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In der BPO Hessen steht:
(4) Der vom Veranstalter bestimmte Prüfungsleiter muss ein in der derzeit gültigen Richterliste des JGHV geführter Verbandsrichter und für die zu prüfenden Fächer entsprechend qualifiziert sein. Er ist während der Prüfung für die Einhaltung der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Hessen verantwortlich.
(5) Jede Prüfungsgruppe besteht aus drei Prüfern, die alle anerkannte Verbandsrichter und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein müssen.
Sehe ich das richtig, dass die Prüfer/Richter nicht in der Fachgruppe eingetragen sein müssen, die sie richten? Jemand, der Wald nicht hat darf dennoch BP Nachsuche auf Schalenwild richten?
(4) Der vom Veranstalter bestimmte Prüfungsleiter muss ein in der derzeit gültigen Richterliste des JGHV geführter Verbandsrichter und für die zu prüfenden Fächer entsprechend qualifiziert sein. Er ist während der Prüfung für die Einhaltung der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Hessen verantwortlich.
(5) Jede Prüfungsgruppe besteht aus drei Prüfern, die alle anerkannte Verbandsrichter und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein müssen.
Sehe ich das richtig, dass die Prüfer/Richter nicht in der Fachgruppe eingetragen sein müssen, die sie richten? Jemand, der Wald nicht hat darf dennoch BP Nachsuche auf Schalenwild richten?
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