Heckler & Koch, der Endloshickhack

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 13565
  • Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kommt die Firma eigentlich mal aus den Schlagzeilen heraus?

https://www.welt.de/wirtschaft/arti...uf-Auslaendische-Investoren-im-Gespraech.html

So wie die sich in letzter Zeit darstellen würde ich da keinen Cent reinstecken, geschweige Millionenaufträge.

Als LWB mußt du nur einen Zettel verdaddeln und bist alles los, als Waffenhersteller kannst dagegen in einem irrwitzigen Chaos leben.

hier noch zwei ältere Fäden:

https://forum.wildundhund.de/threads/heckler-koch-beraet-vdl.121737/
https://forum.wildundhund.de/threads/g-36-nachfolger.118505/


CdB
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Jetzt weisst duch auch, warum trotz ständoig gefüllter Auftragsbücher Millionenschulden hat.
Einen Betrieb zu unterhalten, ist eben mehr als Produkte herstellen.

Hierzu fragt man sich, ob Recherche wirklich soi schwierig ist.
Und das, obwohl Behauptungen über die Treffsicherheit nach einer mehrjährigen Affäre 2016 auch vor Gericht nicht bewiesen werden konnten.
Das wurde vor Gericht garnicht beahndelt. Der Mangel ist allen Parteien bekannt und unbestritten.
Es ging darum, ob edas Gewehr so geliefert wie bestellt wurde.
Das es nix taugt wurde nicht verhandelt. Dieser Fakt ist aber richtig.
Man hat eben ein untaugliches Produkt bestellt und dies dann auch untauglich bekommen.
Ein gutes Unternehmen hätte HK in der nächsten Instanz (oder in der ersten dafür vorbereitet) klein bekommen.
Ein Hersteller hat auch die Pflicht, einen Kunden über die Mängel durch die Bestellung aufzuklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.139
Jetzt weisst duch auch, warum trotz ständoig gefüllter Auftragsbücher Millionenschulden hat.
Einen Betrieb zu unterhalten, ist eben mehr als Produkte herstellen.

Hierzu fragt man sich, ob Recherche wirklich soi schwierig ist.

Das wurde vor Gericht garnicht beahndelt. Der Mangel ist allen Parteien bekannt und unbestritten.
Es ging darum, ob edas Gewehr so geliefert wie bestellt wurde.
Das es nix taugt wurde nicht verhandelt. Dieser Fakt ist aber richtig.
Man hat eben ein untaugliches Produkt bestellt und dies dann auch untauglich bekommen.
Ein gutes Unternehmen hätte HK in der nächsten Instanz (oder in der ersten dafür vorbereitet) klein bekommen.
Ein Hersteller hat auch die Pflicht, einen Kunden über die Mängel durch die Bestellung aufzuklären.

Ein Unternehmer, der Produkte herstellt, möchte auch Geld verdienen. Wie er mit seinem Geld umgeht, wissen wir nicht und es geht uns letztendlich auch nichts an.
Soweit mir bekannt, war das Gewehr G36 nicht so schlecht, wie es dargestellt wurde.
Wenn ein angeblich untaugliches Gewehr bestellt wurde, wird es auch geliefert.
Die Schuld währe dann aber bei dem Verteidigungsministerium zu suchen.
MfG
D.T.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Es war sogar schöechter, als es in der Öffentlichkeit beklannt wurde oder wusstest du, dass es ab 200m durch die Streukreisaufweitung (welche bereits durch Regen oder Sonneneinstrahlung eintreten kann) nicht mehr möglich war ein Mannziel gezielt zu treffen?

Klar wurde falsch bestellt und dennoch ist ein Hersteller dafür haftbar zu machen.
Dort war der Mangel bekannt und hätte so nicht verkauft werden dürfen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4026

Guest
Klar wurde falsch bestellt und dennoch ist ein Hersteller dafür haftbar zu machen.
Dort war der Mangel bekannt und hätte so nicht verkauft werden dürfen.


Sehe ich anders... H&K ist Lieferant und nicht Berater!
Ist gefordert das ein Gewehr auf x Meter einen Streukreis hält, dann kann das Geschoss 10cm später notfalls 30 Grad abbiegen!

Was ärgerlich ist, jetzt wird wieder der gleiche Fehler gemacht!
Die Eier Legende Wollmilchsau wird gesucht!
H&K weißt zurecht darauf hin, das dies nicht möglich ist!
Obwohl, natürlich ist es möglich ein .308 zu liefern das gering im Gewicht ist!
Blöd nur, wo liegt das preisliche Limit? 850€ das Stück oder 1300€ ??
Bei 3500€/Stück wird H&K liefern können!

Für das Geld kann ich den Soldaten aber auch ein HK416 und ein HK417 in den Schrank stellen...

Abgesehen davon, die Amis sind mit .223 unzufrieden und es gibt Überlegungen zu einem 6,8er mit Kunstoffhülse...
Dann fängt der Rotz von vorne an..
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Persönliche Sichtweisen sind aber nicht relevant.
Stell dir vor dein Handwerker macht handwerklichen Unsinn, weil du es von ihm forderst. Er hat dich zuvor dazu zu beraten.
Das ist seine Pflicht.
So die rechtslage.

Es schlicht nicht möglich ei Rohr in Kusnstoff vernünftig zu befestigen.
Das wusste HK und macht solch einen Fehler auch nicht mehr. Nannte sich aber dazu Technologieführer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Mai 2015
Beiträge
1.540
Die Vorgänge bei H&K sind schon seit Jahren extrem dubios. Der offizielle Eigentümer ist derzeit für eine Zeugenvorladung in einem Gerichtsverfahren zu den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen nicht auffindbar, die britischen Behörden können die Ladung nicht zustellen.
https://www.nrwz.de/featured/heckler-und-koch-heeschen-meldet-sich/244456

Der "Käufer" besitzt den Laden gerüchtweise wohl schon seit Jahren. Die Schuldensituation ist auch undurchsichtig und ist wohl zu wichtigen Teilen nicht vom operativen Geschäft verursacht

https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/heckler-und-koch-mehr-schulden-als-umsatz/20883978-3.html
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Dem wiederum widerspricht der "Eigentümer".
https://www.schwarzwaelder-bote.de/...ort.8c385a49-797f-4a5e-805f-25ff98ab9977.html
Heeschen wehrt sich gegen eine Darstellung, er sei unauffindbar: "Ich habe einen festen Wohnsitz in Großbritannien und bin dort nachweislich erreichbar. Ich entziehe mich weder der postalischen Zustellung noch einer offiziellen Ladung als Zeuge vor dem Landgericht Rottweil", erklärt er. Eine Ladung wäre auch über die H&K-Unternehmensadresse möglich, was vom Landgericht aber nicht genutzt worden sei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.139
Persönliche Sichtweisen sind aber nicht relevant.
Stell dir vor dein Handwerker macht handwerklichen Unsinn, weil du es von ihm forderst. Er hat dich zuvor dazu zu beraten.
Das ist seine Pflicht.
So die rechtslage.

Es schlicht nicht möglich ei Rohr in Kusnstoff vernünftig zu befestigen.
Das wusste HK und macht solch einen Fehler auch nicht mehr. Nannte sich aber dazu Technologieführer.

Ich kann Deiner Logig leider nicht folgen, wenn bei mir jemand etwas verbindlich bestellt, z. B. ein Wildschweinrücken, dann kann ich Ihm kein Rehrücken verkaufen.
Ob in dem besagten Fall eine Beratung seitens H&K stattgefunden hat, ist unerheblich, denn ein Unternehmer liefert dass, was bestellt worden ist!
MfG
D.T.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das mag deine Meinung sein.
Rechtlich ist das aber anders, da immer eine Beratungspflicht besteht. Das weiis auch jeder Unternehmer. ;) Deshalb ist es auch Gesetz und im BGB zu finden. Der BGH hat dazu mehrfach rechtskräftig geurteilt.
Ich drehe mich wegen dieser Uraltdiskussion nicht im Kreise.
HK hat ein schlechtes Produkt abgeliefert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.869
Persönliche Sichtweisen sind aber nicht relevant.
Stell dir vor dein Handwerker macht handwerklichen Unsinn, weil du es von ihm forderst. Er hat dich zuvor dazu zu beraten.
Das ist seine Pflicht.
So die rechtslage.
Stimmt, dass ist deine persönliche Sichtweise und die ist nicht relevant.
Das Gericht hat entschieden dass geliefert wurde wie bestellt. Es gab eine Ausschreibung gemäß Pflichtenheft, dieses hat H&K sämtlichst erfüllt.
Das Pflichtenheft ist/war Sache des Beschaffungsamts, H&K hatte keine Pflicht auf Unzulänglichkeiten darin hinzuweisen.
Die Beratungspflicht greift nicht bei staatlichen Ausschreibungen.
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.869
Das mag deine Meinung sein.
Rechtlich ist das aber anders, da immer eine Beratungspflicht besteht. Das weiis auch jeder Unternehmer. ;) Deshalb ist es auch Gesetz und im BGB zu finden.
Ich drehe mich wegen dieser Uraltdiskussion nicht im Kreise.
HK hat ein schlechtes Produkt abgeliefert. Das ist auch Fakt.
Du drehst dich vermutlich im Kreis weil dein Standpunkt dazu schon immer falsch war?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Nicht mein Standpunkt sondern der des Bundesgerichtshofs (unselbständige nebenvertragliche Verpflichtung) ;)
, trete der Verkäufer während der Kaufverhandlungen als Fachmann und Vertrauensperson auf, stelle sich sein Rat oder seine Empfehlung entweder als Verpflichtung aus einem selbständigen Beratungsvertrag oder bei einer Einheit des Geschäfts als Nebenleistung zum Kaufvertrag dar. Diese Grundsätze hat der Senat in späteren Entscheidungen wiederholt bestätigt und dabei ausdrücklich hervorgehoben, daß die rechtliche Einordnung in dem einen oder anderen Sinne - selbständige Beratung oder Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages - im Einzelfall von den konkreten Umständen abhänge (NJW 1985, 2472 = LM § 459 BGB Nr. 78 unter I 1; vgl. NJW 1984, 2938 = LM § 477 BGB Nr. 41 = WM 1984, 1092 unter II 2c). Für den Regelfall trifft allerdings die Auffassung des BerGer. zu, daß die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrages im Verhältnis Verkäufer/Käufer ausscheidet, weil die beratende Tätigkeit des Verkäufers als Teil seiner Absatzbemühungen anzusehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
126
Zurzeit aktive Gäste
700
Besucher gesamt
826
Oben