Hauskauf mit Mietern

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24 Aug 2016
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Geh' einfach zu einem im Sujet und der Region erfahrenen Anwalt

und lass Dir von dem haarklein und -fein die Details erklären. Kostet Dich eine vorab vereinbarbare Gebühr;

danach bist Du schlauer und kannst frei entscheiden, was Du tun und lassen willst - und kannst Dir im Tunsfall die Vorgehensweise zurechtlegen und alles mit Plan A, B und C vorbereiten. Inklusive der für den jeweiligen Plan anfallenden Kosten, die Du dem Kaufpreis zurechnen kannst. Auch ein vor dem Tunsfall stattfindender Besuch beim Bankster Deines geringsten Mißtrauens sowie beim Steuerberater sollte einkalkuliert und vereinbart sein.

Gruß,

Mbogo
Die Gebühr sollte ja üblicherweise bei einer Erstberatung 190€ netto nicht übersteigen, öfters mal ist da auch ein erstes Anschreiben mit drin, wenn die EB nicht zu umfangreich war. "Haarklein und haarfein" könnte natürlich teurer werden.
 
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31 Jul 2010
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Was steht denn eigentlich im Mietvertrag ?

Welchen Teil des Hauses darf der Mieter nutzen bzw. ist das nicht geregelt ?

Was zahlt er an Miete, warm/kalt Nebenkosten, etc. ?
Ein Zimmer, ein Bad mit WC und eine Küche.
Miete kalt ohne Nebenkosten 210€
Angedacht war das die Mieter dem Besitzer pflegen und im Alltag unterstützen.
Nun ist er im Heim.
Der Mietvertrag ist an den Pflegevertrag gekoppelt worden. Später wurde das jedoch wieder rückgängig gemacht und eine andere Vereinbarung getroffen, Eigentümer stirbt oder kommt ins Heim, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Soweit das Stand vor dem geplanten Treffen.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Nachden der jetzige Besitzer im Heim ist, gelten dann wohl derzeit die 3 Monate, nur muss halt JETZT die Kündigung (und von wem?) ausgesprochen werden. Wie es dann aussieht, wenn du das Haus kaufst und ob dann diese Sonderregelung noch gilt, müsste ein Anwalt beantworten können.

Oder ihr macht einen Vorvertrag, der eben diese Kündigung beinhaltet und der Kauf wird nach Auszug endgültig durchgezogen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
So Stand heute Abend
Mieter gehen von 9 Monaten nach Kündigung aus (wird noch geprüft ob nicht doch die 3 Monate zählen)

Kaufpreis Fälligkeit ist erst nach Auszug der Mieter.

Vorvertrag zum renovieren der nicht gemieteten Bereiche (Keller, EG, Garage, Garten).
Ja perfekt Gratulation zum Haus (y)(y)(y)(y)
 
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31 Jul 2010
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Google hilft, 😅
Waren gestern noch beim Anwalt.
Leider ist der Mietvertrag so aufgebaut das jegliches Recht der Mieter hat, leider wurden fristen versäumt als der Besitzer ins Heim kam. Daraufhin verlängerte sich der Knebelvertag auf unbestimmte Zeit!
Sein Rat:
Haus reservieren und vom Betreuer den Mietvertrag kündigen lassen.
Sobald alles rechtskräftig geregelt ist, kaufen.
Unter den Umständen ist das Haus nicht verkäuflich.
So nun heißt warten.
Danke für eure Hilfe und Tipps!
 

ElCaracho

Anzeige/Gewerblicher Anbieter
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12 Feb 2014
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Google hilft, 😅
Waren gestern noch beim Anwalt.
Leider ist der Mietvertrag so aufgebaut das jegliches Recht der Mieter hat, leider wurden fristen versäumt als der Besitzer ins Heim kam. Daraufhin verlängerte sich der Knebelvertag auf unbestimmte Zeit!
Sein Rat:
Haus reservieren und vom Betreuer den Mietvertrag kündigen lassen.
Sobald alles rechtskräftig geregelt ist, kaufen.
Unter den Umständen ist das Haus nicht verkäuflich.
So nun heißt warten.
Danke für eure Hilfe und Tipps!


Na dann lieber noch ein wenig Geduld investieren. Nicht, dass du uns hinterher um den letzten Nerv beraubt und mit klammen Taschen dastehst, anstatt als stolzer Eigenheimbesitzer der seinen Traum verwirklicht hat ;)
Aber wie der @martl m schon sagte, immer die Augen offenhalten, so ein bisschen wochenendliches Immobilientingeln mit der Holden kann ja auch Spass machen ;)
 
Registriert
30 Jun 2013
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Google hilft, 😅
Waren gestern noch beim Anwalt.
Leider ist der Mietvertrag so aufgebaut das jegliches Recht der Mieter hat, leider wurden fristen versäumt als der Besitzer ins Heim kam. Daraufhin verlängerte sich der Knebelvertag auf unbestimmte Zeit!
Sein Rat:
Haus reservieren und vom Betreuer den Mietvertrag kündigen lassen.
Sobald alles rechtskräftig geregelt ist, kaufen.
Unter den Umständen ist das Haus nicht verkäuflich.
So nun heißt warten.
Danke für eure Hilfe und Tipps!
Also macht der Mieter ,,den Reibach".....der Mieter hat im Mietvertrag jegliches Recht:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: was es doch in Buntland so alles gibt:unsure:.
MfG.
PS: Mieter war seeeeehr clever und wird wohl bei den ,,Konditionen" net raus wollen:sneaky:
MfG.
 
Registriert
6 Jan 2017
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2.598
Sei froh, dass der Mietvertrag unbefristet ist. Ein befristeter lässt sich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit noch schwerer kündigen.

Also ist zweiteres i. d. R. schlechter. Unbefristete sind die Regel in Deutschland bei Wohnraummietverhältnissen. Sehe also was die Laufzeit angelangt keinen "Knebelvertrag".
 
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