Haftung bei Meutehund

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Doch, haftest du! Wenn du, wie der TE hier im SV, einer Versicherung für Schäden am Fahrzeug vorher vertraglich zugestimmt hast und das bei dir auch immer so üblich ist! Der TE hat ja mit der Versicherungsübernahme die Haftung übernommen und das freiwillig!

Nicht MIT einverstanden, der meute bezitster war einverstanden mit die Versicherung , er sollte wissen für welche Zahlen und die rest ist für ihm, wenn nicht einverstanden mit die Versicherung sollte er einfach nicht anfangen.

Der Besitzer von ein Tier ist immer selbst verantwortlich, er muss das Übersicht und die Controlle über seine Hunde behalten ( wie schwierig oder sogar unmöglich es auch ist) nur wenn ein andere Person etwas falsch macht oder die Ursache ist ändert sich das .
 
D

doghunter

Guest
er sollte wissen für welche Zahlen und die rest ist für ihm, wenn nicht einverstanden mit die Versicherung sollte er einfach nicht anfangen.
Dazu haben wir ja noch keine Angaben vom TE! Wenn er nachweißlich mit diesen Haftungssummen einverstanden war, hast du Recht. Gibt der bisjerige Sv aber nicht her

Der Besitzer von ein Tier ist immer selbst verantwortlich, er muss das Übersicht und die Controlle über seine Hunde behalten ( wie schwierig oder sogar unmöglich es auch ist) nur wenn ein andere Person etwas falsch macht oder die Ursache ist ändert sich das
Ist meiner Meinung nach falsch bei Jagd und Diensthunden im Einsatz! Hier trifft den Veranstalter eine Mitschuld!
Ein sehr interessanter Thread und eine gute Diskussion
 
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Interessant ist es sicher .
Ich denke das der Meute Besitzer einverstanden ist mit die Versicherung ab das Moment das er anfängt
 
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doghunter

Guest
Ich denke das der Meute Besitzer einverstanden ist mit die Versicherung ab das Moment das er anfängt
Wenn man überDeckungsgrenzen gesprochen hat oder er die Police sah, dann sicherlich! War vorher abgemacht, dass er seine Hunde einsetzt und der TE sich gegen mögliche Schäden versichert, nicht! Denn die Deckungssumme ist hier eindeutig dem TE zuzuschreiben.

Kommt immer auf den Vertrag und die Absprachen an! Ich würde nie für die Hunde von anderen haften und auch keine Versicherung abschließen. Darum muss sich der Meuteführer kümmen! Hier ist es aber anders gelaufen
 
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Hallo in die Runde. Danke für Eure Beiträge. Im Wesentlichen sehe ich das auch so. Es waren16 Hunde versichert. Allgemeine Höchstgrenze 1500 € bei Tod und 750 € Behandlungskosten je Hund (allgemein. Vers.Vereinbarungen) hab auch nie höhere Tierarztkisten als 750 € gehabt. Dennoch der Hindeführer bestimmt was die Klinik machen soll. M.E. Hätte der Hund gar nicht zur DJ gedurft, wenn ich weiß das der in jeden Bau einfährt. Ich hab große Brombeer-und Schwarzdirndickungen. Klar sind da auch Baue drin. Werde versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Werde berichten
 
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Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht!
ABER wenn ich einen Auftrag annehme und bei annahme des Auftrags ausgehandelt wurde, daß der Auftragsgeber eine Versicherung abschließt ERWARTE ich, daß die Versicherung hoch genug abgeschlossen ist.
Ob aber die ERWARTUNGSHALTUNG rechtlich richtig ist, weiß ich nicht.
Fakt ist, es ist was passiert, was nicht hätte passieren sollen.

Fakt ist weiterhin, daß eine Versicherungsschutz vereinbart war.
Der Auftraggeber sagt nun, daß der Hund gar nicht zur DJ gedurft hätte.
Jetzt frage ich mich, wäre der Auftraggeber evtl nicht sogar verpflichtet gewesen die Eignung der Hunde (die er nun in Abrede stellt!) zu prüfen?

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie das im Gesetz bzw von Seitens des Gesetzes gesehen wird.
Meine MEINUNG (und wie gesagt nur meine Meinung!) sagt mir, daß der Auftraggeber hier nicht richtig versichert hat und auch die Hunde nicht auf ihre Eignung im Vorfeld überprüft hat (muß er auch eigentlich nicht, aber wenn er die Eignung jetzt in Abrede stellt, muß er seine Aussage auch eindeutig beweisen (das der Hund eingefahren ist, ist in meinen Augen) nch kein Beweis der Untauglichkeit)) und deshalb den Restbetrag bezahlen muß.
 
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Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht!
ABER wenn ich einen Auftrag annehme und bei annahme des Auftrags ausgehandelt wurde, daß der Auftragsgeber eine Versicherung abschließt ERWARTE ich, daß die Versicherung hoch genug abgeschlossen ist.
Ob aber die ERWARTUNGSHALTUNG rechtlich richtig ist, weiß ich nicht.
Fakt ist, es ist was passiert, was nicht hätte passieren sollen.

Fakt ist weiterhin, daß eine Versicherungsschutz vereinbart war.
Der Auftraggeber sagt nun, daß der Hund gar nicht zur DJ gedurft hätte.
Jetzt frage ich mich, wäre der Auftraggeber evtl nicht sogar verpflichtet gewesen die Eignung der Hunde (die er nun in Abrede stellt!) zu prüfen?

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie das im Gesetz bzw von Seitens des Gesetzes gesehen wird.
Meine MEINUNG (und wie gesagt nur meine Meinung!) sagt mir, daß der Auftraggeber hier nicht richtig versichert hat und auch die Hunde nicht auf ihre Eignung im Vorfeld überprüft hat (muß er auch eigentlich nicht, aber wenn er die Eignung jetzt in Abrede stellt, muß er seine Aussage auch eindeutig beweisen (das der Hund eingefahren ist, ist in meinen Augen) nch kein Beweis der Untauglichkeit)) und deshalb den Restbetrag bezahlen muß.


Also: wenn ich meine Tiere nicht under controlle hab, nicht gut genug ausgebildet und dan ein Auftrag bekomme muss der Auftraggeber bezahlen für meine Fehler ?????
 

Fex

Moderator
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Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht!
ABER wenn ich einen Auftrag annehme und bei annahme des Auftrags ausgehandelt wurde, daß der Auftragsgeber eine Versicherung abschließt ERWARTE ich, daß die Versicherung hoch genug abgeschlossen ist.
Ob aber die ERWARTUNGSHALTUNG rechtlich richtig ist, weiß ich nicht.
Fakt ist, es ist was passiert, was nicht hätte passieren sollen.

Rechtlich sicher nicht richtig und auch in der Praxis kaum darstellbar bei den üblichen Tagesversicherungen. Ein Lebensrisiko besteht immer, man kann nicht alles restlos absichern. Ich glaube kaum, dass der Auftragnehmer fixiert hat, welche Deckungshöhe er wünscht.

Der Auftraggeber sagt nun, daß der Hund gar nicht zur DJ gedurft hätte.
Jetzt frage ich mich, wäre der Auftraggeber evtl nicht sogar verpflichtet gewesen die Eignung der Hunde (die er nun in Abrede stellt!) zu prüfen?

Ich habe nirgends gelesen, dass die Brauchbarkeit in Abrede gestellt wurde. Der Auftrag lautete: Drückjagd auf Sauen, nicht Baujagd auf Fuchs. Da liegt es in der Verantwortung des Meuteführers, entsprechend geeignete Hunde auszuwählen.
 
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Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Eine Versicherung hat immer eine Deckungssumme. Wenn der Auftragnehmer ein besonderes Interesse an einer vollständigen Absicherung hat, so wird er dem Auftragnehmer nicht nur "Versicherung" voraussetzen, sondern eben auch eine Mindest-Deckungssumme.
Hier erscheint es mir so, wie wenn der Auftragnehmer schlicht überrascht war von der Hohen Schadenssumme und jetzt denoch versucht, den Auftragnehmer in die Verantwortung zu zwingen. Allein, dass er auch die Schutzweste in Rechnung stellt, ist für mich etwas eigen...
Der Auftragnehmer ist seiner Pflicht mit dem Abschluss einer Versicherung im üblichen Umfang nachgekommen. Darüber hinaus hätte es imho explizit vereinbart werden sollen. HIer sich noch Privat am Schaden zu beteiligen ist ehrenhaft und aus Hundeführersicht wünschenswert, aber einen Anspruch seh ich hier nicht... Vollkasko gibts auf der Jagd nicht.

PS: vielleicht sollte man ähnlich wie einige Staatsforstbetriebe von Hundeführern einen Haftungsverzicht über die Versicherungssumme hinaus unterschreiben lassen. Evtl auch ein Hinweis, dass es Gerichte anderes als ich sehen und den Auftragnehmer voll in der Haftung sehen, und die Versicherung nur eine abmilderung des privaten Haftungsschaden darstellt... auf jeden Fall interessanter Fall...
 
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Also: wenn ich meine Tiere nicht under controlle hab, nicht gut genug ausgebildet und dan ein Auftrag bekomme muss der Auftraggeber bezahlen für meine Fehler ?????

Lies meinen Beitrag noch einmal aufmerksam durch und finde den Fehler in deinem Beitrag!

@Fex Ich gebe dir recht, die Meute war (wohl) für eine Sauenjagd bestellt und der Hund ist in einen Bau rein. Baujagd ist keine Sauenjagd, daß ist (denke ich) jedem klar.

Nun kommt aber wiederrum ein ABER
Hat der Ausrichter den Meuteführer AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, daß er einige (in dem Fall wohl Dachs-)Bauten in exakt dieser Fläche hat?

Ich finde den Fall hoch interessant und sage auch nicht, daß der Meuteführer einen weitergehenden Anspruch hat.
Ich überlege nur, wie unsere (in meinen Augen) vollkommenden verrückte Rechtssprechung dem Meuteführer recht geben könnte.
Ein findiger Anwalt wird garantiert irgend einen Weg finden um den Auftraggeber zu "verdonnern".
 
D

doghunter

Guest
Also: wenn ich meine Tiere nicht under controlle hab, nicht gut genug ausgebildet und dan ein Auftrag bekomme muss der Auftraggeber bezahlen für meine Fehler ?????
Kann man eine Meute 100% unter Kontrolle haben? Ich glaube nicht und vermutlich wird auch jeder normale Richter zu dieser Überzeugung gelangen! Seit keine E- Geräte mehr in Deutschland zugelassen sind, ist eine 100% Kontrolle nicht mehr möglich!

Rechtlich sicher nicht richtig und auch in der Praxis kaum darstellbar bei den üblichen Tagesversicherungen
Doch, wie in dem Beispiel von mir gezeigt...TA Kosten unbegrenzt! Hier wurden lediglich vom Veranstalter eine 50 € billigere Variante gewählt! Also problem beim Veranstalter. Für 50 € mehr, wäre er umfassend versichert gewesen!

Eine Versicherung hat immer eine Deckungssumme. Wenn der Auftragnehmer ein besonderes Interesse an einer vollständigen Absicherung hat, so wird er dem Auftragnehmer nicht nur "Versicherung" voraussetzen, sondern eben auch eine Mindest-Deckungssumme.
Nein, der Veranstalter muss sich natürlich entsprechend dem Risiko versichern! Wird eine Versicherung mit nur 750 € für Tierarztkosten abgeschlossen ist das "weltfremd" und der Veranstalter muss das Restrisiko tragen. Schließe ich eine Hausratversicherung nur über 50tsd € ab und der Hausrat hat über die Jahre einen Wert von 200tsd trage ich das Restrisiko bei einem Versicherungsfall.
Hier war eine Versicherung abgemacht, also Risiko beim Veranstalter! Der HF muss sich darauf verlassen, dass der Veranstalter hier ordentlich recherchiert!

Der Auftragnehmer ist seiner Pflicht mit dem Abschluss einer Versicherung im üblichen Umfang nachgekommen
Der übliche Umfang sind aber nicht 750 € für Tierarztkosten, speziell wenn es am Wochenende war!
 
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Schau doch mal in deinem Beispiel...ein Feld tiefer!

Gesamtleistung Tod / Nottötung / Tierarzt unbegrenzt! Abhandenkommen 2.000 €

Damit wäre der Schaden in dem Eröffnungsachverhalt abgedeckt

Nein, da unbegrenzt nur für alle Hunde (Schäden) zusammen.
Versicherungssumme pro Hund = 1.500 € / 850 € mit 89 € SB / 1.000 €.
 
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Kann man eine Meute 100% unter Kontrolle haben? Ich glaube nicht und vermutlich wird auch jeder normale Richter zu dieser Überzeugung gelangen! Seit keine E- Geräte mehr in Deutschland zugelassen sind, ist eine 100% Kontrolle nicht mehr möglich!

Aua, das kann doch nicht Dein Ernst sein, oder?
Wie kann man solchen Unsinn schreiben :oops:

wipi
 

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