Heckenrodung

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In Niedersachsen sind nur Wallhecken besonders geschützte Landschaftselemente. Ein einfacher Gehölzriegel (und darum handelt es sich wohl um einen verbsuchten Wirtschaftsweg) ist nicht automatisch geschützt - wie ich selber schon leidvoll erfahren musste.

Manchmal hilft es, Kartenmaterial zu sichten und zu schauen, ob die hecke dort registriert ist - dann hat man bei den Bürokraten schon mal bessere "Karten" um eine komplette Entfernung zu verhindern.

Am besten ist immer, die Pflege selbst in die Hand zu nehmen und ein Pflegekonzept vorzustellen und sich beauftragen lassen. Dann machen andere keinen Unsinn.
 
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Wenn Du den Beitrag #6 gelesen hättest, dann hättest Du auch gesehen, dass eben gerade nicht die Rede davon war, bei einer Pflege ALLES platt zu machen.
Wichtig ist auch, dass die Hecke breit genug ist angelegt ist. (mindestens zwei-, besser dreireihig, mit beidseitigem Krautsaum, der alle paar Jahre mal gemäht werden kann)
Der gleiche Heckenabschnitt muss höchstens alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden.
Ich hab deinen Beitrag gelesen. Beim auf den Stock setzen wird alles platt gemacht wenn dies auf "konventionelle" Weise geschieht... Da wird keine Rose stehen gelassen... Alles wird so tief wie möglich abgesäbelt... Ich weiß nicht was daran gut sein soll... wenn ich z.b. Pappeln auf etwas unter einem Meter abschneide und etwas Totholz auflege habe ich 1. SOFORT Deckung 2. Trotzdem eine Verjüngung 3. Tot Holz in der Hecke! Und das ist von großem ökologischen Wert! Wo ist das Totholz in deiner periodisch gepflegten Hecke? Dort wird meist alles abgeräumt. Ich mach die Tage mal ein paar Fotos von einer Hecke bei uns im Revier und stelle sie ein.

Wichtig ist auch, dass die Hecke breit genug ist angelegt ist. (mindestens zwei-, besser dreireihig, mit beidseitigem Krautsaum, der alle paar Jahre mal gemäht werden kann)

Ich kenne keine Hecke mit Krautsaum... Wer sowas im Revier hat Super! Leider sieht die Realität anders aus. Und bei Flächen Preisen von 10 € qm...
Bei ungepflegten Hecken besteht die Gefahr, dass wuchskräftige Gehölze (z.B. Hasel) die anderen Sträucher überwuchern und am Schluss nur eintönige, artenarme und überalterte Bestände übrig bleiben, die einen geringen naturschutzfachlichen Wert haben.

Les dir meinen Text mal besser durch!
und dem freistellen von Langsam wachsenden Dornen
Falls dir Dornen nicht reicht ersetze Dornen durch Sträucher.
Man kann Hasel vielleicht auch durch Abknicken in Schach halten, das ist aber wohl eher was für Liebhaber und kurze Heckenabschnitte.

Durch knicken versucht man nicht Sträucher in Schach zu halten sondern Deckung zu schaffen. Wenn ich jetzt eine Heckenrose habe die von einem Haselstrauch droht überwuchert zu werden dann schneide ich die Hasel möglichst stark zurück, sodass die Rose Platz hat. Was passiert bei der Periodischen Pflege? Beide werden auf den Stock gesetzt und da die Hasel schneller wächst wird die Rose wieder überwuchert und verschwindet irgendwann! So und bei nicht Pflege entstehen Artenarme Bestände!

Eine effektive Heckenpflege macht man abschnittsweise mit entsprechendem Gerät.
Wenn man das so macht stell mal Beispiele ein...


Ich glaube colchicus hat schon genug Beispiele von vernünftig gepflegten Hecken eingestellt. Ohne ihn würde jetzt wahrscheinlich auch noch "auf den Stock gesetzt". So wie wirs jetzt machen ist es tausend mal besser!
 
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...Wenn ich jetzt eine Heckenrose habe die von einem Haselstrauch droht überwuchert zu werden dann schneide ich die Hasel möglichst stark zurück, sodass die Rose Platz hat. ...
Genau, Du setzt die Hasel also auf den Stock.
Man kann dabei selbstverständlich andere erwünschte Sträucher wie z.B. Weissdorn, Schlehe, ... weniger stark zurückschneiden, z.B. nur auf einen Meter oder so kürzen oder schöne Einzelexemplare auch ganz stehen lassen.
Aber man kommt praktisch nicht dran vorbei, dominante Arten wie die Hasel am besten knapp über dem Boden abzusägen.
Und in den Folgejahren kann man dann die neuen dünnen Treibe aus diesen Stöcken recht einfach z.B. mit dem Freischneider kürzen und den anderen Sträuchern so weiter Luft verschaffen.
Aber gerade bei alten, ungepflegten Hecken sind oft nur noch die Hasel oder durchgewachsene Grossbäume übrig, da hilft dann praktisch nur noch ein komplettes Zurücksetzen und am besten auch Nachpflanzen von erwünschten Arten.
Wenn Hecken z.B. als Ausgleichsmassnahme neu angelegt werden, sollte man immer auch einen beidseitigen Krautstreifen einplanen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

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Um es nochmal aufzugreifen, wenn der Nabu !behauptet! auf einer Großbaustelle etc leben Feldhamster, legen die damit solche Projekte lahm! Warum sollte sowas nicht auch bei Heckenrodung funktionieren 😉
 
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Unter diesem Link ist ein Video der Sendung naturnah.

Darin wird sehr gut das Knicken von Hecken beschrieben. Es sind sofort Deckung und Totholz da.
Das derartige Knicken von Hecken wurde in Norddeutschland schon seit Jahrhunderten praktiziert. Die Hecken boten dann Windschutz und wurden zur Einzäunung der Viehweiden verwendet, bevor der Stacheldraht Ende des 19.Jh aufkam. Besonders Schlehen waren gerne Stacheldrahtersatz.

Man muss nicht auf den Stock setzen, wie von Waldameise propagiert.

https://www.ardmediathek.de/tv/Natu...en/Video?bcastId=14049240&documentId=56936542
 
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Habe ich bei meinen WKAs mal versucht ... es gibt aber Regionen, da kommt der Feldhamster nicht vor ... z.B. westlich der Ems.
 
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Habe ich bei meinen WKAs mal versucht ... es gibt aber Regionen, da kommt der Feldhamster nicht vor ... z.B. westlich der Ems.
Wie ich im Beitrag #15 geschrieben habe, kommen in / an Hecken potentiell Haselmaus und Zauneidechse vor.
Die haben den höchstmöglichen Schutzstatus "streng geschützt", genau wie der Feldhamster.
Wenn man die nachweist, ist die Hecke praktisch zementiert.
Gerade die Haselmaus wird oft übersehen, lässt sich aber mit geeigneten Bilchkobeln recht gut nachweisen.

Hier finden sich alle lästigen FFH IV-Arten, ihr könnt Euch Eure Favoriten ja aussuchen :
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie.html
 
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Wir wissen doch garnicht, was der Grund für die Maßnahme ist.

Sollte das nicht mit der Naturschutzbehörde abgestimmt sein, genügt ein Anruf bei der NatBehörde oder der übergeordneten Behörde, und es würde ein Stopp ausgesprochen.

Sollte allerdings gezielt eine Schutzmaßnahme für Kiebitze dahinter stehen, kann die Maßnahme gezielt so gewollt , sinnvoll und genehmigt sein. Dann kann man aber auch näheres in Erfahrung bringen...
Ist alles kein Problem...

Sollten hohe Hecken für den kiebitz gekürzt werden, wäre es natürlich schön, wenn andernorts Ersatz angelegt werden würde. Dort, wo man das andere Heckenleben dann schützt.
 
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...
Sollte das nicht mit der Naturschutzbehörde abgestimmt sein, genügt ein Anruf bei der NatBehörde oder der übergeordneten Behörde ...
Der Hinweis kam schon in der ersten Antwort auf den Post, also müllst Du hier wieder mal nur den Faden zu.

Na , dann ist doch klar, warum die Maßnahme erfolgt. ...
Du müllst schon wieder, in der angesprochenen Antwort ist von Deinen "Klarheiten" überhaupt nicht die Rede.
 
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Na , dann ist doch klar, warum die Maßnahme erfolgt.

Erkundige dich doch mal bitte bzgl. des Wiesenbrüterkonzepts im Bremer Blockland. Dort werden auch gezielt hohe Strukturen entfernt. Ein Foto davon sieht man in der aktuellen WuH.
Ganz ohne Plan scheinen die das auch nicht zu machen...
 
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Man schicke mir per PN den Namen der Gemeinde.

Dann mache ich ein paar Telefonate, und dann ist die Sache geklärt.

Das kann aber auch jeder andere, ohne Probleme.
 
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Nochmal zur Verdeutlichung:

Angenommen, es gibt ein Wiesenbrütergebiet mit Kiebitzen. Dieses soll gezielt für den Kiebitz bewirtschaftet werden. In einem benachbarten Bereich gibt es schon eine bestehende Heckenlandschaft mit hohen Hecken. Eine magere, Kräuterreiche Heuwiese ist auch in der Heckenlandschaft. . Ggf. ist es hier sinnvoll eine bestehende hohe Hecke und einen Baum aus dem Kiebitzgebiet zu entfernen, um Anwarten zu vermeiden. Dafür kann man diese entfernte Hecke und den Baum in der Heckenladschaft wieder neu anpflanzen. Die Magerwiese kann man dafür evtl. wieder im Kiebitzgebiet etablieren.
Das wäre gezielte Umstrukturierung für die Förderung der Zielarten, unter Erhalt der einzelnen Lebensraumelemente. Sowas bietet sich freilich eher für größere Projektgebiete an. In einem kleineren Jagdrevier mit einem privaten Pächter ist sowas natürlich nicht immer möglich. Da muss man oft mit den bestehenden Strukturen leben, mit den entsprechenden Verlusten an Zielarten.


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Da wollte man nur mal eine Meinung einholen und schon geht das Theater wieder los.
Sie wird im Auftrag der Gemeinde gerodet. Es geht nicht um pflege.
 
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Bundesland ?
Hecken sind normalerweise nach dem Naturschutzgesetz geschützte Biotope.

Es ist zulässig und oft auch notwendig, Hecken ABSCHNITTSWEISE (also Abschnitte von z.B. jeweils 50 Meter Länge, aber nicht mehr als ca. 1/3 der Heckenlänge gleichzeitig) auf den Stock zu setzen, um sie zu verjüngen.
Eine Zerstörung der Hecke durch Rodung (also Entfernen der Wurzelstöcke) ist nicht zulässig.


Richtig gepflegte Hecken haben gar keine hohen Ansitzwarte für Greife, die sind nur so ca. 5 Meter hoch.
Niedersachsen. Südliches Ostfriesland.

Die Ironie ist das sie teilweise neben Wiesenvogelschutzflächen meterhohen Wald pflanzen -> als Aufwertung
 
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Ich habe mir jetzt mal kurz das "NAGBNatSchG" angesehen (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Vom 19. Februar 2010*,
Zum 03.11.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe) - was für ein schräger Name

http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...AG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Die Liste der geschützten Biotope ist ziemlich rudimentär und besteht überwiegend und sogar mit Einschränkungen aus dem Hinweis auf die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope.
Da tauchen normale Hecken so nicht auf, einschlägig könnte aber ev.
"BNatschG § 30 "Gesetzlich geschützte Biotope",
3. .... Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, "

sein

Nach "§ 22 NAGBNatSchG Geschützte Landschaftsbestandteile (zu § 29 BNatSchG)"
sind Wallhecken geschützte Landschaftsbestandteile :
"§22 (3) 1 Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie zur Wiederherstellung oder naturräumlich-standörtlich sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind, (Wallhecken) sind geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG;"


Ausserdem besteht nach dem "NAGBNatSchG" ein kostenloses Informationsrecht nach
Fünfter Abschnitt / §14 (4) 3 :

"Fünfter Abschnitt
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
§ 14
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
(zu § 22 BNatSchG)
(1) Vor dem Erlass einer Verordnung nach den § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 19, § 21 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(2) 1 Der Entwurf einer Verordnung ist nebst Begründung mindestens einen Monat lang bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen. 2 Ort und Dauer der Auslegung haben die Gemeinden mindestens eine Woche vorher mit dem Hinweis darauf ortsüblich bekannt zu machen, dass jedermann während der Auslegungszeit bei der Gemeinde oder bei der Naturschutzbehörde, die die Verordnung erlassen will, Bedenken und Anregungen vorbringen kann.
(3) 1 Vor dem Erlass einer Verordnung nach § 21 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten zu hören. 2 Absatz 2 findet keine Anwendung.
(4) 1 In der Verordnung werden der geschützte Teil von Natur und Landschaft und der Geltungsbereich von Vorschriften zeichnerisch in Karten bestimmt. 2 Werden die Karten nicht oder nicht vollständig im Verkündungsblatt abgedruckt, so ist nach den Sätzen 3 bis 6 zu verfahren. 3
Die Naturschutzbehörde, die die Verordnung erlässt, und die Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, haben eine Ausfertigung der Karten aufzubewahren und jedermann kostenlos Einsicht zu gewähren."

An Deiner Stelle würde ich die Karten auf der Gemeinde bzgl. der genannten Hecke mal einsehen.

Wie schon unter #15 und #22 geschrieben empfiehlt sich ein Monitoring hinsichtlich "Streng geschützter Arten" (u.a. aus Anhang IV der FFH-Richtlinie).
Klassiker sind z.B. Zauneidechse und Haselmaus, die gesamte Liste der FFH-Anhang IV-Arten (ohne Vögel) findet sich hier :
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie.html

Wenn sich in einem Lebensraum auch nur ein Indivisuum einer solchen Art findet, werden die Karten ganz neu gemischt, auch wenn es sich nicht um ein geschütztes Biotop etc. handelt.

https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Vollzugshinweise.pdf
Streng geschützte Arten
"Als streng geschützte Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) werden definiert:
Tier- und Pflanzenarten
1. der Anhänge A der EG-VO (A-Arten)
2. des Anhangs IV der FFH-RL (Anhang IV-Arten)
3. Arten der Anlage 1 der BArtSchV, die in Spalte 3 mit einem Kreuz gekennzeichnet sind (teilweise Anlage 1-Arten).


Für streng geschützte Arten gelten wegen ihrer starken Gefährdung schärfere Schutzbestimmungen.
Streng geschützte Arten sind auch immer besonders geschützt. "


https://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung
 
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