Hegeabschuss oder nicht ??

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Mal an die Experten unter uns eine rein hypothetische Frage:

Angenommen in einem Revier geht ein Perückenbock. Die Jäger setzen in der Jagdzeit alles daran, ihn zu erlegen, schaffen es jedoch nicht.
Ausserhalb der Bockjagdzeit steht der Bock regelmäßig sichtbar im Revier, so dass er problemlos geschossen werden könnte.

FRAGE: wäre eine Erlegung außerhalb der Jagdzeit als Hegeabschuß erlaubt ?

Bitte bei Antworten auch die entsprechende Begründung dazugeben

- und wie gesagt, alles nur mal so interessehalber....


wmh Jäger 8)
 
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Spätestens wenn die Wucherung zur Beeinträchtigung z.B. der Lichter führt, dürfte die Berechtigung, "sichtbar krankes Wild" auch außerhalb der Jagdzeit und des Abschußplanes zu erlegen, gegeben sein.
Da bei Perückenbildungen diese Gefahr zumindest mittelfristig bei schnell wachsenden immer besteht, ist eine Erlegung auch gerechtfertigt.
 
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Bei Eindeutiger Perückenbildung würde ich ihn erlegen. Ist nach meinem Rechtsempfinden dann auch geboten.

Für Zweifler un Zauderer: Papier ist geduldig und es gibt Gefriertruhen. 8)
 
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und wenn Du dann noch siehst, dass der Perückenbock seinen Lauf schont :D
ja dann sollte dieser erlegt werden :p

Robert
 
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Bei einer Perückenbildung muss von einem qualvollen tod des tieres ausgegangen werden. Hier ist schiessen angesagt, egal wann. notfalls wenn man ihn eh kennt die eigentlich unnötige vorherige genehmigung der UJB holen.
 

TBr

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saujager1977 schrieb:
Bei einer Perückenbildung muss von einem qualvollen tod des tieres ausgegangen werden. Hier ist schiessen angesagt, egal wann. notfalls wenn man ihn eh kennt die eigentlich unnötige vorherige genehmigung der UJB holen.

yepp- nicht lange fackeln.
 
A

anonym

Guest
Jäger schrieb:
Mal an die Experten unter uns eine rein hypothetische Frage:

Angenommen in einem Revier geht ein Perückenbock.
wmh Jäger 8)


Schiessen :!:
Bockkitz (mehrjährig) in den Streckenplan eintragen.
Trophäe präparieren und sich daran erfreuen.
 
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Jäger schrieb:
....
Ausserhalb der Bockjagdzeit steht der Bock regelmäßig sichtbar im Revier, so dass er problemlos geschossen werden könnte.

....

Dann ist es auch problemlos möglich vor dem Abschuß die Meinung bzw. Einwilligung der UJB einzuholen. Also wo ist das Problem?

WH
Amadeus
 
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3 Jul 2008
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Amadeus hat es wie immer kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Vielleicht will unser Fragesteller ja auch einen Wissensvorteil haben, während die anderen noch rumrätseln und auf die Idee mit der Frage an die UJB nicht kommen. Dann hat er den Bock heute abend schon auf der Decke :wink:

In diesem Fall erbitten wir Bericht und Bilder! :D
 
A

anonym

Guest
TBr schrieb:
Amadeus schrieb:
ingo63 schrieb:
Amadeus schrieb:
Also wo ist das Problem?

Wer lang fragt, geht lang irr... oder so.... :lol: 8)

Und wer einen in der Schonzeit erlegten Perückenbock rumzeigt, braucht sich über Neidreaktionen nicht wundern.

Dafür gibt es - wie schon oben postoliert- geeignete Gefriertruhen

WH
Amadeus
8)



Sowie tausend Augen im Wald und neidige Mitpächter, die dem seltsamen Verschwinden des bekannten Perückenbocks nachgehen... :roll:

Wie Amadeus sagte: der UJB melden, dass Perückenbock mit wuchernder Perücke zu erblinden droht (man muss ja nicht sagen, bis wann...)

Abschussgenehmigung in die Joppe stecken und freudigen Herzens und mit gutem Gewissen den Trigger ziehen... :lol:

Varminter
 

TBr

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6 Feb 2008
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1.123
Varminter schrieb:
TBr schrieb:
Amadeus schrieb:
ingo63 schrieb:
Amadeus schrieb:
Also wo ist das Problem?

Wer lang fragt, geht lang irr... oder so.... :lol: 8)

Und wer einen in der Schonzeit erlegten Perückenbock rumzeigt, braucht sich über Neidreaktionen nicht wundern.

Dafür gibt es - wie schon oben postoliert- geeignete Gefriertruhen

WH
Amadeus
8)



Sowie tausend Augen im Wald und neidige Mitpächter, die dem seltsamen Verschwinden des bekannten Perückenbocks nachgehen... :roll:

Wie Amadeus sagte: der UJB melden, dass Perückenbock mit wuchernder Perücke zu erblinden droht (man muss ja nicht sagen, bis wann...)

Abschussgenehmigung in die Joppe stecken und freudigen Herzens und mit gutem Gewissen den Trigger ziehen... :lol:

Varminter

Du überrascht mich.
Sonst bist du doch auch für unkonventionelle Lösungen - siehe Wolf, Bär usw..- nur hier ist der Tatbestand ein Anderer.
Du kannst auch im Nachhinein die Genehmigung seitens der UJB erhalten.

Vorausgestezt es interressiert überhaupt jemanden.
 

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