Herrenwaffen

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Es ist rechtlich unzulässig und wenn es "alle" machen heißt das noch lange nicht, dass es damit legal und nicht zu kritisieren ist. Und insbesondere dann wenn man - wie Herr Wenninger - versucht, besonders seriös aufzutreten, sollte man solche Sachen bleiben lassen und zu seinem Wort - nämlich eine Waffe zu dem Preis herauszurücken, der sich bei einer 1-€-Startpreis Auktion ohne eigenes Zutun durch das Hochbieten von echten Interessenten bildet - auch stehen.

Das ist ja richtig, aber was willst Du da jetzt dran ändern?
Wenn du genug Zeit und Nerven hast dann gib dich dran...
 
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Das ist ja richtig, aber was willst Du da jetzt dran ändern?
Wenn du genug Zeit und Nerven hast dann gib dich dran...

Das mache ich doch wenn mir solche Dinge auffallen, indem ich das hier im forum poste. Scheinst Du aber nicht so zu mögen. Wenn - insbesondere gewerbliche - Verkäufer realisieren, dass es nicht zwingend unbemerkt bleibt wenn günstig versteigerte Waffen plötzlich wieder angeboten werden, dann überlegen sie es sich vielleicht, künftig Einfluss auf das Ergebnis von Auktionen zu nehmen. Denn dass der Markt und nicht der Verkäufer den Preis macht, ist grade das Wesen von dieser Art der Verkäufe. Diese bieten eben für beide Seiten Chancen, aber auch Risiken. Die Chancen mitnehmen aber kein Risiko tragen zu wollen, ist zu recht verboten und kann sogar strafrechtliche Dimensionen erreichen. Wer sich das Urteil des BGH vom 24.8.2016 (Az. III ZR 100/15), welches die zivilrechtlichen Folgen gut aufzeigt, die einen besonders schlauen Selbst-Hochbieter treffen können, kann das hier tun, wobei es ausreicht, auf S. 11 oben anzufangen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII ZR 100/15&nr=76796
 
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Die
schau mal einer an: https://www.egun.de/market/item.php?id=8728382
https://www.feine-jagdwaffen.de/Aktuelle-Angebote-Langwaffen/Kipplaufwaffen

Herr Wenninger hat eine Herrenwaffe, nämlich einen schönen Adamy-Hahnbockdrilling, im Juni versteigert, leider brachte er nur 5.459 €. Auf seiner Homepage wird er immer noch angeboten - für 7.850 €. Die egun-Auktion ist wohl nicht hoch genug gegangen.[/QUOT
schau mal einer an: https://www.egun.de/market/item.php?id=8728382
https://www.feine-jagdwaffen.de/Aktuelle-Angebote-Langwaffen/Kipplaufwaffen

Herr Wenninger hat eine Herrenwaffe, nämlich einen schönen Adamy-Hahnbockdrilling, im Juni versteigert, leider brachte er nur 5.459 €. Auf seiner Homepage wird er immer noch angeboten - für 7.850 €. Die egun-Auktion ist wohl nicht hoch genug gegangen.
Nach einigen Telefonaten bzgl. Angeboten auf Herrn Wennigers
schau mal einer an: https://www.egun.de/market/item.php?id=8728382
https://www.feine-jagdwaffen.de/Aktuelle-Angebote-Langwaffen/Kipplaufwaffen

Herr Wenninger hat eine Herrenwaffe, nämlich einen schönen Adamy-Hahnbockdrilling, im Juni versteigert, leider brachte er nur 5.459 €. Auf seiner Homepage wird er immer noch angeboten - für 7.850 €. Die egun-Auktion ist wohl nicht hoch genug gegangen.
Nach einigen Telefonaten bzgl. Angeboten auf Herrn Wennigers Homepage, habe ich festgestellt, dass diese nur seltenst aktuell ist. Meine Anfragen wurden immer mit : „Tut mir Leid, wurde schon verkauft „ beantwortet;)

Gruß
 
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Das mache ich doch wenn mir solche Dinge auffallen, indem ich das hier im forum poste. Scheinst Du aber nicht so zu mögen. Wenn - insbesondere gewerbliche - Verkäufer realisieren, dass es nicht zwingend unbemerkt bleibt wenn günstig versteigerte Waffen plötzlich wieder angeboten werden, dann überlegen sie es sich vielleicht, künftig Einfluss auf das Ergebnis von Auktionen zu nehmen. Denn dass der Markt und nicht der Verkäufer den Preis macht, ist grade das Wesen von dieser Art der Verkäufe. Diese bieten eben für beide Seiten Chancen, aber auch Risiken. Die Chancen mitnehmen aber kein Risiko tragen zu wollen, ist zu recht verboten und kann sogar strafrechtliche Dimensionen erreichen. Wer sich das Urteil des BGH vom 24.8.2016 (Az. III ZR 100/15), welches die zivilrechtlichen Folgen gut aufzeigt, die einen besonders schlauen Selbst-Hochbieter treffen können, kann das hier tun, wobei es ausreicht, auf S. 11 oben anzufangen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII ZR 100/15&nr=76796

Natürlich ist ein derartiges Vorgehen nicht rechtens, aber es ist wohl nicht so einfach zu ahnden, sonst würde es ja nicht so oft gemacht. Sicherlich auch bei ebay und anderen Plattformen.
Glaube nicht, dass ein solcher Fall, der entdeckt und hier veröffentlicht wird einen Verkäufer davon abhält dies weiter zu praktizieren. Falls derjenige hier überhaupt mitliest!
Wie willst du es dem Verkäufer auch so einfach beweisen, dass er durch jemandem, den er beauftragt hat die Auktion manipuliert hat?

Zu "Feinejagdwaffen"
Meine FN 1900 und die DB sind von Wenninger, vor ein paar Jahren hatte ich bei Ihm schonmal eine M66 gekauft.
Nach noch etwas Verhandlung am Telefon dann zu einem Festpreis, bisher problemlos gelaufen.
Hatte, bevor ich die FN angucken bzw. abholen gefahren bin auch nach anderen Waffen gefragt und als ich dort war, stand eine Auswahl zur Ansicht bereit. Die DB habe ich dann kurzentschlossen zusätzlich mitgenommen.

Kürzlich habe ich bei einem anderen Verkäufer eine B25 ersteigert, im Nachhinein, beim betrachten der Gebote denke ich dass der derjenige mit dem zweithöchste Gebot auch ein "beauftragter" Bieter war, schon die 0 Bewertungen deuten darauf hin.
Ich sehe die Sache so, dass wenn ich auf irgendetwas biete (egal ob eGun oder andere Plattform) ich mir vorher ein Limit gesetzt habe, das ich bereit bin für den gewünschten Artikel auszugeben. Ob ich z.B. die Waffe unbedingt brauche, haben muss oder einfach nur haben will werde ich mir vorher wohl gut überlegt haben. Wenn ich den Zuschlag für das gute Stück dann erhalte, ist doch erstmal alles nach Plan gelaufen!
Klar ist es ärgerlich, wenn ich hätte Geld "sparen" können. Wir haben ja sicher alle nichts zu verschenken!

Der andere Fall, wenn der Preis höher geht als mein Höchstgebot ist das auch ärgerlich (vorausgesetzt ich wollte nicht nur ein Schnäppchen machen und ärgere mich nur, dass die Waffe wem anders mehr wert war! ), wird den Verkäufer, wenn er einen dritten als Höchstbaber beauftragt hat, nicht wirklich weiter bringen. Er hat die Waffe ja dann immer noch und muss wieder von vorne anfangen, wenn er nicht auf dem Teil sitzen bleiben will🤷🏼‍♂️
 
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Etwas überladen und unnötig in 12/76🤔
Aber feines System!
 
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Vergoldete Abzüge finde ich ja noch o.k. (an einer sonst eher schlicht gehaltenen Luxuswaffe). Aber Goldeinlagen in der Gravur...igitt. :sick: Fast so schlimm wie Wildmotive mit "Rubin-Lichter". :oops:
 

steve

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"Igitt" ist da deplaziert. Schaut man sich die Schnepfe im Detail an, sieht man wie filigran und wunderschön sie gearbeitet ist. Schade, dass man den Fasan nicht ähnlich gut sehen kann. Es mag einem geschmacklich anderes vorschweben, aber das ist Handwerkskunst in Perfektion und darf durchaus gewürdigt werden.
 
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Das sage ich ja nicht. Wer aus dem Raum Idar-Oberstein kommt, weiß was damit für filigrane Goldschmiede-Arbeit verbunden ist.
Nur der Alltags-Gebrauchgegenstand "Jagdwaffe" kann nach meinem Geschmack zwar ruhig (dezent) verziert sein, aber das Material "Gold" in der Gravur finde ich einfach nur protzig (ist was für arab. Scheichs, ind. Radschas, chin. KP-Bonzen oder russ. Oligarchen, also die, die auch Hummer mit vergoldetem Kühlergrill o.ä. fahren).:cool:
Bevor jetzt kommt "da spricht der Neid", selbst wenn ich die Kohle (inkl. Lust) hätte meine Jagdwaffen bei den Top-Adressen in London, Edinbourgh, Lüttich, Ferlach, Suhl bauen zu lassen; das einzige Gold das drankäme wäre das Perlkorn und evtl. der Abzug und der Namenszug des Herstellers auf der Laufschiene.:)
Für das, was die Goldeinlagen kosten, würde ich mir dann lieber ein non-mainstream-Kaliber einlegen lassen und das Geld in Matrizen und Hülsen dafür investieren. ;)
 
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English Scroll paßt zu englischen Flinten, stammen diese aus Suhl oder Ferlach, so darf die Gravur auch typisch für diese Hersteller ausfallen. De Ziegenhahn ist wirklich sehr fein gestaltet - und da dies nicht meine Preisklasse ist brauche ich mir über diese Gravur auch keine weiteren Gedanken machen.
 

steve

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Jaaaa, wobei, jetzt helft mir mal. Das was man in Suhl Englische Arabesquen nennt, dass ist doch die Ur-Suhler Gravur. Nicht zu verwechseln mit den Rose & Scroll-Gravuren der Engländer, die sie selbst m.E. nicht Englis(c)h nennen.

An sich finde ich die Gravur der Ziegenhahn stimmig. Alles wird auf die beiden Tierstücke gelenkt, ein paar unaufdringliche Schnörkel und eine dezente Bunthärtung. Wer Tierstücke in Gold wirken lassen will, muss es genau so machen. Ich finde das passt schon. Mir persönlich gefallen Monotierstücke aus irgendeinem Grund nicht so; ich würde immer wenigstens zwei auf jedem Seitenschloss bevorzugen; wirkt dann allerdings auch nicht so zentriert.
 
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"Englische" Arabesken lassen sich halt besser und teurer verkaufen, als "Suhler" Arabesken. ;)
Arabesken kommen aber ursprüngl. aus dem arab./nordafrik. Raum und wurden zum Verzieren von Moscheen verwendet, da der Islam die bildliche Darstellung von religiösen Szenen verbietet.
 
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