Hauskauf - Hundezwinger als "Einbaumöbel" ??

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Das ist dann aber auch gleichzeitig der start in dein Unternehmerdasein.
Jede PV Anlage und jedes BHKW sind per se ein Gewerbebetrieb, sobald du auch nur einen Teil des erzeugten Stroms einspeist. Aber: Das sind separat nutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht mit zum Gebäude gehörten. Zumindest bei Alt - BHKWs nicht.
 
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Habe jetzt auch den Hinweis bekommen, dass das BHKW "Betriebseinrichtung" ist, wenn man Strom einspeist und verkauft, und dann gehört es nicht zum Gebäude.

Weitere Frage, ich plane einen Teil des Gebäudes gewerblich zu nutzen bzw. gewerblich zu vermieten, gibt es da etwas zu beachten ? Wer hat damit Erfahrung ? Idee ist, dass ich die Zinsen für den Hauskredit mit den Mieteinnahmen verrechnen will.
 
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31 Jan 2002
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was heisst "gew. vermieten"?
Wenn du an einen Gewerbebetrieb vermietest, hast Du Vermietungseinnahmen, die Du in Deiner Einkommensteuererklärung angeben musst. Wenn Du einen Teil gewerblich nutzen willst, sieht das "allgemein" so aus, dass Du es dann auch in der StE angeben musst, aber nur die Ausgaben in einer Anlage G oder S. Das mindert dann Deine Einnahmen. Vorsicht: Dann ist eine STEUERFREIE Veräußerung nach 10 Jahren nicht mehr uneingeschränkt möglich. Bei Vermietung meist schon!
 
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Ich will dir ja nicht zu Nahe treten. Willst du dir das Geld für einen kompetenten Steuerberater sparen? Gewerblicher Mieter ist solange egal, wie du als Privatperson vermietest, bist du Gewerbe wird die Miete wohl UST-pflichtig. Ob du dann als gewerblicher Vermieter Ausgaben und Einnahmen aufrechnen kannst? Steuerberater! Aber wie gesagt, dieses rumgefiesel hier bringt nicht viel, um nicht zu sagen gar nix.
 
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Selbstverständlich spreche ich auch mit meinem Steuerberater. Weiterhin habe ich das ganze "Projekt" auch mit einem befreundeten Immobilienentwickler besprochen.

Aber manchmal kommt ja - auch aus diesem Forum - ein unkonventioneller Vorschlag, an den sonst keiner gedacht hat. Fragen kostet ja nichts ...
 
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20 Okt 2016
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zu Post #19 & 20: Ihr seid Spielverderber!
Fragen zu Strafvervolgung bei Waffendelikten, Einkommensteuerminimierung, Krebsbehandlung bei Herrn & Hund mit Mondgestein oder "informiertem Vulkanmehl" gehören immer und zuallererst hier gefragt und ausgiebig diskutiert!
Nieder mit den Fachleuten!
Bei Rohrbruch rufe ich auch zuerst den Schamanen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn das ganze eh schon Teilweise gewerblich wird, könnte man auch über 95-5% Beteiligung ggf die Grunderwerbssteuer gänzlich umgehen. Das ist aber dann ein Fall für wirklich fahige Steuerberater ;)
 

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