Heideterrier FTW - Schluss mit JGHV Rassismus auch in Niedersachsen

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st Gebärfreudigkeit kein Teil des Zuchtzieles und als solches gut erforscht und durchgezüchtet, wenn das denn so negativ in der Betriebsbilanz aufscheint?
In der Tat ist Fruchtbarkeit kein Zuchtziel, weil Fruchtbarkeit kaum züchterisch zu verbessern ist. Das liegt daran, daß sich über tausende Generationen immer nur die Tiere fortgepflanzt haben, die fruchtbar waren.
 

z/7

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Woran scheitert es dann, wenn die Belegung so ein großer Punkt ist? Der erfahrene Landwirt sollte doch rechtzeitig merken, wenn eine Kuh rindrig wird? Künstliche Besamung so fehleranfällig?
 
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Woran scheitert es dann, wenn die Belegung so ein großer Punkt ist? Der erfahrene Landwirt sollte doch rechtzeitig merken, wenn eine Kuh rindrig wird? Künstliche Besamung so fehleranfällig?
Die Zucht ist weiter, als das Management und die Tierbetreuung auf den Betrieben.
 
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Hat der LJV Niedersachsen sich schon zu den Entwicklungen der letzten Wochen geäußert? Hat sich die JKV Niedersachsen zu den Entwicklungen der letzten Wochen geäußert?
 
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Hat der LJV Niedersachsen sich schon zu den Entwicklungen der letzten Wochen geäußert? Hat sich die JKV Niedersachsen zu den Entwicklungen der letzten Wochen geäußert?

Warum sollten sie das tun?

Zu prüfen wäre zunächst einmal ob die oberste JB zu einem solchen Schritt formal überhaupt ermächtigt war (Gesetz, DVO, VwV/Erlass); wenn ich auf die Schnelle drüberschaue, wird überall nur von der PO der "anerkannten LJ" geschrieben. d.h. rein formal ist auch die JKV hier nicht mit beteiligt - ob und wenn da Personalunionen vorkommen, mag dies sein, ist aber letztlich unerheblich.

Inhaltlich steht sowohl in der sog. PO wie auch in der Richterordnung dieses Vereins ein fachlich derart unreflektierter Müll drin, dass sich jedem vernünftig denkenden Menschen die Fußnägel hochrollen. Dass sich die Macher des Schwachsinns überhaupt trauen, das Wort "Tierschutz" in diesem Zusammenhang in den Mund zu nehmen, zeigt ein jagdkynologisches Niveau weit unterhalb der Grasnarbe, was ja aber auch niemand wirklich verwundern wird...
 
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Warum sollten sie das tun?

Zu prüfen wäre zunächst einmal ob die oberste JB zu einem solchen Schritt formal überhaupt ermächtigt war (Gesetz, DVO, VwV/Erlass); wenn ich auf die Schnelle drüberschaue, wird überall nur von der PO der "anerkannten LJ" geschrieben. d.h. rein formal ist auch die JKV hier nicht mit beteiligt - ob und wenn da Personalunionen vorkommen, mag dies sein, ist aber letztlich unerheblich.

Inhaltlich steht sowohl in der sog. PO wie auch in der Richterordnung dieses Vereins ein fachlich derart unreflektierter Müll drin, dass sich jedem vernünftig denkenden Menschen die Fußnägel hochrollen. Dass sich die Macher des Schwachsinns überhaupt trauen, das Wort "Tierschutz" in diesem Zusammenhang in den Mund zu nehmen, zeigt ein jagdkynologisches Niveau weit unterhalb der Grasnarbe, was ja aber auch niemand wirklich verwundern wird...

Wo ist das Problem? Da im Niedersächsischem Jagdgesetz nichts zur Erlangung der Brauchbarkeit steht, wird man einfach die DVO um die Möglichkeit ÖJV-NB erweitern und schon ist der Drops gelutscht!
 
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Wo ist das Problem? Da im Niedersächsischem Jagdgesetz nichts zur Erlangung der Brauchbarkeit steht, wird man einfach die DVO um die Möglichkeit ÖJV-NB erweitern und schon ist der Drops gelutscht!

Nö, so einfach ist es eben im Zweifelsfall nicht, eine DVO zu ändern (sofern dies die Rechtsgrundlage ist).
 

z/7

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fachlich derart unreflektierter Müll drin,
Magst Du das konkretisieren? Trotz hochgerollter Fußnägel? Mit den Zehen wirst Du ja nicht tippen. ;)

Meine Meinung zu 3 ha Stöberprüfungen hab ich ja schon kundgetan. Die Nachsuchenprüfung läßt mir auch eine oder zwei Fragen offen. Es wäre sicher für alle interessant, fachliche Kritik zu hören.
 
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Magst Du das konkretisieren? Trotz hochgerollter Fußnägel? Mit den Zehen wirst Du ja nicht tippen. ;)

Meine Meinung zu 3 ha Stöberprüfungen hab ich ja schon kundgetan. Die Nachsuchenprüfung läßt mir auch eine oder zwei Fragen offen. Es wäre sicher für alle interessant, fachliche Kritik zu hören.

Die Problematik entspinnt sich tatsächlich bereits am Anfang der Frage der Zulassung von Hunden zur Prüfung. "Hunde, die von ihren HF zur Jagd herangezogen werden sollen" (so oder ähnlich steht´s doch in diesem Machwerk).

Nun bin ich ja bekanntermaßen ein starker Verfechter davon, dass Hunde, die gewisse imho unbedingt notwendige Voraussetzungen absehbar nicht erbringen (können), bei dieser entsprechenden Jagdart schlicht fern bleiben sollten. Ein Hund der nicht vorsteht, hat bei der Hühnersuche nix verloren, ein Hund der keine Wildschärfe hat, fällt für die Nachsuche aus - und die "Laut-im-Wald"-Diskussion ist hier essentielles Thema der Stöberprüfung.

(Wir sind an dieser Stelle übrigens immer noch relativ weit vom JGHV weg - auch wenn das Einige hier nicht verstehen werden!)

Ich persönlich finde bereits den Grundgedanken vollkommen inakzeptabel, sich sehenden Auges einen Hund anzuschaffen, der zu einer u.U. 100%igen Wahrscheinlichkeit die Anlage eben NICHT besitzt, die seinen tierschutzkonformen jagdlichen Einsatz legitimiert.

Für mich stellt bereits das gezielte Schnallen eines z.B. Schäferhundes zum "Stöbern" auf Schalenwild zur Prüfungsvorbereitung einen tierschutzrelevanten Sachverhalt dar; weil die Wahrscheinlichkeit, dass der "6er im Lotto", der spurlaute oder selbst sichtlaute Schäferhund, gerade bei der ÖJV-Nulpe landet, die ihn nun auch jagdlich dafür nutzen kann, gegen Null geht.

Für mich stellt es gleichermaßen einen tierschutzrelevanten Sachverhalt dar, einen Hund, der absehbar null Wildschärfe hat, an einen Schweißriemen zu binden, der, geschnallt, das Stück entsprechend hetzen, stellen und ggfs. auch niederziehen und abtun soll - wir reden hier schließlich von einer "Prüfung", die aufgrund der Anforderungen (1000m Fährtenlänge) deutlich über die einfache Totsuche hinaus geht!

Das (jagd)politische Signal, das mit einer solchen "try-and-error-Haltung" in der PO dokumentiert wird, ist schlicht erbärmlich und vor diesem Hintergrund überhaupt das Wort "Tierschutz" in diese PO zu schreiben, empfinde ich als puren Hohn!

Und wenn das alles "ganz anders gemeint war", ja, dann muss man es halt auch ganz anders hinschreiben - und vorher mal sein Hirn anstrengen!
 
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Die Problematik entspinnt sich tatsächlich bereits am Anfang der Frage der Zulassung von Hunden zur Prüfung. "Hunde, die von ihren HF zur Jagd herangezogen werden sollen" (so oder ähnlich steht´s doch in diesem Machwerk).

Nun bin ich ja bekanntermaßen ein starker Verfechter davon, dass Hunde, die gewisse imho unbedingt notwendige Voraussetzungen absehbar nicht erbringen (können), bei dieser entsprechenden Jagdart schlicht fern bleiben sollten. Ein Hund der nicht vorsteht, hat bei der Hühnersuche nix verloren, ein Hund der keine Wildschärfe hat, fällt für die Nachsuche aus - und die "Laut-im-Wald"-Diskussion ist hier essentielles Thema der Stöberprüfung.

(Wir sind an dieser Stelle übrigens immer noch relativ weit vom JGHV weg - auch wenn das Einige hier nicht verstehen werden!)

Ich persönlich finde bereits den Grundgedanken vollkommen inakzeptabel, sich sehenden Auges einen Hund anzuschaffen, der zu einer u.U. 100%igen Wahrscheinlichkeit die Anlage eben NICHT besitzt, die seinen tierschutzkonformen jagdlichen Einsatz legitimiert.

Für mich stellt bereits das gezielte Schnallen eines z.B. Schäferhundes zum "Stöbern" auf Schalenwild zur Prüfungsvorbereitung einen tierschutzrelevanten Sachverhalt dar; weil die Wahrscheinlichkeit, dass der "6er im Lotto", der spurlaute oder selbst sichtlaute Schäferhund, gerade bei der ÖJV-Nulpe landet, die ihn nun auch jagdlich dafür nutzen kann, gegen Null geht.

Für mich stellt es gleichermaßen einen tierschutzrelevanten Sachverhalt dar, einen Hund, der absehbar null Wildschärfe hat, an einen Schweißriemen zu binden, der, geschnallt, das Stück entsprechend hetzen, stellen und ggfs. auch niederziehen und abtun soll - wir reden hier schließlich von einer "Prüfung", die aufgrund der Anforderungen (1000m Fährtenlänge) deutlich über die einfache Totsuche hinaus geht!

Das (jagd)politische Signal, das mit einer solchen "try-and-error-Haltung" in der PO dokumentiert wird, ist schlicht erbärmlich und vor diesem Hintergrund überhaupt das Wort "Tierschutz" in diese PO zu schreiben, empfinde ich als puren Hohn!

Und wenn das alles "ganz anders gemeint war", ja, dann muss man es halt auch ganz anders hinschreiben - und vorher mal sein Hirn anstrengen!

Die Vorselektion nach Rasse zur BrP ist aber laut Gerichtsurteil nicht zulässig, was wäre deine Lösung? Mal abgesehen davon dass genug JGHV Rassen deine Anforderungen Laut und Wildschärfe auch nicht erfüllen.
 
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Die Vorselektion nach Rasse zur BrP ist aber laut Gerichtsurteil nicht zulässig, was wäre deine Lösung? Mal abgesehen davon dass genug JGHV Rassen deine Anforderungen Laut und Wildschärfe auch nicht erfüllen.

Du solltest bereits im gedanklichen Ansatz einen Unterschied zwischen dem Begriff "Jagdhund" und "Hund" erkennen können - und Du solltest einmal Gerichtsurteile präziser lesen!
Eine Rasse, die nicht einmal suggeriert, jagdliche Anlagen überhaupt zu besitzen ist schon alleine deshalb zu trennen, von Jagdhunderassen, die als solche zielgerichtet über eine entsprechend lange Zeit gezüchtet und selektiert wurden.
Die Wahrscheinlichkeit, einen wildscharfen Labbi zu bekommen ist immer noch höher, als bei einem Schäferhund oder einem Pudel. Und den nicht wildscharfen Labbi bekomme ich in einem anderen jagdlichen Einsatzgebiet sinnvoll eingesetzt, der Schäferhund bleibt eine jagdliche Null, egal wo ich ihn hinstelle!
 

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