Zitat: [h=2]Jäger der Hegegemeinschaft Neustadt/Aisch I töten 22 Füchse, 21 Marder und einen Iltis: PETA wirft Jägern sinnlose Tötung vor und erstattet Strafanzeige[/h] Zitat Ende.
Gegen diesen Tatvorwurf gibt es keine rechtliche Handhabe.
Moin,
aus Sicht von "Pet@" ist auch die Schlachtung von Hausschweinen "sinnlose Tötung". Was ist denn eine "sinnlose Tötung"? Worauf die sog. "Tierrechtler" herumreiten ist der Passus im Tierschutzgesetz "keine Tötung eines Wirbeltieres ohne
vernünftigen Grund". Sowohl "sinnlos" als auch "vernünftig" sind Wertungen, die völlig unterschiedlich ausfallen können. Darum geht es hier aber gar nicht.
Jagdausübung ist Wahrnehmung eines Eigentumsrechtes, das bereits selbst den "vernünftigen Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Eine Tötung im Rahmen der
ordnungsgemäßen Jagdausübung bedarf keiner
weiteren Begründung. Insofern ist jede waidgerechte und gesetzeskonforme Erlegung niemals ein Straftatbestand. "Pet@" zeigt ja auch nicht unwaidgerechtes Verhalten oder andere rechtswidrige konkrete Handlungen an, sondern reagiert
aus der Ferne auf Presseverlautbarungen der Jägerschaften (z.B. zu Fuchsjagdwochen, Taubentagen, etc.). Das ist pure Diffamierung, indem Jäger in der Öffentlichkeit in Verbindung und Nähe von (vermeintlichen) Straftaten gebracht werden. Vermutlich soll das neben den "Unannehmlichkeiten" staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen die Jägerschaften dazu bringen, ihre Darstellung und Präsenz in der Öffentlichkeit zu reduzieren. Genau das Gegenteil muss aber erfolgen, um dieser Masche entschieden entgegenzutreten!
Letztlich will "Pet@" die Staatsanwaltschaften lediglich als Vollstrecker ihrer eigenen kruden "Moral/Ethik/Weltanschauung" missbrauchen, um eigene Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit zu erzeugen.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Straftatverdacht und stellt dann i.d.R. das Verfahren gemäß § 170 StPO ein.
also: Was solls- so funktioniert Demokratie.
Das hat nichts mit Demokratie zu tun. Durchsetzung von
Recht - und nicht von Meinungen - ist Aufgabe der Staatsgewalt.
Das Erstatten einer Strafanzeige - ohne Anfangsverdacht - ist
rechtsmissbräuchlich. Es wurde nun schon einige Male darauf hingewiesen.
Glück Auf,
Schnepfenschreck.