Das mache ich doch wenn mir solche Dinge auffallen, indem ich das hier im forum poste. Scheinst Du aber nicht so zu mögen. Wenn - insbesondere gewerbliche - Verkäufer realisieren, dass es nicht zwingend unbemerkt bleibt wenn günstig versteigerte Waffen plötzlich wieder angeboten werden, dann überlegen sie es sich vielleicht, künftig Einfluss auf das Ergebnis von Auktionen zu nehmen. Denn dass der Markt und nicht der Verkäufer den Preis macht, ist grade das Wesen von dieser Art der Verkäufe. Diese bieten eben für beide Seiten Chancen, aber auch Risiken. Die Chancen mitnehmen aber kein Risiko tragen zu wollen, ist zu recht verboten und kann sogar strafrechtliche Dimensionen erreichen. Wer sich das Urteil des BGH vom 24.8.2016 (Az. III ZR 100/15), welches die zivilrechtlichen Folgen gut aufzeigt, die einen besonders schlauen Selbst-Hochbieter treffen können, kann das hier tun, wobei es ausreicht, auf S. 11 oben anzufangen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII ZR 100/15&nr=76796
Natürlich ist ein derartiges Vorgehen nicht rechtens, aber es ist wohl nicht so einfach zu ahnden, sonst würde es ja nicht so oft gemacht. Sicherlich auch bei ebay und anderen Plattformen.
Glaube nicht, dass ein solcher Fall, der entdeckt und hier veröffentlicht wird einen Verkäufer davon abhält dies weiter zu praktizieren. Falls derjenige hier überhaupt mitliest!
Wie willst du es dem Verkäufer auch so einfach beweisen, dass er durch jemandem, den er beauftragt hat die Auktion manipuliert hat?
Zu "Feinejagdwaffen"
Meine FN 1900 und die DB sind von Wenninger, vor ein paar Jahren hatte ich bei Ihm schonmal eine M66 gekauft.
Nach noch etwas Verhandlung am Telefon dann zu einem Festpreis, bisher problemlos gelaufen.
Hatte, bevor ich die FN angucken bzw. abholen gefahren bin auch nach anderen Waffen gefragt und als ich dort war, stand eine Auswahl zur Ansicht bereit. Die DB habe ich dann kurzentschlossen zusätzlich mitgenommen.
Kürzlich habe ich bei einem anderen Verkäufer eine B25 ersteigert, im Nachhinein, beim betrachten der Gebote denke ich dass der derjenige mit dem zweithöchste Gebot auch ein "beauftragter" Bieter war, schon die 0 Bewertungen deuten darauf hin.
Ich sehe die Sache so, dass wenn ich auf irgendetwas biete (egal ob eGun oder andere Plattform) ich mir vorher ein Limit gesetzt habe, das ich bereit bin für den gewünschten Artikel auszugeben. Ob ich z.B. die Waffe unbedingt brauche, haben muss oder einfach nur haben will werde ich mir vorher wohl gut überlegt haben. Wenn ich den Zuschlag für das gute Stück dann erhalte, ist doch erstmal alles nach Plan gelaufen!
Klar ist es ärgerlich, wenn ich hätte Geld "sparen" können. Wir haben ja sicher alle nichts zu verschenken!
Der andere Fall, wenn der Preis höher geht als mein Höchstgebot ist das auch ärgerlich (vorausgesetzt ich wollte nicht nur ein Schnäppchen machen und ärgere mich nur, dass die Waffe wem anders mehr wert war! ), wird den Verkäufer, wenn er einen dritten als Höchstbaber beauftragt hat, nicht wirklich weiter bringen. Er hat die Waffe ja dann immer noch und muss wieder von vorne anfangen, wenn er nicht auf dem Teil sitzen bleiben will