Halbautomatische Waffen - Verbot?

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....gerade wieder ein Bild von beschlagnahmten Waffen in der Münchner Merkur.
Messer, Schwerter, Äxte, eine Armbrust und ein Schreckschußrevolver.
Das man sich nicht lächlich vor kommt...
Auf der anderen Seite macht es mich nachdenklich, was ist, wenn nun eine Kontrolle zu einem kommt. Ich sammle seit Jahren, Messer, Seitengewehre, usw. Alles weggeschlossen. Aber man weiß ja nicht, was in deren Kopf vor geht. Wie wenn man die Messer im Messerblock mit nimmt aus der Küche....
 
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Eine Kontrolle nach dem Waffengesetz bezieht sich nur auf die Tresore und die angemeldeten Waffen bzw. auf deren Aufbewahrung. NUR dazu sind die Behördenvertreter befugt.
Natürlich sollte man "Zufallsfunde" vermeiden, sprich nichts "auffälliges" im bereich der Tresore herumliegen haben.

Sollten z.B. drei Tresore nebeneinander stehen und die legalen Waffen in zwei von denen aufbewahrt sein, bezieht sich die Ermächtigung nur auf diese!
Der Inhalt des Dritten geht die Behörde nichts an und auch jede Frage zum Inhalt ist rechtlich nicht zugelassen.
 
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...bei mir liegt weder was unerlaubtes rum, noch hab ich was versteckt. Nur. Wenn ich seh was Ordnungskräfte einsammeln, erschließt sich mir oft nicht,warum...
Man beschlagnahmt Äxte, Schwerter und Messer bei einem Reichsbürger. Nen Tag drauf fährt er zum Obi und Messerladen und kauft Ersatz. Die Armbrust bestellt er bei Amazon....
Ich kenne das noch aus Zeiten wo wir unseren Schrott beim LKA abgegeben hatten. Da waren oft Kisten voll Wiederladekram, ja sogar Putzzeug. Eingesammelt bei Jägern/Schützen. Warum wird das mitgenommen. Und vor allem vernichtet. Aber da hab ich vor 20 Jahren schon gerätselt....
 
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Ich kenne das noch aus Zeiten wo wir unseren Schrott beim LKA abgegeben hatten. Da waren oft Kisten voll Wiederladekram, ja sogar Putzzeug. Eingesammelt bei Jägern/Schützen. Warum wird das mitgenommen. Und vor allem vernichtet. Aber da hab ich vor 20 Jahren schon gerätselt....
Wahrscheinlich aufgedrückt bekommen, ich kannte einen von der Waffenbehörde ganz gut. Paarmal im Jahr kamen Erben mit einwandfreien Jagd und Sportwaffen, inkl. Optiken, teilweise neu(-wertig) zur Entsorgung. Der war so nett denen zu sagen, dass sie dafür beim Händler, selbst wenn der sie über den Tisch zieht, noch gutes Geld bekommen. Regelmäßig Antwort: Mit so einem Dreck wollen sie kein Geld verdienen und er soll bloß zusehen, dass das im Ofen landet.
 
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Es geht nur um "sensationelle" Pressefotos, damit Lieschen Müller glaubt, der Reichsbürger wird mit der alten Flobert, 2 Luftpistolen und der SCHARFEN Gasplempe die Regierung stürzen. Wenn es nicht so unverschämt verlogen wäre, müsste man eigentlich drüber lachen...
 
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Nicht immer so eng im Rahmen des WaffG denken.
Das wird mitgenommen, weil alles erstmal Beweisgegenstände sein können. Die Durchsuchungskräfte vor Ort nehmen keine genaue rechtliche Würdigung vor, das wird im Rahmen der Ermittlung getätigt.
Kommt man zu dem Entschluss, dass kein Verstoß vorliegt, können es sich die Betroffenen gerne wieder abholen oder halt vernichten lassen.
Außerdem kennen wir ja den genauen Vorwurf nicht, bspw. wurde in der Chatgruppe geschrieben: "Ich hab hier ne Axt mit der Schlag ich XY Politiker den Kopf ein", dann kann die Axt durchaus beweiserheblich sein und wird halt mitgenommen. Es muss ja nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen, um Beweismittel sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.
...bei mir liegt weder was unerlaubtes rum, noch hab ich was versteckt. Nur. Wenn ich seh was Ordnungskräfte einsammeln, erschließt sich mir oft nicht,warum...
Man beschlagnahmt Äxte, Schwerter und Messer bei einem Reichsbürger. Nen Tag drauf fährt er zum Obi und Messerladen und kauft Ersatz. Die Armbrust bestellt er bei Amazon....
Ich kenne das noch aus Zeiten wo wir unseren Schrott beim LKA abgegeben hatten. Da waren oft Kisten voll Wiederladekram, ja sogar Putzzeug. Eingesammelt bei Jägern/Schützen. Warum wird das mitgenommen. Und vor allem vernichtet. Aber da hab ich vor 20 Jahren schon gerätselt....
 
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Eine Kontrolle nach dem Waffengesetz bezieht sich nur auf die Tresore und die angemeldeten Waffen bzw. auf deren Aufbewahrung. NUR dazu sind die Behördenvertreter befugt.
Natürlich sollte man "Zufallsfunde" vermeiden, sprich nichts "auffälliges" im bereich der Tresore herumliegen haben.

Sollten z.B. drei Tresore nebeneinander stehen und die legalen Waffen in zwei von denen aufbewahrt sein, bezieht sich die Ermächtigung nur auf diese!
Der Inhalt des Dritten geht die Behörde nichts an und auch jede Frage zum Inhalt ist rechtlich nicht zugelassen.
Grundsätzlich richtig. Dennoch ist die Frage erlaubt, man muss halt nur nicht antworten und öffnen oder halt sagen, da liegen nur private Dinge drin und nichts worauf sich die Kontrolle bezieht.
 
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Es ist ja auch völlig ok, den Kram mitzunehmen, wenn da jemand tatsächlich verdächtigt wird. Aber die Präsentation in der Presse hat sicher einen anderen Zweck. Vor allem in Verbindung mit den "fachkundigen" Kommentaren der Pressefritzen dazu...
 
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Eine Kontrolle nach dem Waffengesetz bezieht sich nur auf die Tresore und die angemeldeten Waffen bzw. auf deren Aufbewahrung. NUR dazu sind die Behördenvertreter befugt.
Natürlich sollte man "Zufallsfunde" vermeiden, sprich nichts "auffälliges" im bereich der Tresore herumliegen haben.

Sollten z.B. drei Tresore nebeneinander stehen und die legalen Waffen in zwei von denen aufbewahrt sein, bezieht sich die Ermächtigung nur auf diese!
Der Inhalt des Dritten geht die Behörde nichts an und auch jede Frage zum Inhalt ist rechtlich nicht zugelassen.
Das ist falsch.

Geprüft werden kann auch die Aufbewahrung der Munition. Außerdem sind alle Dinge, die dich als waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet werden lassen können ebenfalls Teil der Prüfung. Wäre zB totales Chaos oder ein anderer Indikator für eine psychische Auffälligkeit bei dir selbst oder ein Poster mit verfassungsfeindlicheb Symbolen an der Wand sind die Waffen weg.
 
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Es ist ja auch völlig ok, den Kram mitzunehmen, wenn da jemand tatsächlich verdächtigt wird. Aber die Präsentation in der Presse hat sicher einen anderen Zweck. Vor allem in Verbindung mit den "fachkundigen" Kommentaren der Pressefritzen dazu...
...sowas wie: "Hortete 30 000 Schuß Munition..."
(Diabolo, eine Losnummer vom Sohn, LG Vereinsschütze) 🤡
 
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Das ist falsch.

Geprüft werden kann auch die Aufbewahrung der Munition. Außerdem sind alle Dinge, die dich als waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet werden lassen können ebenfalls Teil der Prüfung. Wäre zB totales Chaos oder ein anderer Indikator für eine psychische Auffälligkeit bei dir selbst oder ein Poster mit verfassungsfeindlicheb Symbolen an der Wand sind die Waffen weg.
Munition hatte ich vergessen, stimmt.

Die Berechtigung zur Kontrolle und Betreten der Räumlichkeiten bezieht sich aber nun mal nur auf die Aufstellorte der zu kontrollieren Behältnisse und deren Weg dahin. Andere Räume/ Schränke dürfen ohne Zustimmung nicht betreten oder gar durchsucht werden.

Auch Futterale neben den Tresoren sind ausgenommen, sofern alle angemeldeten Waffen vorhanden und ordnungsgemäß verwahrt sind.

Ich bin auch uneingeschränkt dafür, dass Personen, die den Staat abschaffen wollen oder ablehnen keine Waffen haben sollen bzw. ihnen diese abgenommen werden.
Genau dafür gibt es aber schon alle gesetzlichen Möglichkeiten. Probelm ist nur, es müssen dann Ermittlungen getätigt werden. Dazu braucht man Personal, viel davon.

Kontrollen sind einfacher durchzuführen, sind aber nun mal rechtlich genau definiert.
Es steht natürlich jedem Kontrollierten frei den Behördenvertretern eine Führung durch die Räumlichkeiten anzubieten, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es dafür nun aber mal nicht.
 
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Die Berechtigung zur Kontrolle und Betreten der Räumlichkeiten bezieht sich aber nun mal nur auf die Aufstellorte der zu kontrollieren Behältnisse und deren Weg dahin. Andere Räume/ Schränke dürfen ohne Zustimmung nicht betreten oder gar durchsucht werden.
Bei einem sehr guten Freund war die Behörde zur Kontrolle bei seinem Vater. Beide Jäger. Im Raum in dem sich der Tresor des Vaters befand, war noch ein weiterer Trresor seines Sohnes. Als alles soweit i.O. war, wollten die Kontrolleure wissen was sich in dem anderen Tresor befindet. Der Vater meines Kumpels sagte dann, das es der Tresor seines Sohnes ist, der darin ein oder zwei Repertierer verwahrt wenn er kurzfristig ins Revier seines Vaters will damit er nicht jedes mal die Waffen durch die Gegend fahren muss. Er sollte dann den Schrank doch bitte öffnen, was aber nicht ging da er keinen Schlüssel hat. Dann haben sie versucht seinen Sohn telefonishc zu erreichen was dann auch ging. Die Kontrolleure haben ihn dann befragt und sich mit seiner Aussage zufrieden gegeben.
 
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Nicht immer so eng im Rahmen des WaffG denken.
Das wird mitgenommen, weil alles erstmal Beweisgegenstände sein können. Die Durchsuchungskräfte vor Ort nehmen keine genaue rechtliche Würdigung vor, das wird im Rahmen der Ermittlung getätigt.
Kommt man zu dem Entschluss, dass kein Verstoß vorliegt, können es sich die Betroffenen gerne wieder abholen oder halt vernichten lassen.
Außerdem kennen wir ja den genauen Vorwurf nicht, bspw. wurde in der Chatgruppe geschrieben: "Ich hab hier ne Axt mit der Schlag ich XY Politiker den Kopf ein", dann kann die Axt durchaus beweiserheblich sein und wird halt mitgenommen. Es muss ja nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen, um Beweismittel sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.

Danke.
 
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Nicht immer so eng im Rahmen des WaffG denken.
Das wird mitgenommen, weil alles erstmal Beweisgegenstände sein können. Die Durchsuchungskräfte vor Ort nehmen keine genaue rechtliche Würdigung vor, das wird im Rahmen der Ermittlung getätigt.
Kommt man zu dem Entschluss, dass kein Verstoß vorliegt, können es sich die Betroffenen gerne wieder abholen oder halt vernichten lassen.
Außerdem kennen wir ja den genauen Vorwurf nicht, bspw. wurde in der Chatgruppe geschrieben: "Ich hab hier ne Axt mit der Schlag ich XY Politiker den Kopf ein", dann kann die Axt durchaus beweiserheblich sein und wird halt mitgenommen. Es muss ja nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen, um Beweismittel sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.
Korrekt, aber:
Ein Dealer schreibt "ich habe hier zwei Zentner Backpulver, um meine 50g Koks zu strecken". Razzia, Backpulver wird zu recht mit beschlagnahmt. Die Polizei gibt dann eine Pressemeldung "erfolgreiche Drogenrazzia" mit einem Foto mit einem riesen Berg weissem Pulver raus. Davor die 50g koks in einem Plastikbeutel. Es wurden die zu recht beschlagnahmten Beweismittel abgebildet. Die Presse macht das Bild zum Aufmacher um über das gravierende Drogenproblem und den dringenden Handlungsbedarf zu schreiben.
Fändest du das seriös?
Ich will sagen: Das Bild einer Pressemeldung ist immer im Kontext seiner Veröffentlichung zu sehen.
 
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