und in der Fülle der waffen durchgehen.
Und das AR18 zerlegt ist Verschlussträger und Kurzhubgestänge eben fast ident vorhanden.
Zeitlich aus der Waffentechnik in zahlreichen Modellen davor und danach. Also auch keien Innovation.
Es gibt ja zig Waffen die diese Technik nutzen.
Ob nur´n SCAR, ACR, XCR, MCX... unendlich nur bei den modernen Varianten.
 
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