Hauskauf mit Lebensgefährtin

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8 Feb 2002
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Hallo Forumsgemeinde,

meine Lebensgefährtin und ich haben vor, das Haus zu kaufen in dem wir wohnen.
Wir finanzieren gemeinsam, also werden beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie wir uns im Falle des Ablebens eines der Darlehensnehmer am besten gegenseitig absichern?
Gemeinsame Risikolebensversicherung oder doch lieber getrennte. Andere Möglichkeiten?
Was ist mit Erben? ich habe drei Kinder aus erster Ehe die bereits ihre eigenen Wege gehen. Wir beide haben ein gemeinsames minderjähriges Kind.
Sollte ich den Löffel abgeben, möchte ich nicht das sie und der Kurze das Haus verlassen müssen.
Ich werde auch einen Anwalt oder Notar konsultieren, aber vielleicht gibt es ein paar Finessen mehr die ich (wir) im Vorfeld beachten sollte(n).
Vielen Dank im Voraus

Saludos del cazador
 
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21 Jan 2002
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Aus einer Erfahrung in der Bekanntschaft kann ich dir nur dringend raten, entweder zu heiraten, oder die Hütte nur auf deinen Namen eintragen zu lassen und zu finanzieren....
 
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Was passiert eigentlich, wenn keiner den Löffel abgibt, sondern sie Dich in ein paar Jahren entsorgt und aus dem Haus wirft (weil man das ja so macht als moderne, befreite Frau)?
 
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Das eigentliche Problem ist meiner Meinung nach die Erbfolge, wenn ihr nicht verheiratet seid. Ich kenne keinen Weg diese vollständig auszuhebeln. Bin aber kein Jurist.

Wmh
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Ps: wenn Ihr Euch zutraut gemeinsam ein Kind großzuziehen und ein Haus zu kaufen, was soll da durch eine Heirat unbeherrschbares hinzukommen ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Wie alt biste denn?

Hauskauf: Nur eine Person.
Risikoleben: Jeder für sich. Höhe angemessen. We sieht es mit der BU aus....

Viel Glück bei der Suche nach einem Familienanwalt, Steuerberater, Versicherungsmann...Bankfachmann.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ps: wenn Ihr Euch zutraut gemeinsam ein Kind großzuziehen und ein Haus zu kaufen, was soll da durch eine Heirat unbeherrschbares hinzukommen ?


Ca. 160T Scheidungen pro Jahr, da wird es doch das ein oder andere an unbeherrschbares geben:biggrin:
 
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Rotmilan

Moderator
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Bei der Risiko-LV versichert jeder den anderen. Also Du Deine LG'in und umgekehrt. Gesundheitsfragen unbedingt richtig beantworten, nichts weglassen!!!

Ansonsten alles vertraglich so regeln, als ob ihr Fremde seid und Euch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit trennen werdet; z.B Vorkaufsrecht für den jeweils anderen Anteil.

Alles Gute für Dein Vorhaben!
 
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Zunächst brauchst Du eine sachkundige Rechts- bzw. Steuerberatung.

Wo woher kommst Du?
Ich habe kenne jemanden im PLZ Gebiet 47, der ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar. So einer kann diesen Fall von allen Seiten beleuchten.

Die Heirat alleine würde dich m.E. nicht grossartig weiterbringen. Wenn Ehe, dann mit Ehevertrag.
Es liegt alleinig daran wie pragmatisch deine Freundin und Du bist.

Rotmilan liegt mit seiner Ansicht da goldrichtig.
 
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Na ich weiß nicht...Risikolebensversicherung zum Vorteil des Anderen? Ist ja hier nicht Hollywood aber ist das nicht ne Aufforderung zu terminaler Trennung mit Vorteilsnahme? und nicht vergessen! Lebensgefährtin leitet sich von Lebensgefahr ab......:bye:
 
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@ all

Danke für die Beiträge.

Termin beim Anwalt ist fix. Mal schauen wie wir das Thema in trockene Tücher bekommen.

Saludos del cazador
 
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@ all

Danke für die Beiträge.

Termin beim Anwalt ist fix. Mal schauen wie wir das Thema in trockene Tücher bekommen.

Saludos del cazador

Nur so werdet ihr den Aktualitäten eurer einzigartigen Erscheinung Gerecht ;-)


.. und Verträge werden für den Krieg gemacht;
nicht für den Frieden !

Alles was in einem Vertrag Vor dem Krieg Geregelt ist;
wird nachher nur selten Grundlage eines Streites.

Da streitet man sich höchsten über das was nicht geregelt wurde...


Auch mit Blick auf die Gemeinsamen Kinder : und deren Zukunft auch wen man selber nicht mehr Entscheiden kann; sol aber das umgesetzt werden was mann selber für das Beste hält... und nicht ein Seelenloses Vormundschaftsgericht.....


Pacta Sunt servanda...

Äh...
da du schon Kinder hast die Älter sind...

Stichwort :

Patientenverfügung; Testament; Ausbildungsversicherung für Kids...


Ich mein ja nur.


TM
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Und wenn alles zu 100% geregelt ist, kommt von irgendwo ein Hammer her.

Mein Tip unter Männern, schaue jetzt schon das du immer in der besten/besseren Situation bist.

:roll:
 
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Die Heirat alleine würde dich m.E. nicht grossartig weiterbringen.

Vielleicht nicht großartig und nicht alleine, aber doch ein wichtiges Stück: Die Erbfolge wurde hier ja schon thematisiert.

Könnte sonst unschön werden, wenn die erwachsenen Kinder ihren frisch geerbten Anteil am Haus, in dem noch die neue Partnerin wohnt, möglichst schnell zu Geld machen wollen.
Inwieweit sich das Problem ohne Trauschein regeln lässt (Testament?) müsste der Fadeneröffner dann aber mit Experten klären.
 
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Hallo Forumsgemeinde,

meine Lebensgefährtin und ich haben vor, das Haus zu kaufen in dem wir wohnen.
Wir finanzieren gemeinsam, also werden beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie wir uns im Falle des Ablebens eines der Darlehensnehmer am besten gegenseitig absichern?
Gemeinsame Risikolebensversicherung oder doch lieber getrennte. Andere Möglichkeiten?
Was ist mit Erben? ich habe drei Kinder aus erster Ehe die bereits ihre eigenen Wege gehen. Wir beide haben ein gemeinsames minderjähriges Kind.
Sollte ich den Löffel abgeben, möchte ich nicht das sie und der Kurze das Haus verlassen müssen.
Ich werde auch einen Anwalt oder Notar konsultieren, aber vielleicht gibt es ein paar Finessen mehr die ich (wir) im Vorfeld beachten sollte(n).
Vielen Dank im Voraus

Saludos del cazador
Sie wird im Testament begünstigt, aber muss Erbschaftssteuer dann zahlen, da nicht verheiratet oder eingetragene LBGM.
Du solltest dann die Kinder aus 1. Ehe natürlich von diesem Erbanteil ausschließen und sie müssten auf diesen Pflichtteil (die Hälfte dessen was ihnen sonst zustünde)verzichten(notariell).
Wer tut das denn ?Die Lebenserfahrung spricht dagegen.
Wenn nein,Zahlungsfrist des Pflichtteils ist kurzfristig fällig und nur in Bargeld....................
da muss die Dame flüssig sein,was sie nicht ist.

wenn Ihr eh schon ein gemeinsames Kind habt,würde ich überlegen der Partnerin mein Geld als Kredit/Schenkung bis Freibetrag, Ihr zur Verfügung zu stellen und mir im Umkehrschluss ein lebenslanges Wohnrecht(3.Abteilung Grundbuch)geben lassen.
Auf alle Räume inkl Keller Garten und Garage.
Gibt keinen Königsweg in Deinem Fall.
KF
 
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