Deutschland Haftungsausschluss für BSI

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17 Jun 2013
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Hallo ich habe folgende Frage:

Ich bin der JAB und habe eine ganze Reihe an Begern. Ich stelle die meisten Hochsitze selber ins Revier und überprüfe diese jedes Jahr, inkl. nötiger Reparatur. Nun gibt es aber eine Hand voll BSI, die gerne eigene Kanzeln bauen (Kanzeln stelle ich nicht auf). Diese "Eigenbaue" kontrolliere ich aber nicht.

Nun meine Frage: Weiß jemand, ob ich die Haftung für diese Bauwerke an die Erbauer abgeben kann, z.B. mit einer schriftlichen Vereinbarung? Die Berufsgenossenschaft ist bei BSI eh raus, das wäre kein Problem. Aber wenn da z.B. Kinder drauf herum turnen und was passiert.
 
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Das kannst du höchstens im Innenverhältnis. Nach Außen bist du immer haftbar, mit deinem kompletten Vermögen. Ob du dann im Fall der Fälle etwas vom Begeher zurück bekommen kannst ist fraglich. Jeder, der eigenverantwortlich bauen will kann dir ja eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage geben und dich an erster Stelle ins Grundbuch eintragen 😂
 
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Der JAB haftet für die "Betriebseinrichtung". Wenn die JES gerne Eigenes bauen, laß die Bauwerke doch einfach von der BG begutachten und abnehmen. Oder laß sie einfach ausschließlich nach den verfügbaren BG-Musteranleitungen sachgerecht bauen.
 
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17 Jun 2013
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... ich habe es befürchtet

Danke für die Antworten

PS: Das Bauen und die frischen Bauwerke sind gar nicht so das Problem, problematisch sind die alten ...
 
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17 Jun 2013
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wie gesagt, dass Bauen ist gar nicht so das Problem, das Problem ist die Wartung und Kontrolle
 
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1 Jan 2010
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Ganz rausziehen kannst Du Dich nicht. Von unseren Begehern erwarten wir einmal im Jahr eine dokumentierte Kontrolle und ggf. Reparatur. Unterbleibt die Meldung, kontrollieren wir und stellen dies in Rechnung. Eine Revierleiterstunde kostet derzeit € 68.
Bei besonderen Schlampern habe ich auch schon den 10m Bergegurt verwendet und den Wrangler vorgespannt. Dann war der Sitz oder die Kanzel am Boden und nicht mehr zu reparieren. Bei manchen hilft nur Schmerz.
 
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30 Jan 2016
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Ganz rausziehen kannst Du Dich nicht. Von unseren Begehern erwarten wir einmal im Jahr eine dokumentierte Kontrolle und ggf. Reparatur. Unterbleibt die Meldung, kontrollieren wir und stellen dies in Rechnung. Eine Revierleiterstunde kostet derzeit € 68.
Bei besonderen Schlampern habe ich auch schon den 10m Bergegurt verwendet und den Wrangler vorgespannt. Dann war der Sitz oder die Kanzel am Boden und nicht mehr zu reparieren. Bei manchen hilft nur Schmerz.
Ihr akzeptiert eine Eigenbegutachtung als Nachweis? Ich frage deshalb, weil ich mit der Gemeinde eine (gute) Diskussion hatte, ob meine Eigenabnahme mit Meldung ausreichend ist.

Die Gemeinde möchte sich 1-2x in der Pachtperiode "vor Ort" davon überzeugen, dass jagdlichen Einrichtungen den UVV entsprechen. Aus Zeitgründen passiert aber aber nie und sie möchten einen Nachweis.
 
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Ihr akzeptiert eine Eigenbegutachtung als Nachweis? Ich frage deshalb, weil ich mit der Gemeinde eine (gute) Diskussion hatte, ob meine Eigenabnahme mit Meldung ausreichend ist.

Die wiederkehrende Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 Abs. 2 BetrSichV, das Intervall aus § 3 Abs. 6 BetrSichV und die notwendige Befähigung aus § 2 Abs. 5 und 6 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1203. Die Regelungen der BG/DGUV sind seit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz von 2008 nur noch freundliche Empfehlungen, denn die durch die BetrSichV eingeführte Flexibilisierung und Eigenverantwortung ergibt sich durch die Umsetzung Europäischen Rechts und geht vor. Da die Gemeinde keine Exekutivkompetenz im Arbeitsschutz hat, hat sie dir gegenüber auch nix zu kamellen.
 
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Bei uns müssen alle Begeher ein bestimmtes Kontingent an Einrichtungen 1x p.A. kontrollieren und ggf reparieren, freischneiden etc. und das Ganze in einem Prüfdokument dokomentieren und verantwortlich abzeichnen, der Jagdherr kontrolliert das dann stichprobenartig. Bei einigen Pappenheimern halt etwas genauer..:sneaky:
Eigene Kanzeln etc gibt es gar nicht, das darf niemand - mit einer Ausnahme.
Die Erlaubnis, als Begeher eigene Reviereinrichtungen erstellen zu dürfen, finde ich ausserordentlich großzügig, das machen nicht viele so, aber es ist auch eine mögliche Ärgerquelle. (Vernachlässigung, Ansprüche nach Trennung usw)
Ein anderes Dauerthema ist die mangelhafte Pflege gerade älterer Einrichtungen. Irgendwie hat da keiner Lust zu. Die gehen alle auf die Böcke, "wo schon was lag", nur wenige probieren auch mal die anderen Einrichtungen- und dann verwahrlosen die zunehmend.
 

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