theechten schrieb:
Hallo!
Ich denke da bist Du ziemlich frei in Deiner Auswahl. Herr Jochen Borchert (noch DJV-Chef,auch aus NRW) ist z.b. auch Mitglied in unserem Hegering in der Prignitz (BRB), ein Bläser unserer Jagdhornbläser ist in unserem Hegering und Kreisjagdverband, aber im LJV Sachsen-Anhalt wegen der Gruppenversicherung und Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Mach mal wie Du denkst, wenn es falsch war meckert jemand und Du kannst dann immer noch eine Ausnahme von evtl. bestehender Regel begründet beantragen.
Weidmannsheil!
Hi,
hier meckere ich mal.
Die basisdemokratischen Regelchen eines Hegerings räumen also jedem Jagdpappenbesitzer ein Stimmrecht zu -i.d.R. überhaupt nicht präzisierten jagdlichen Anliegen - ein, der hier halt ohne Widerspruch anderer Mitglied sein will.
Wie z.B. bei uns geschehen, lässt nun der Hegereingleiter über eine Forderung des Hegerings nach "gleichen Pachtpreisen für alle Reviere" (alle auf Median der Pachtpreise, dabei irrwitzig hohe Preise für landwirtschaftliche Flächen hinrechnend) abstimmen und reicht den nur mehrheitlichen Beschluss an den Verpächter von 29 Genossenschaftsjagden weiter. Für ca die Hälfte der Pächter bedeutete dies eine Pachterhöhung - gewünscht vom "eigenen Hegering".
Da frage ich aber laut: wen repräsentiert denn der "Hegering" und wozu ist dies Gremium überhaupt da - außer dass es vom Hegeringleiter nach Lust und Laune instrumentalisiert werden kann ?
Hegeringniveau ist nicht ohne Grund inzwischen sprichwörtlich ein nicht zu unterbietendes geworden.
Du erklärst ganz korrekt die wesentliche Grundbedingung dafür: jeder Depp mit Pappe kann hier reinsitzen. Und, weil dies eben so ist, sitzen ja auch fast nur Deppen dort freiwillig die beste Jagdzeit ab !
Dahinter aber steckt eine überhaupt nicht mehr zutreffende Unterstellung und Simplifizierung, dass waidgerechte Jäger ja unter Führung eines Superwaidgerechten, unter Aufsicht des Kreis-, Bezirks- und Landesjägermeisters...letztlich immer zu einem Volks-, Jagd- und Wildwohl vereinenden Konsens finden müssten; dass Demokratiespielregeln mit auch nur initial zu prüfender Berechtigung einer Mitgliedschaft / eines Stimmrechts hier überhaupt bedeutungslos seien.
Eisgekühlt und unverändert aus kalter alter Gruft...so kommt "der Hegering" halt daher. Und die Folge ist der Verlust an Kraft und Bedeutung. Denn kein Dorffußballverein überließe je die Abstimmung über die Spieleraufstellung irgendwelchen Altherren-Stammtischen, die sich zufällig ( auch shon mal gekickt..) zum Vereinsbeitritt entschieden haben - beim Hegering sucht man den kleinsten gemeinsamen Nenner aber genau unter solchen Häufen.
Falls jemand ein Gegenbeispiel ( demokratische Strukturen und Statuten eines Hegerings, pluralistische Gesinnung und doch zweckdienliche und mandatierte Verbindlichkeit herbeiführend) angeben kann, wäre ich trotzdem sehr dankbar - ich reich`s dann weiter an meinen ( nein,"meinen" stimmt ja nicht wirklich: bin nicht Hegeringmitglied ) Kreisjägermeister.
Chrüazi,
Martin