Haftungspflicht bei Sturmschäden

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Nur interessehalber:

wenn mir ein Baum den Hochsitz zerstört, haftet dann der Wald-/Baumbesiter???
 
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wie mir gesagt wurde, hat der Vorpächter mal Ersatz in so einem Fall vom Waldbesitzer bekommen!

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Haftung setzt grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, ein Verschulden voraus. Was so alles gesagt wird und was Realität ist, das steht auf einem anderen Blatt.
 
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Das kommt auf den Zustand des Baumes an. Die Verkehrssicherungspflicht liegt natürlich grundsätzlich beim Waldbesitzer.
Ist ein gesunder Baum vom Wind geworfen worden gibt's nichts zu holen.
War der Baum aber schon morsch/vorgeschädigt und hätte das vom Waldbesitzer erkannt werden können, dann könnte man da schon Ansprüche geltend machen. Schlecht sieht's natürlich aus, wenn auch der übrige gesunde Wald darnieder liegt.

Es kommt also auf den Einzelfall an.
Inwieweit man sich da mit einem Jagdgenossen anlegen will muss aber jeder selbst wissen.
 
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Das kommt auf den Zustand des Baumes an. Die Verkehrssicherungspflicht liegt natürlich grundsätzlich beim Waldbesitzer.
Ist ein gesunder Baum vom Wind geworfen worden gibt's nichts zu holen.
War der Baum aber schon morsch/vorgeschädigt und hätte das vom Waldbesitzer erkannt werden können, dann könnte man da schon Ansprüche geltend machen.
Es kommt also auf den Einzelfall an.
Inwieweit man sich da mit einem Jagdgenossen anlegen will muss aber jeder selbst wissen.
Bist du sicher? Ich kenne das anders. Wald ist Wald, der Rest ist jedem sein eigenes Problem.
 
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Das kommt auf den Zustand des Baumes an. Die Verkehrssicherungspflicht liegt natürlich grundsätzlich beim Waldbesitzer.
Ist ein gesunder Baum vom Wind geworfen worden gibt's nichts zu holen.
War der Baum aber schon morsch/vorgeschädigt und hätte das vom Waldbesitzer erkannt werden können, dann könnte man da schon Ansprüche geltend machen. Schlecht sieht's natürlich aus, wenn auch der übrige gesunde Wald darnieder liegt.

Es kommt also auf den Einzelfall an.
Inwieweit man sich da mit einem Jagdgenossen anlegen will muss aber jeder selbst wissen.
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten daß ich meinen ganzen privat Wald für die Öffentlichkeit sperren könnte, wenn ich für Schäden haften soll, dann hat einfach keiner mehr was dort zu suchen.
 
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Das kommt auf den Zustand des Baumes an. Die Verkehrssicherungspflicht liegt natürlich grundsätzlich beim Waldbesitzer.
Ist ein gesunder Baum vom Wind geworfen worden gibt's nichts zu holen.
War der Baum aber schon morsch/vorgeschädigt und hätte das vom Waldbesitzer erkannt werden können, dann könnte man da schon Ansprüche geltend machen. Schlecht sieht's natürlich aus, wenn auch der übrige gesunde Wald darnieder liegt.

Es kommt also auf den Einzelfall an.
Inwieweit man sich da mit einem Jagdgenossen anlegen will muss aber jeder selbst wissen.

so kenne ich das auch, zumindest ausm befriedeten Bezirk!
 
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Das kommt auf den Zustand des Baumes an. Die Verkehrssicherungspflicht liegt natürlich grundsätzlich beim Waldbesitzer.
Ist ein gesunder Baum vom Wind geworfen worden gibt's nichts zu holen.
War der Baum aber schon morsch/vorgeschädigt und hätte das vom Waldbesitzer erkannt werden können, dann könnte man da schon Ansprüche geltend machen. Schlecht sieht's natürlich aus, wenn auch der übrige gesunde Wald darnieder liegt.

Es kommt also auf den Einzelfall an.
Inwieweit man sich da mit einem Jagdgenossen anlegen will muss aber jeder selbst wissen.

Das stimmt so nicht... Schon Mal was von dem Begriff waldübliche gefahren gehört?

Verkehrssicherungspflicht gilt nur in frequentierten Bereichen die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind beispielsweise entlang von Bahnstrecken, Straßen, Wanderwege ....
 
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Bist du sicher? Ich kenne das anders. Wald ist Wald, der Rest ist jedem sein eigenes Problem.
Nein, er sieht das schon richtig.
Ich konnte das mal verfolgen als ein Baum einen Zug erwischt hat. War nicht lustig für den Waldbesitzer.
Trotzdem entbehrt es nicht einer gewissen Komik sich wegen so einem Schaden mit einem Jagdgenossen potentiellen Stress anzufangen. Man kann ja schon mal überlegen wer da zuerst da war, der Baum oder der Sitz.
 
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Entlang einer Bahnstrecke oder Bundesstraße besteht natürlich eine hohe Anforderung an die Verkehrssicherungspflicht. Im Bestand ist die niedrig und geht gegen null.
 
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Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten daß ich meinen ganzen privat Wald für die Öffentlichkeit sperren könnte, wenn ich für Schäden haften soll, dann hat einfach keiner mehr was dort zu suchen.
genau so ist es, wenn Gefahr besteht, das Bäume umkippen und Waldbesucher gefährden, hast Du auch die PflichT, auf die Gefahr hinzuweisen, sonst könnten die Waldbesucher bei körperlichen Schäden, ................... einfordern!
MfG
D.T.
 

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