Heideterrier FTW - Schluss mit JGHV Rassismus auch in Niedersachsen

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Mischen wir mal wieder ein paar Fakten unter das Getöse :)

1. Was ist passiert?
Der ÖJV Niedersachsen/Bremen hat eine Prüfungsordung für die jagdliche Brauchbarkeitsprüfung (zunächst für den Fachbereiche Stöbern und Nachsuche) beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eingereicht. Diese wurde nun genehmigt. Inhaltlich entspricht sie fast vollständig der Prüfungsordung der Landesjägerschaft, mit diesen Ausnahmen:

- es gibt keine Rasse- / Herkunfts- / sonstwas- begründeten Einschränkungen. Für das Bestehen der Prüfung ist allein die tatsächlich nachgewiesene Brauchbarkeit relevant.
- bereits in ggf. vorher abgelegten / teilgenommenen Prüfungen nachgewiesene Schussfestigkeit / Grundgehorsam muss nicht erneut abgelegt werden, sondern wird angerechnet.

Der ÖJV Niedersachsen / Bremen hat außerdem eine Prüfer- / Richterordung erstellt und diese dem ML zur Einsicht vorgelegt. Diese weicht logischerweise deutlich von der Richterordung des JGHV ab. Die Richterordung des JGHV ist ausgerichtet auf Verbandsrichter, die die sehr differenzierten Anforderungen der JGVen / HZPen / VGPen bewerten müssen. Für die Durchführung einer Brauchbarkeitprüfung sind die Anforderungen der Richterordung des JGHV geradezu lächerlich überdimensioniert und wurden deshalb entsprechend angepasst.

2. Warum ist das passiert?
Die Jagdgesetze fordern üblicherweise die Verfügbarkeit von brauchbaren Jagdhunden während der Jagdausübung. Diese "Brauchbarkeit" wird im Regelfall durch eine Prüfung nachgewiesen. In Niedersachsen hat nun der Gesetzgeber die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen an die Landesjägerschaft delegiert... es sind dann Ausführungsbestimmungen "entstanden", die wiederum auf die Brauchbarkeitsrichtlinien der LJN verweisen und in diesen wird als Bedingung für die Teilnahme an einer Brauchbarkeitsprüfung die Zugehörigkeit zu einer vom JGHV anerkannten Rasse ODER ein entsprechender Phänotyp verlangt.

Das muss man sich nun mal genauer überlegen.. auf einen anderen Bereich übertragen: der Gesetzgeber überträgt die Verantwortung für die Hauptuntersuchung unserer Autos (vulgo TÜV) auf sagen wir den "Interessenverband Automobil" und dieser legt dann eine Rasseliste Typenliste fest, nach der nur Autos der Hersteller VW, BMW, Mercedes überhaupt geprüft werden können. Klingt befremdlich? Ist es. Aber eben auch die aktuelle Realität im Jagdhundewesen.

Trotzdem ging das viele Jahre gut. Die relativ wenigen "Ausnahmen" wurden "geregelt"... der Heideterrier war dann halt ein Jagdterriermischling.... Eigentlich waren alle zufrieden. Bis dann finanzielle Befürchtungen diverser Großzüchter den JGHV zwangen, seine grundlegende Politik zu ändern. Soweit ich das verstanden habe, waren hier vor allem einige DD-Züchter beteiligt, die sicherstellen wollten, dass ihre Saujager-DD zukünftig die Einzigen sind, die die Frischlinge zerreissen und nicht von irgendwelchen rasseunreinen Heideterriern oder anderem Gesocks gestört werden dabei.

Jedenfalls hat dann der JGHV unter mannhafter Anführung von Herrn Walch das "Lex Heideterrier" erlassen. Dieses hatte zwei Folgen:

1) Es wurden Verbandsrichter aussortiert, die "falsche" Hunde führen und es wurde einer sehr üblen Denunziations- und Blockwarthaltung Tür und Tor geöffnet.

2) Bei den Brauchbarkeitsprüfungen der Jägerschaften wurden durch die JGHV-Verbandsrichter alle nicht rassereinen Hunde zunehmend abgewiesen.

Nun kochte halt die Suppe aus zwei Richtungen hoch und dann über:

1) Abgewiesene Hundeführer sind angepisst.
2) Aussortierte Verbandsrichter sind angepisst.

(Soweit: gute Arbeit JGHV / Walch... immer den Leute feste auf die Nase boxen...und darauf bestehen, dass "wo gehobelt wird, eben auch Späne fliegen")

3. Die Rechtslage
Dumm ist, wenn die beteiligten Juristen bei LJN / JGHV nicht ganz auf der Höhe sind und die Konsequenzen nicht sehen. Es passiert nun also dies:

- die angepissten Hundeführer klagen
- die angepissten (nun ehemaligen) Verbandsrichter verbünden sich u.a. mit dem ÖJV und schaffen Alternativen

Es gibt diverse Urteile unter anderem aus Thüringen und Bayern, die schon ankündigen, was das Verwaltungsgericht Hannover nun sehr verdichtet hat. Ein Hundeführer hatte hier geklagt, weil er und sein Rodesian Ridgeback trotz wirklich aller erfüllter Vorbedingungen und durchlaufenden Prüfungen von der Unteren Jagdbehörde nicht als Schweisshundgespann anerkannt wurde.

Das daraufhin ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu lesen lohnt sich wirklich. Ich zitiere hier nur die wesentlichen Passagen, das komplette Urteil befindet sich im Anhang.

"Das NJagdG als solches räumt der Landesjägerschaft und dem JGHV keine Rechte ein, die im Zusammenhang mit einer Bestätigung nach §28 NJagdG stehen, ein."

"Die AB-NJagdG sind auch in materieller Hinsicht nicht geeignet, das Grundrecht aus Art 2. Abs. 1 GG einzuschränken."

"Diesbezüglich ergeben sich für das Gericht Zweifel, denn es ist nicht erkennbar, warum bestimmte Rassen, die nicht im Nr. 28.1 AB-NJagdG genannt und nicht vom JGHV anerkannt sind, von einer Bestätigung als Schweißhund nach § 28 Abs. 1 NJagdG ausgeschlossen werden sollten. [...] Daher ist es nur konsequent, die Eignung eines Schweißhundes nur anhand seiner Leistung zu bemessen."

"Die Anerkennung nur bestimmter Rassen durch den JGHV legt den Verdacht nahe, dass die Zuchtvereine und deren finanzielle Interessen geschützt werden sollen."

"Die AB-NJagdG sind weder in formeller (1) noch in materieller (2) Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar"

Vor allem den letzten Satz muss man sich nun in allen Konsequenzen auf der Zunge zergehen lassen.

4. Konsequenzen
Die bisherige Praxis der Brauchbarkeitsprüfungen in Niedersachsen ist grundgesetzwidrig.
Das ML MUSS eine Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischem Jagdgesetz vorlegen.
In diesen wird kein Verweis auf irgendwelche Brauchbarkeitsrichtlinien mehr enthalten sein können, die Rasseliste o.Ä. definieren.
Das bisherige Monopol des JGHV und der Landesjägerschaft zur Definition "brauchbarer" Hunde ist für Niedersachsen Geschichte.


5. Hätte das so passieren müssen?
Nein.
Der JGHV hat diese Eskalation ausgelöst und Herr Walch ist wahrscheinlich der Sargnagel für den JGHV als maßgebliche Institution im Jagdhundewesen, Aus seinen gehobelten Spänen ensteht Feuer und der Flächenbrand wird zum Glück kaum noch aufzuhalten sein.
 

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...

Trotzdem ging das viele Jahre gut. Die relativ wenigen "Ausnahmen" wurden "geregelt"... der Heideterrier war dann halt ein Jagdterriermischling.... Eigentlich waren alle zufrieden. Bis dann finanzielle Befürchtungen diverser Großzüchter den JGHV zwangen, seine grundlegende Politik zu ändern. Soweit ich das verstanden habe, waren hier vor allem einige DD-Züchter beteiligt, die sicherstellen wollten, dass ihre Saujager-DD zukünftig die Einzigen sind, die die Frischlinge zerreissen und nicht von irgendwelchen rasseunreinen Heideterriern oder anderem Gesocks gestört werden dabei.

Jedenfalls hat dann der JGHV unter mannhafter Anführung von Herrn Walch das "Lex Heideterrier" erlassen. Dieses hatte zwei Folgen:

Deine Ausführungen scheinen in Summe ein Stück weit plausibel. Oben genanntes klingt allerdings schon reichlich populistisch und so, als wolle man sich das seitens der Abgewiesenen gerne genau so erklären.

Ansonsten können wir deinen Ausführungen folgend ja erfreut sein, dass es dann zukünftig noch weitere Hunde bzw. Promenadenmischungen gibt, die das Zerreissen der Frischlinge unterstützen oder auch allein vornehmen können. Das hat ja auch wirklich gefehlt.


3. Die Rechtslage
Dumm ist, wenn die beteiligten Juristen bei LJN / JGHV nicht ganz auf der Höhe sind und die Konsequenzen nicht sehen. Es passiert nun also dies:

- die angepissten Hundeführer klagen
- die angepissten (nun ehemaligen) Verbandsrichter verbünden sich u.a. mit dem ÖJV und schaffen Alternativen

...

Letzteres klingt nun wieder absolut überzeugend und glaubwürdig. Nachdem der Ö*V generell so etwas zu sein scheint, wie die Sammelstätte der Angepissten und Zukurzgekommenen, die ansonsten niemand (mehr) mitspielen lässt, erscheint es nachvollziehbar, dass sich die nun ehemaligen Verbandsrichter da dankbar angeschlossen haben.


grosso
 

z/7

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Warum regt man sich so auf über eine weitere BrP? Man war sich doch grad einig, daß die eh nix wert ist, egal ob mit oder ohne Papier? Kann also nur besser werden. Ein Akt der Deregulierung.

Der geneigte Jagdveranstalter kann sich schließlich seine Mannschaft selbst zusammenstellen. Es hindert ihn niemand, ausschließlich (V)GP-Absolventen zu verpflichten.
 

z/7

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der weiß, dass denen die Arbeit an der lebenden Ente, die Baujagd vollkommen egal sind.

Ist das so? Unter Ökologie versteh ich was anderes, die hört doch nicht am Waldrand auf? Und wozu dann Gatter? Die Schweine könnten ihnen dann doch auch egal sein? Nicht sehr logisch, das.
 
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s Stöbern des Vorstehers im Dunstkreis des Führers beim Durchgehen erfordert keinen großen Suchradius und SiL reicht völlig. Das Stöbern vom Stand geschnallt verlangt vom Hund einiges mehr an Entfernung vom Führer, selbständiges Hochmachen auch wehrhaften Wildes ohne Hilfestellung durch Zweibeiner, gute Orientierungsfähigkeit und zum Teil angelernte Verhaltensweisen wie Rückkehr zum Stand, Bogenreinheit, nicht Anschneiden etc. sowie natürlich Spurlaut

Und in Wolfsgebieten ist der Solojäger eben allein auf weiter Flur. Mit zunehmender Wolfspopulation werden kurzjagende Hunde den
Mischen wir mal wieder ein paar Fakten unter das Getöse :)

1. Was ist passiert?
Der ÖJV Niedersachsen/Bremen hat eine Prüfungsordung für die jagdliche Brauchbarkeitsprüfung (zunächst für den Fachbereiche Stöbern und Nachsuche) beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eingereicht. Diese wurde nun genehmigt. Inhaltlich entspricht sie fast vollständig der Prüfungsordung der Landesjägerschaft, mit diesen Ausnahmen:

- es gibt keine Rasse- / Herkunfts- / sonstwas- begründeten Einschränkungen. Für das Bestehen der Prüfung ist allein die tatsächlich nachgewiesene Brauchbarkeit relevant.
- bereits in ggf. vorher abgelegten / teilgenommenen Prüfungen nachgewiesene Schussfestigkeit / Grundgehorsam muss nicht erneut abgelegt werden, sondern wird angerechnet.

Der ÖJV Niedersachsen / Bremen hat außerdem eine Prüfer- / Richterordung erstellt und diese dem ML zur Einsicht vorgelegt. Diese weicht logischerweise deutlich von der Richterordung des JGHV ab. Die Richterordung des JGHV ist ausgerichtet auf Verbandsrichter, die die sehr differenzierten Anforderungen der JGVen / HZPen / VGPen bewerten müssen. Für die Durchführung einer Brauchbarkeitprüfung sind die Anforderungen der Richterordung des JGHV geradezu lächerlich überdimensioniert und wurden deshalb entsprechend angepasst.

2. Warum ist das passiert?
Die Jagdgesetze fordern üblicherweise die Verfügbarkeit von brauchbaren Jagdhunden während der Jagdausübung. Diese "Brauchbarkeit" wird im Regelfall durch eine Prüfung nachgewiesen. In Niedersachsen hat nun der Gesetzgeber die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen an die Landesjägerschaft delegiert... es sind dann Ausführungsbestimmungen "entstanden", die wiederum auf die Brauchbarkeitsrichtlinien der LJN verweisen und in diesen wird als Bedingung für die Teilnahme an einer Brauchbarkeitsprüfung die Zugehörigkeit zu einer vom JGHV anerkannten Rasse ODER ein entsprechender Phänotyp verlangt.

Das muss man sich nun mal genauer überlegen.. auf einen anderen Bereich übertragen: der Gesetzgeber überträgt die Verantwortung für die Hauptuntersuchung unserer Autos (vulgo TÜV) auf sagen wir den "Interessenverband Automobil" und dieser legt dann eine Rasseliste Typenliste fest, nach der nur Autos der Hersteller VW, BMW, Mercedes überhaupt geprüft werden können. Klingt befremdlich? Ist es. Aber eben auch die aktuelle Realität im Jagdhundewesen.

Trotzdem ging das viele Jahre gut. Die relativ wenigen "Ausnahmen" wurden "geregelt"... der Heideterrier war dann halt ein Jagdterriermischling.... Eigentlich waren alle zufrieden. Bis dann finanzielle Befürchtungen diverser Großzüchter den JGHV zwangen, seine grundlegende Politik zu ändern. Soweit ich das verstanden habe, waren hier vor allem einige DD-Züchter beteiligt, die sicherstellen wollten, dass ihre Saujager-DD zukünftig die Einzigen sind, die die Frischlinge zerreissen und nicht von irgendwelchen rasseunreinen Heideterriern oder anderem Gesocks gestört werden dabei.

Jedenfalls hat dann der JGHV unter mannhafter Anführung von Herrn Walch das "Lex Heideterrier" erlassen. Dieses hatte zwei Folgen:

1) Es wurden Verbandsrichter aussortiert, die "falsche" Hunde führen und es wurde einer sehr üblen Denunziations- und Blockwarthaltung Tür und Tor geöffnet.

2) Bei den Brauchbarkeitsprüfungen der Jägerschaften wurden durch die JGHV-Verbandsrichter alle nicht rassereinen Hunde zunehmend abgewiesen.

Nun kochte halt die Suppe aus zwei Richtungen hoch und dann über:

1) Abgewiesene Hundeführer sind angepisst.
2) Aussortierte Verbandsrichter sind angepisst.

(Soweit: gute Arbeit JGHV / Walch... immer den Leute feste auf die Nase boxen...und darauf bestehen, dass "wo gehobelt wird, eben auch Späne fliegen")

3. Die Rechtslage
Dumm ist, wenn die beteiligten Juristen bei LJN / JGHV nicht ganz auf der Höhe sind und die Konsequenzen nicht sehen. Es passiert nun also dies:

- die angepissten Hundeführer klagen
- die angepissten (nun ehemaligen) Verbandsrichter verbünden sich u.a. mit dem ÖJV und schaffen Alternativen

Es gibt diverse Urteile unter anderem aus Thüringen und Bayern, die schon ankündigen, was das Verwaltungsgericht Hannover nun sehr verdichtet hat. Ein Hundeführer hatte hier geklagt, weil er und sein Rodesian Ridgeback trotz wirklich aller erfüllter Vorbedingungen und durchlaufenden Prüfungen von der Unteren Jagdbehörde nicht als Schweisshundgespann anerkannt wurde.

Das daraufhin ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu lesen lohnt sich wirklich. Ich zitiere hier nur die wesentlichen Passagen, das komplette Urteil befindet sich im Anhang.

"Das NJagdG als solches räumt der Landesjägerschaft und dem JGHV keine Rechte ein, die im Zusammenhang mit einer Bestätigu
"Die AB-NJagdG sind auch in materieller Hinsicht nicht geeignet, das Grundrecht aus Art 2. Abs. 1 GG einzuschränken."

"Diesbezüglich ergeben sich für das Gericht Zweifel, denn es ist nicht erkennbar, warum bestimmte Rassen, die nicht im Nr. 28.1 AB-NJagdG genannt und nicht vom JGHV anerkannt sind, von einer Bestätigung als Schweißhund nach § 28 Abs. 1 NJagdG ausgeschlossen werden sollten. [...] Daher ist es nur konsequent, die Eignung eines Schweißhundes nur anhand seiner Leistung zu bemessen."

"Die Anerkennung nur bestimmter Rassen durch den JGHV legt den Verdacht nahe, dass die Zuchtvereine und deren finanzielle Interessen geschützt werden sollen."

"Die AB-NJagdG sind weder in formeller (1) noch in materieller (2) Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar"

Vor allem den letzten Satz muss man sich nun in allen Konsequenzen auf der Zunge zergehen lassen.

4. Konsequenzen
Die bisherige Praxis der Brauchbarkeitsprüfungen in Niedersachsen ist grundgesetzwidrig.
Das ML MUSS eine Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischem Jagdgesetz vorlegen.
In diesen wird kein Verweis auf irgendwelche Brauchbarkeitsrichtlinien mehr enthalten sein können, die Rasseliste o.Ä. definieren.
Das bisherige Monopol des JGHV und der Landesjägerschaft zur Definition "brauchbarer" Hunde ist für Niedersachsen Geschichte.


5. Hätte das so passieren müssen?
Nein .

Es ist wie immer. Markt oder Befehl. Freiheit oder Zwang. Das Monopol ist schlecht für den Kunden. Der JGHV hat sich lange Zeit als Monopolist hingestellt oder ist als solcher hingestellt worden. Mit der heutigen und äußerst geringen Zahl an Jägern, die noch Ahnung von Biologie und Vererbung und Zucht haben, fehlt auch jede Wertschätzung für tieferes kynologisches Wissen der Zuchtvereine. Nicht die Hunde sind das Problem, sondern viele Jäger haben einfach keine Ahnung mehr, was es bedeutet, Hunde aus erbgesunden, leistungsgeprüften Eltern zu ziehen, zu prägen, abzuführen, zu prüfen. Die meinen, man nehmen einen was auch immer, woher auch immer und der sieht schon aus wie was auch immer und der jagt dann sauber? Was für ein Wunderglaube?,

Der Heideterrier kommt ohne die Leistungszucht der Zuchtvereine nicht aus, denn ab F3 wird es echte Arbeit gegen Zufälle. Es fehlt dem HT schlicht an Basis für eine Zucht mit Standards. Das ändert sich mit der BrauchbarkeitsPO in NS nicht.
 
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Ist das so? Unter Ökologie versteh ich was anderes, die hört doch nicht am Waldrand auf? Und wozu dann Gatter? Die Schweine könnten ihnen dann doch auch egal sein? Nicht sehr logisch, das.

Ja, es ist leider so. Der ÖJV ist ein Försterverein, der uns erzählt, dass man ökologisch handelt, wenn man den Verbiss durch Auslöschen des knospenbeissenden Schalenwildes und des Waldhasen minimiert. Für mich ist das ein ökonomischer Ansatz in Holzplantagen. Hat seine Berechtigung und ist Ausdruck der Freiheit des Eigentümers, aber eben keine Ökologie.
 
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Du sprichst in Rätseln. Was hat das mit der normalen Lebensspanne einer Milchkuh zu tun? Die Entscheidung trifft man auch bei Nicht-Hochleistungskühen.
Machen wir einen Milchbereich auf. Die Lebensspanne einer Milchkuh ist nicht an der Leistung festzumachen, sondern am Betriebsmanagement. Die meisten Bauern ziehen ihre Färsen selbst auf. Entscheidend ist wie viele und gibt es noch einen anderen Absatzmarkt. Wenn man von einem stabilen Milchviehbestand ausgeht und alle brauchbaren Mutterkälber aufgezogen werden, dann hat man am Ende des Jahres rund vierzig Prozent Tiere zu viel, egal welche Leistungen die haben. Das ist wie bei Rehen, da müssen welche weg. So, weg geht über drei Wege, Färsen exportieren, das ist bei angemessenen Preisen der beste Weg. Färse schlachten, Kuh schlachten. Die Färse hat für sich den Vorteil, die wird fast immer schnell tragend. So jetzt steht man da mit nicht in den Export gegangenen Färsen und einer begrenzten Anzahl an Plätzen im Stall. Was passiert, die Kuh hat ein bisschen Probleme mit den Füßen, nichts dramatisches, aber die junge Färse steht da, mit durch Zuchtfortschritt leicht höhere Leistung oder noch interessanter genetisch hornlos. Dann geht die Kuh. Bei der Abgangsursache Unfruchtbarkeit ist das noch verrückter. Da wird immer ein Theater gemacht, die wären alle überfordert und unfruchtbar. Die sind nicht unfruchtbar im dem Sinne, wie der Laie das versteht, die werden nur nicht in einem definierten Zeitraum tragend. Bei Pferden die von der Reproduktion am ehesten zu vergleichen sind, fohlen nur gut sechzig Prozent der belegten Stuten im kommenden Jahr ab, und zwar ohne irgendwelche besondere Leistung im Bezug auf Milch oder Sport erbringen zu müssen. Das wäre bei Kühen ein untragbarer Zustand, man überlege sich dreißig Prozent der Kühe stehen im Stall und geben keine Milch. Diese Kühe werden dann durch ihre Töchter ersetzt. Man kann Kühe nicht sammeln, also leben die nicht ewig. Das ist nichts anderes als mit den Rehen im Wald. Ricken sollten schließlich auch nicht mit dem Rollator durch den Wald schieben. Genauso wie die Förster das mit den Rehen und der Vermehrung erklären müssen und dabei verrückt werden, ist das für mich mit den Kühen. Es ist einfach ein Naturgesetz, dass nicht alle ihre volle mögliche Lebenserwartung erreichen, wenn sie sich vermehren.
Edit: Mein IPhone macht aus Naturgesetz sofort Naturschutzgesetz. Was will es mir damit sagen?
 
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[QUOTE="Bromisch, post: 4325492, member: 26582"
Allein schon für die Spurlautprüfung beim Dackel reißt man sich jedes Jahr wieder sämtliche Beine aus, um noch ein Revier im ehemaligen Niederwildparadies Rheinhessen zu finden, das eine Prüfung von max. drei Hunden hergibt.

.[/QUOTE]

Bei uns 10 Teckel Spurlaut Beginn im Feld 9 Uhr 30 Ende 12 Uhr 9 bestanden jeder hätte drei Hasen haben können wenn er die gebraucht hätte. Die Jahre davor sehr ähnlich.
Bei uns würde keiner eine Bracke im Revier haben wollen.

Nur mal was an einer Stelle so ist ist an der anderen völlig anders.

Mir ist es völlig egal ob bei der Brauchbarkeit der Heideterrier oder der Schäferhund mitmacht.

Klar ist ja das das mit Zucht nichts zu tun hat. Wenn ein Verein meint, dadurch seine Hunde besser verkaufen zu können, tun sie mir eher Leid.

Allerdings sollten dann die Zulassungsvoraussetzungen BP bei LJN und ÖTV gleich sein und beide sollten Öffentlich sein um Mauscheleien etwas zu reduzieren. Es würde auch nicht schaden wenn da immer ein paar Zuschauer dabei wären und der Obmann kurz erklären würde weshalb es zu der Bewertung kam.

Das wird zwar den ewigen Querulanten und Besserwisser nicht an Kritik fehlen lassen.
 
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Machen wir einen Milchbereich auf. Die Lebensspanne einer Milchkuh ist nicht an der Leistung festzumachen, sondern am Betriebsmanagement. Die meisten Bauern ziehen ihre Färsen selbst auf. Entscheidend ist wie viele und gibt es noch einen anderen Absatzmarkt. Wenn man von einem stabilen Milchviehbestand ausgeht und alle brauchbaren Mutterkälber aufgezogen werden, dann hat man am Ende des Jahres rund vierzig Prozent Tiere zu viel, egal welche Leistungen die haben. Das ist wie bei Rehen, da müssen welche weg. So, weg geht über drei Wege, Färsen exportieren, das ist bei angemessenen Preisen der beste Weg. Färse schlachten, Kuh schlachten. Die Färse hat für sich den Vorteil, die wird fast immer schnell tragend. So jetzt steht man da mit nicht in den Export gegangenen Färsen und einer begrenzten Anzahl an Plätzen im Stall. Was passiert, die Kuh hat ein bisschen Probleme mit den Füßen, nichts dramatisches, aber die junge Färse steht da, mit durch Zuchtfortschritt leicht höhere Leistung oder noch interessanter genetisch hornlos. Dann geht die Kuh. Bei der Abgangsursache Unfruchtbarkeit ist das noch verrückter. Da wird immer ein Theater gemacht, die wären alle überfordert und unfruchtbar. Die sind nicht unfruchtbar im dem Sinne, wie der Laie das versteht, die werden nur nicht in einem definierten Zeitraum tragend. Bei Pferden die von der Reproduktion am ehesten zu vergleichen sind, fohlen nur gut sechzig Prozent der belegten Stuten im kommenden Jahr ab, und zwar ohne irgendwelche besondere Leistung im Bezug auf Milch oder Sport erbringen zu müssen. Das wäre bei Kühen ein untragbarer Zustand, man überlege sich dreißig Prozent der Kühe stehen im Stall und geben keine Milch. Diese Kühe werden dann durch ihre Töchter ersetzt. Man kann Kühe nicht sammeln, also leben die nicht ewig. Das ist nichts anderes als mit den Rehen im Wald. Ricken sollten schließlich auch nicht mit dem Rollator durch den Wald schieben. Genauso wie die Förster das mit den Rehen und der Vermehrung erklären müssen und dabei verrückt werden, ist das für mich mit den Kühen. Es ist einfach ein Naturgesetz, dass nicht alle ihre volle mögliche Lebenserwartung erreichen, wenn sie sich vermehren.
Edit: Mein IPhone macht aus Naturgesetz sofort Naturschutzgesetz. Was will es mir damit sagen?
Das sehe ich nach 20 Jahren Beratung und Verkauftätigkeit in Milchviehbetrieben etwas differenzierter und auch nur teilweise richtig.
 
M

Mitglied 21386

Guest
Ich erlaube mir mal ein Zitat heraus zu greifen, um dem Stammtischniveau dieses Fadens die Ehre zu geben.

Seit wann ist der JGHV für Zuchtordnungen verantwortlich? Wenn die Züchter der Vereine andere Vorstellungen als die Praktiker haben, dann verkaufen sie keine Hunde mehr oder passen sich an. Markt statt Befehl!

Das hat auch nie jemand für verwerflich erklärt oder behauptet. Das Problem ist das eine Lücke (Baujagd) entsteht die teilweise von KFT Rassen und teilweise von nicht KFT rassen ausgefüllt wird (Markt statt befehl wie du so schön sagst). Einige dieser Rassen durften in NS aber eben bisher keine BrP machen.....da war dann wieder Befehl statt markt. Das passt nicht. Bitte den kmpl. Zusammenhang bedenken.

Wer KFT-Hunde führen mag, der kann dies auf JGHV-Prüfungen tun. Vgl. hier. http://www.jghv.de/images/Dokumente/2020/JGHV_Rassenuebersicht2020_05.pdf
Wer schon mal den Grosskopferten des ÖJV gesprochen hat und deren Verhandlungsführung im Ministerium erleben durfte, ich habe es, der weiß, dass denen die Arbeit an der lebenden Ente, die Baujagd vollkommen egal sind. Die brauchen den Hasen für ihre Bracken und DW und das Saugatter. Der Rest ist denen egal.

Und ansonsten. Der JGHV hat den HT-Leute immer wieder eine Brücke angeboten. Schafft eine Zuchtordnung, züchtet nach Standards. Nur ist der HT keine Zucht sondern eine Gebrauchskreuzung. Im Gatter waren die wenigen die ich gesehen habe, kein beeindruckendes Erlebnis. Standen hinter den DJT deutlich zurück.
 
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Das sehe ich nach 20 Jahren Beratung und Verkauftätigkeit in Milchviehbetrieben etwas differenzierter und auch nur teilweise richtig.
Das war einfach erklärt, warum die Nutzungsdauer der Kühe vom Management abhängig ist, und nicht von der Leistung. Die Leistung korreliert nämlich nicht mit der Remontierung.
 

z/7

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Das war einfach erklärt, warum die Nutzungsdauer der Kühe vom Management abhängig ist, und nicht von der Leistung. Die Leistung korreliert nämlich nicht mit der Remontierung.
Und was ist mit dem Jahr Leerlauf, bevor die Färse das erste mal trächtig wird? Stallplatz und Futter? Ist das neuerdings so gering zu gewichten im Verhältnis zur Leistung der Mutter? Ist Gebärfreudigkeit kein Teil des Zuchtzieles und als solches gut erforscht und durchgezüchtet, wenn das denn so negativ in der Betriebsbilanz aufscheint?
 
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Und was ist mit dem Jahr Leerlauf, bevor die Färse das erste mal trächtig wird? Stallplatz und Futter? Ist das neuerdings so gering zu gewichten im Verhältnis zur Leistung der Mutter? Ist Gebärfreudigkeit kein Teil des Zuchtzieles und als solches gut erforscht und durchgezüchtet, wenn das denn so negativ in der Betriebsbilanz aufscheint?
Das ist der Managementfehler, zu viele Färsen aufzuziehen. Wenn man allerdings Zuchtfortschritt generieren kann, beispielsweise durch genetische Hornlosigkeit,dann lässt sich das auch rechtfertigen.
 

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