Haftung bei Meutehund

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Bei solchen Fällen sollte man zuerst einmal die Ruhe bewahren und schauen was wie durch wen wirklich vereinbart wurde. Musste es nur eine Versicherung sein, z.B. im üblichen Rahmen (und wenn ja was heißt das), galt hier alles abzudecken ala Vollkasko, ist die Weste noch Bestandteil der Hundeversicherung. Gibt es lediglich einen mündlichen Vertrag usw.
Beide Seiten, insbesondere aber auch der Hundeführer sollten abwägen ob es sich lohnt ein "Fass" aufzumachen, nicht das diser Hund oder weitere Hunde nachher nicht brauchbar waren usw.... wer A sagt muss auch B bedenken.

Es ist schon vorgekommen das aus einer vermeintlich klaren und einfachen Lage etwas unerwartet Großes und Folgenreiches erwachsen ist.

Waihei
 
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Sicher, kann man so argumentieren! Kommt dann auf den Richter an!
Kommt es immer.
Aber dann kommt wieder "Tiere sind nie 100% zuverlässig" usw. von der Gegenseite!
Bekannter hat einen Dackel, den kannst du nicht von der Leine lassen, ohne dass du befürchten musst, dass er in den nächstbesten Bau geht und sich mit allem prügelt, was da vllt. drin ist. Würde mich hier erst mal umhören, ob der verstorbene Hund ein ebensolcher Kandidat war.
Passieren kann so etwas immer.
Richtig. Weswegen ich auch die Versicherung mit höherer Abdeckungssumme genommen hätte. Vor allem:

Zumal es in dem o.g. Fall nur 50 € mehr sind

Um den Hund ist es ohne jeden Zweifel schade, aber trotzdem würde ich hier nur zahlen, wenn ich wirklich verpflichtet wäre + was die Jagdgesellschaft bereit war zu spenden.
 
D

doghunter

Guest
Bei solchen Fällen sollte man zuerst einmal die Ruhe bewahren und schauen was wie durch wen wirklich vereinbart wurde. Musste es nur eine Versicherung sein, z.B. im üblichen Rahmen
Na ja üblicher Rahem wäre für mich die höchstmögliche Deckungssumme. Aber das kann man so oder so auslegen. Eine Obergrenze von 750 € für TA Kosten ist deutlich zu gering angelegt!

ist die Weste noch Bestandteil der Hundeversicherung.
Die Weste sehe ich nicht als Erstattungsfähig...denn hier war der Hund (HF) selber Schuld!

Gibt es lediglich einen mündlichen Vertrag usw.
Vertrag ist Vertrag

Beide Seiten, insbesondere aber auch der Hundeführer sollten abwägen ob es sich lohnt ein "Fass" aufzumachen, nicht das diser Hund oder weitere Hunde nachher nicht brauchbar waren usw.... wer A sagt muss auch B bedenken.
Na, bei noch offenen 2.250 € nur für den TA würde ich schon ein Fass aufmachen...der TE schreibt

"schon in Summe die 2.250 € gezahlt. Das ist aber in etwa die Hälfte des Gesamtschadens inkl. Tierklinik. "
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
soweit ich den Eingangsbeitrag verstanden habe, war klar kommuniziert worden, dass es um eine DJ auf Sauen ging und hierfür die Meute bestellt war.
Wenn ich aber eine Versicherung für eine DJ abschließe, so ist dies eben keine Baujagd - ganz anderes Risiko im versicherungstechnischen Sinne.
Nebenbei: Man kennt als Meuteführer meist die genauen Verhältnisse des Reviers, zu dem man "bestellt" wird, nicht.
Deshalb sollte man, so denke ich, seine Hunde selbst versichern und diese Kosten dann einem Auftraggeber ganz oder teilweise, je nachdem, wie viele Jagden man pro Jahr macht, weitergeben.
Das ist absolut in Ordnung und würde meinerseits auch nicht als "unanständig"oder dergl. angesehen.
Eine Meute zu halten/zu unterhalten, ist eine satte Aufgabe und ich kann nicht verstehen, wenn man als Jäger nicht bereit ist, für die bei einer Drückjagd doch nicht wenig gefährdeten Hunde etwas auszugeben.
Wobei Drückjagd Drückjagd bedeutet und n i c h t Baujagd!

U n d : Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder schriftlich, alleine die Schriftform macht es leichter, den Vertragsgegenstand zu definieren - weshalb d r i n g e n d die Schriftform anzuraten ist und zwar mit dem Zusatz "Auch (nachträgliche) Nebenabreden bedürfen der Schriftform."
 
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Die einfachste Lösung ist wohl bei einem freundlichen Gespräch alle Argumente auszutauschen, und dann den Schaden in einem Gentleman Agreemant zu teilen.
 

JEF

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Würde mich freuen wenn der TS weiter berichtet, ist sicherlich von Interesse für viele hier.

Gruss
Wenn es wirklich noch härter zugeht, wäre er gut beraten, sich hier voerst nicht öffentlich weiter einzulassen. Auch wenn es uns an dieser Stelle natürlich interessieren würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Sicher, kann man so argumentieren! Kommt dann auf den Richter an! Aber dann kommt wieder "Tiere sind nie 100% zuverlässig" usw. von der Gegenseite! Passieren kann so etwas immer. Vor einigen Wochen ging eine MEute auf "Kühe" los (war in den medien)....hier sollte man bei der Versicherung nicht sparen, wenn man eine Versicherung als Veranstalter verfplichtet!

Zumal es in dem o.g. Fall nur 50 € mehr sind
Anhang anzeigen 65243

Da hier aber der Schaden sich nur auf einen Hund erstreckt, bringt das Häckchen an der Stelle auch nix. Den "unbegrenzt" bezieht sich dann nämlich auf die Gesamt-Schadenssumme, sprich z.B. alle 16 Hunde werden während der Jagd getötet = 16x 1500€=24000€, andernfalls gäbs nur 3000€. Daher auch "maximierte Schadenssumme"... So meine Lesart...
 
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Meine Versicherung hat dann auch schon in Summe die 2.250 € gezahlt. Das ist aber in etwa die Hälfte des Gesamtschadens inkl. Tierklinik.

Rund 4.000,- € Tierklinikkosten?! Ich war schon mehrmals mit geschlagenen Hunden in einer Tierklinik. Aktuell liegt gerade ein Geschlagener neben meinem Schreibtisch. Aber solche Kosten habe ich bei schlimmen Mehrfachverletzungen und längerem Klinikaufenthalt einschl. Nachbehandlung noch nicht erlebt.
 
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Bis zu diesem Satz war ich der Meinung aller bisherigen Poster, keine Schuld und der Meuteführer hat Pech gehabt! Sein problem!

Dieser Satz sagt aber etwas anderes. Hier wurde im Vorfeld eine Versicherung erwartet, war Teil des Vertrages, und damit liegt der Ball beim Veranstalter! Was kann der Meuteführer dafür, dass der Vertragspartner eine zu geringe Versicherungssumme versichert!

Wenn ich einen Mietwagen Mercedes mit Vollkasko miete, will ich Vollkasko für einen Mercedes nicht für einen Golf!
Also könnte es hier zur Haftung für den Veranstalter kommen, da eine Versicherung Vorasusetzung für den Vertrag war...die Höhe der Versicherung muss der Veranstalter eben groß genug ansetzen, was hier nicht passiert ist

Du weißt aber schon, dass die Versicherungen ALLE mit maximal 1500 € für einen ausgebildeten Jagdhund bei Verlust in die Deckung gehen und die 750 € Tierarztkosten sind auch eine bekannte Größe.
Als Meuteführer muss mir, da das eigentlich allgemein bekannt ist, auch klar sein, welche Kosten dann im Maximum gedeckt sind und - so leid mir das tut - wenn er über diese Pauschale in der Behandlung hinausgeht, dann ist das zunächst seine Sache. Schließlich erteilt der Halter ja sein Einverständnis zum tierärztlichen Eingriff. Außerdem dürfte ihm die Gesamtdeckung doch von vornherein bekannt gewesen sein, da er sich ja sicher, weil verlangt, den Versicherungsschein hat zeigen lassen...
Jetzt hier auf Geld zu bestehen finde ich - zumal der Fehler eindeutig beim Hund und damit beim Führer liegt (Was hat der in dem Bau zu suchen?) - recht schlechten Stil.

Es wäre natürlich eine nette Geste, für den Kameraden über den Versicherungsbetrag hinaus eine Sammlung zu veranstalten um die Kosten etwas zu dämpfen.

Trotzdem: Wenn ich einen Transport in Auftrag gebe und der Transporteur baut bei der Erledigung meines Auftrages einen Unfall, hafte ich ja auch nicht für die anschließende Vollreparatur und etwaiges Tuning der Karre... um mal an dein Beispiel aus der Welt der Mobilität anzuknüpfen...
 
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D

doghunter

Guest
Trotzdem: Wenn ich einen Transport in Auftrag gebe und der Transporteur baut bei der Erledigung meines Auftrages einen Unfall, hafte ich ja auch nicht für die anschließende Vollreparatur und etwaiges Tuning der Karre... um mal an dein Beispiel aus der Welt der Mobilität anzuknüpfen.
Doch, haftest du! Wenn du, wie der TE hier im SV, einer Versicherung für Schäden am Fahrzeug vorher vertraglich zugestimmt hast und das bei dir auch immer so üblich ist! Der TE hat ja mit der Versicherungsübernahme die Haftung übernommen und das freiwillig!
 
S

scaver

Guest
Der Hund hat nix im Bau verloren. Wenn man sich nicht sicher ist, darf er nicht laufen, das ist die Verantwortung und Risiko des HF. Eine andere Sache ist die Würdigung des Hundeführers. Je nach gutem Verhältnis zum Meutebesitzer - man legt zusammen und sammelt für den HF kräftig. Wir wollen ja Hundeführer die mitmachen. Ist das gleiche wenn HF zu DJ geladen werden und Ihren Hunde kostenfrei laufen lassen. Geht es schief sammelt die Jagdgesellschaft. Eine OP Versicherung sollte man schon abschliessen, ist bei vielen Hunden natürlich eine Kostenfrage.
sca
 
Registriert
20 Mrz 2007
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Setzt Haftung nicht auch ein Verschulden voraus? Ich bin ja auch Handwerker, aber bisher hat mir noch kein Kunde die abgerauchte Flex ersetzt, das wird alles im Angebot eingepreist.
Interessant wäre der Meutenvertrag.
 

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