Hausübergabe

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Schließanlage wollte ich eigentlich nicht austauschen. Ich habe wirklich nicht die Befürchtung, dass der Käufer sich noch einmal heimlich in die Wohnung stiehlt. Aber da fällt mir ein, muss noch mal nach der Schlüsselurkunde fragen, falls es sich um ein geschütztes System handelt.
 
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Fröhlich ist es, wenn der Verkäufer das Dachgeschoss als Nutzfläche im alten Bauantrag und den Grundrissen angegeben hat, aber mittlerweile der Ausbau hin zu Wohnraum ohne neuen Bauantrag stattgefunden hat.

Das örtliche Bauamt und der neue Eigentümer "freuen" sich....
 
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Schließanlage wollte ich eigentlich nicht austauschen. Ich habe wirklich nicht die Befürchtung, dass der Käufer sich noch einmal heimlich in die Wohnung stiehlt. Aber da fällt mir ein, muss noch mal nach der Schlüsselurkunde fragen, falls es sich um ein geschütztes System handelt.

Du weißt aber nicht, welche Ex, Putzfrau, Handwerker, Pfleger, Babysitter etc. mal Schlüssel oder Zugriff darauf hatten. Ein neues Schloss ist nicht teuer
 
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Fröhlich ist es, wenn der Verkäufer das Dachgeschoss als Nutzfläche im alten Bauantrag und den Grundrissen angegeben hat, aber mittlerweile der Ausbau hin zu Wohnraum ohne neuen Bauantrag stattgefunden hat.

Das örtliche Bauamt und der neue Eigentümer "freuen" sich....

Das hat in meinem Falle zu einer langen und ausgiebigen Diskussion mit Makler und Bauamt geführt. Der Makler musste wirklich mal für sein Geld arbeiten.
 
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Du weißt aber nicht, welche Putzfrau, Handwerker, Pfleger, Babysitter etc. mal Schlüssel oder Zugriff darauf hatten. Ein neues Schloss ist nicht teuer

Wenn es sich um eine geschützte Schließanlage handelt, wo nicht jeder Schlüsseldienst den Schlüssel nachmachen kann, müsste sich das ja nachvollziehen lassen.
 
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Das hat in meinem Falle zu einer langen und ausgiebigen Diskussion mit Makler und Bauamt geführt. Der Makler musste wirklich mal für sein Geld arbeiten.

Ja, das glaube ich! Kann mir vorstellen, das die Problematik öfter vorkommt. Vermutlich baut ein Eigentümer im Zeitpunkt t0 ja sein Dachgeschoss aus zu Wohnraum - ohne bereits die Absicht zu haben das Haus in t1 zu verkaufen, weshalb dies manchmal "schwarz" geschieht.

Eigentlich unverständlich, denn es handelt sich auch um eine wertsteigernde Maßnahme (t1), die man rechtlich unter Einbeziehung des Bauamts absichern sollte. Natürlich ist auch zu prüfen, ob der Ausbau baulich fachgerecht ausgeführt wurde? Brandschutz etc.?

Wenn Makler ihren Auftrag aus Vermittler genau nehmen und Informationsasymmetrien abbauen, durch z.B. eine tiefgehende Recherche der Bauakte der Immobilie im zuständigen Bauamt, dann sind sie jeden Tausender wert.

Leider gibt es hier und dort Eigentümer, die Dinge verschweigen oder gar nicht im klaren sind, was so manches bedeutet und welche Konsequenzen entstehen können.

Deshalb bin ich z.B. bei Käufen von Privat sehr vorsichtig. Sie können noch so sehr damit werben, dass der Käufer ja auf eine Provision verzichtet, welche im Zweifel in seinem Wunschpreis aufgeschlagen ist. Dann lieber mit Makler und ich habe im Falle eines Problems einen Fachmann, der sich an die Makler- und Bauträgerverordnung zu halten hat. Wenn der Makler dann allerdings kein Fachmann ist und Fehler macht, dann haftet er dafür.

Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Das berühmte Vorsichtsprinzip und der Wille zum eigenen Denken - unabhängig von Emotionen (einer "Traumimmobilie") - sind stets gefragt!
 
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FTB

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Wenn es sich um eine geschützte Schließanlage handelt, wo nicht jeder Schlüsseldienst den Schlüssel nachmachen kann, müsste sich das ja nachvollziehen lassen.

Ich könnte mit alter, fremder Schließanlage nicht ruhig schlafen. Für meine Anlage habe ich auch schon Schlüssel nachmachen lassen, und unter Verwandten verteilt - die stehen z.B. nicht auf der Originalrechnung.

Oben wurde schon eine Seite verlinkt, wo man gut und günstig neue bekommen kann, die kann ich nur empfehlen (Kortus).
 
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Fröhlich ist es, wenn der Verkäufer das Dachgeschoss als Nutzfläche im alten Bauantrag und den Grundrissen angegeben hat, aber mittlerweile der Ausbau hin zu Wohnraum ohne neuen Bauantrag stattgefunden hat.

Das örtliche Bauamt und der neue Eigentümer "freuen" sich....
Darauf muss man erstmal kommen.
Nach kurzen Googeln kann man aber auch sagen, das der raum nur sporadisch genutzt wird. Das ist aber Ländersache.
Ich mein was soll das Bauamt da sagen, bzw. auf welcher Grundlage wollen sie da meckern?

Bei der Besichtigung meiner gebraucht Immobilie, war es so, das man kleine Mängel hatte. Eine Feuchte stelle wurde eventuell versteckt. Aber im Endeffekt, sollte man sich alles bei der Besichtigung genau anschauen.
Entweder man kauft oder halt nicht.
Es gibt in unserer Gegend noch 10-20 andere die gekauft hätten.
Renovierungen sollte man also einkalkulieren, so mal als Tipp. Man muss auch nicht bei jedem Angebot zuschlagen.

Im übrigen habe ich die Abwicklung über ein Anderkonto gemacht. Bei den Gebühren und sonstigen Kosten war das noch der kleinste Posten.

Zur ursprünglichen Frage:
Nach unterschreiben des Notarvertrages, bin ich mit dem Markler hin und habe die Schlüssel bekommen. Fertig. Habe ich vor der Arbeit erledigen müssen.

Im Vorfeld sollte man solche Sachen klähren wie Versicherung, Wartungsverträge und Rechnungen.
Mir hatte es eigentlich gereicht, die Telefonnummer vom Heizungsbauer zu bekommen und den Kontakt zur Versicherung.
 
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Ich mein was soll das Bauamt da sagen, bzw. auf welcher Grundlage wollen sie da meckern?

Die genehmigte Nutzfläche eines Dachbodens ist nicht zu Wohnzwecken geeignet.

Ob es was zu meckern gibt, kann ja der betroffene Käufer/Verkäufer mit dem Bauamt individuell unter Berücksichtigung baurechtlicher Anforderungen klären.

Wenn dann die Anforderungen vom gegebenen Dachausbau nicht erfüllt werden, so kann ich mir einen Rückbau des Dachgeschosses gut vorstellen. Ob ein nachträgliches Baugenehmigungsverfahen unter Berücksichtigung eines Architekten möglich ist, weiß ich nicht.

Es ist schlicht ein Dilemma für die Beiteiligen.

Der Verkäufer möchte seinen Ausbau monetär im Kaufpreis berücksichtigt wissen und der Käufer natürlich nur rechtlich sichere Bestandteile erwerben. Das wäre für mich ein klarer Punkt im notariellen Kaufvertrag, um beide Parteien in Kenntnis zu setzen und "abzusichern".

Wenn ich als Käufer jedoch nicht informiert worden wäre, so wären die Kopien der Bauakte und ich recht schnell beim Rechtsanwalt.
 
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Wenn es sich um eine geschützte Schließanlage handelt, wo nicht jeder Schlüsseldienst den Schlüssel nachmachen kann, müsste sich das ja nachvollziehen lassen.
Ganz ehrlich, vergiss es, dass das viel bringt. Meiner Frau brach ihrer von der Anlage im Mehrfamilienhaus in der Stadt ab, ist mit meinem hin. Weil sie so nett gefragt hat und harmlos wirkte machte der freundliche Mitarbeiter einen nach.
 
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Haben im Sommer das Haus übernommen und 8 Schlüssel bekommen. Die 2 Schlösser (Haustüre und Werkstatttüre) haben wir dann trotzdem getauscht weil uns EVVA bzw der Zwischenhändler anhand der Sicherungskarte nicht sagen konnten wie viele Schlüssel es gibt. Sie wissen nur sofern welche nachgemacht wurden, aber nicht die Erstauslieferung.
Und hier liest man das Firmen dann auch noch ohne Karte fleißig nachmachen :eek:
 
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Guck Dir das Haus

auf evtl. vorhandene Anbauten an und check die Genehmigungslage. Gilt auch für Dachgauben.

Dasselbe gilt für die elektrische Anlage, wurde die ausschließlich von einer Fachkraft installiert und ist regelkonform?

Gibt es genehmigungspflichtige Schuppen oder Gartenhäuser? Illegale Brunnen, Sickerschächte oder Einleitungen von Dachregenwasser ins Kanalnetz? Drainagen ums Haus herum?

Das ist wichtiger, als das Schließsystem, das kann hinterher ein Fachdienst machen.

Gruß,

Mbogo
 

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