[Hessen] Hecken ausschneiden im Landschaftsschutzgebiet

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Hallo liebes Forum,

hier eine juristische Fachfrage.
Wir haben Wildschaden im Weizen, angrenzend an den Weizen steht eine Schlehdornhecke.
Darf ich in diese Hecke eine kleine, leichte Leiter einfügen in dem ich sie beschneide?

Danke für die Unterstützung
 
S

scaver

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Grundsätzlich kein Problem, aber in Hessen sicher ein Drahtseilakt, besser stellen und nix beschneiden.
Kein Ärger, ist immer besser als Ärger.
sca
 
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Stimmt das wirklich, dass ich mir eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde holen muss? Ist das juristisch korrekt?
 
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Ich finde dazu keinen Passus, weder im Naturschutzgesetz noch im Landesjagdgesetz. Hier steht lediglich, dass das auf den Stockschlagen oder das Entfernen von Hecken von März bis Oktober untersagt ist. Ich will ja nur ein paar Äste abschneiden, damit der Sitz nicht wie auf dem Präsentierteller erscheint und sich ins Landschaftsbild einpasst.
 
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Googel : hessisches naturschutzgesetz heckenschnitt

"Wann darf man in Hessen Hecken schneiden?
Zwischen 1. März und 30. September dürfen Hecken, aber auch Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht zerstört oder stark geschnitten werden.25.06.2015"
 
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Du kannst Dich jetzt durch die ganzen möglichen Fälle von §30 BNatschG in Kombination mit §12 und §13 HAGBNatSchG sowie den bei der zuständigen Gemeinde vorhandenen einschlägigen Karten mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Biotopen, etc. sowie das Artenschutzrecht in Bezug auf ev. vorkommende besonders oder streng geschütze Arten (z.B. Haselmaus, Zauneidechse, ...) durcharbeiten oder einfach bei der zuständigen UNB mit konkreter Nennung des Standortes nachfragen.
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-sonstige.html
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse.html
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/reptilien.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung
 
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Hallo liebes Forum,

hier eine juristische Fachfrage.
Wir haben Wildschaden im Weizen, angrenzend an den Weizen steht eine Schlehdornhecke.
Darf ich in diese Hecke eine kleine, leichte Leiter einfügen in dem ich sie beschneide?

Danke für die Unterstützung

Jedes Landschaftsschutzgebiet hat wie jedes Naturschutzgebiet eine Nummer und eine Bezeichnung. Meistens findet man sie in den entsprechenden Karte.
Wenn du weißt, wie das LSG heißt, schaust du in die entsprechende Verordnung und die anhängende Begründung. Da steht genau drin, was du darfst und was nicht. Beides solltest du auf der homepage des zuständigen Landkreises finden.
Normalerweise ist die Ausübung der Jagd privilegiert, Jagdeinrichtungen haben sich dem Landschaftsbild anzupassen. (Ein Trabbi auf vier Telegrafenmasten ginge also nicht)

Wenn in der VO keine Regelung zu finden ist, gelten die einschlägigen Landes - und Bundesbestimmungen.
Leider bin ich in Hessen nicht zuständig, in Niedersachsen wäre die Sache einfach:
Einzelne Äste entfernen ist problemlos möglich, Rodungen, auf den Stock setzen usw. sind vor Maßnahmebeginn mit der UNB abzustimmen, falls sie nach dem 1.3. und vor dem 30. 9. durchgeführt werden. Den Hochsitz so wie abgebildet, würde ich bei uns jederzeit in die Hecke stellen, ohne überhaupt jemanden zu fragen.

Irgendwelche Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen sind übrigens völlig überflüssig und unbillig, da kein Eingriff stattfindet. Ebenso überflüssig ist der Hinweis auf FFH - Regelungen. Die FFH - Richtlinien sind wesentlich moderater als die bundes - und die meisten landespezifischen Regelungen und werden fast immer lediglich als Aufhänger für überzogene Forderungen des Naturschutzes genutzt. Nach FFH - Recht hat lediglich jede Maßnahme zu unterbleiben, die eine ERHEBLICHE Störung der vorhandenen und zu schützenden Arten verursacht, und das ist ein Hochsitz ja nun wirklich nicht.
 
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