Hessen: Wiederkehrende Überprüfung des Bedürfnisses

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Auf Waffen Online gibt es einen Thread der die Praxis des LDK hinsichtlich der Prüfung des Bedürfnisses thematisiert weil jemand dagegen klagt und die Behörde ins Schwimmen gerät.
 
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Aber da geht's erst mal um Sportschützen. Bei denen ist eine Bedürfnisprüfung ja ziemlich normal. Mein Bedürfnis ist zumindest der gültige Jahresjagdschein, also etwas anders.
Ich muss nicht jagen, der Sportschütze muss aktiv sein.
 

-ky

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Nach dem 2017er Verfassungsschutzbericht versuchen sie vllt die Reichsbürger und Selbstverwalter so zu selektieren, denn...
sie sei(en) zur „äußersten Gewalt bis hin zu terroristischen Aktionen bereit“, heißt es in einem vertraulichen Lagebild.
 
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Aber da geht's erst mal um Sportschützen. Bei denen ist eine Bedürfnisprüfung ja ziemlich normal. Mein Bedürfnis ist zumindest der gültige Jahresjagdschein, also etwas anders.
Ich muss nicht jagen, der Sportschütze muss aktiv sein.
Und du meinst das wir Jäger von solchen Schikanen verschont bleiben weil wir Jäger sind?
Träum weiter
 
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Soweit ich meiner Kreispolizeibehörde (in meinem Fall die Waffenbehörde) glauben darf, gibt es einen relativ neuen Erlass des Bundesinnenministeriums auf den man sich bezieht. Dieser Erlass sähe, laut Aussage der Behörde, die erneute Prüfung der Zuverlässigkeit vor, soweit die letzte Überprüfung älter als 6 Monate sei.

Das hat also nichts mit dem Bedürfnis zu tun sondern offensichtlich ausschließlich mit der Fragestellung der Zuverlässigkeit.

Wenn dem denn konkret so sein sollte, müssten die Waffenbehörden in allen Bundesländern ähnlich agieren.

Grosso
 
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Tun sie auch bei uns in Hessen.
Automatisch, ohne daß du es merkst, es sei denn du willst eine Waffe eintragen lasse und die aktuelle Überprüfung ist gerade abgelaufen.
 
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Kann ich auch hier bestätigen. War in den letzten Monaten immerwieder mal bei der Behörde (Waffe, Schalldämpfer usw.) und da kam auch die Aussage "Mist, die letzte Prüfung ist etwas älter als sechs Monate, ich stoße schnell eine neue an"..
 
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Und du meinst das wir Jäger von solchen Schikanen verschont bleiben weil wir Jäger sind?
Träum weiter

Äh, ja das WaffG sieht das Bedürfnis für Jäger in Bezug auf einen JS, liegt der vor reicht das.
Bei Sportschützen sieht das anders aus.
 
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Bei mir in BW geht das Spiel alle 2 Jahre, inkl. Gebührenbescheid. Ist leider rechtens.
 
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Tun sie auch bei uns in Hessen.
Automatisch, ohne daß du es merkst, es sei denn du willst eine Waffe eintragen lasse und die aktuelle Überprüfung ist gerade abgelaufen.

Nach Aussage meiner Behörde wurde diese automatisierte Zuverlässigleitsprüfung in der Vergangenheit alle 2 oder 3 Jahre angeschoben. Damit habe man der geltenden Gesetzeslage Genüge getan.

Die 'anlassbezogene' (Eintragung einer Waffe oder eines Dämpfers) Prüfung, die erfolgen müsse, wenn die letzte Überprüfung älter als 6 Monate ist, sei neu.

Wenn Du keine Eintragung in die WBK veranlasst, bleibt es bei den bis dato etablierten Intervallen von 2 oder 3 Jahren.

Ich kann allerdings auch nur nachplappern, was mir meine Behörde dazu gesagt hat.


Grosso
 
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Das liegt daran, dass Sportschützen so viele Banken und alte Omas überfallen.

Nein, das liegt daran, daß Sportschützen sich über Vereinszugehörigkeit, Training und Wettkampfteilnahme definieren.
Fehlt das besteht auch kein Bedürfnis, Sport eben.
 
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Bei mir in BW geht das Spiel alle 2 Jahre, inkl. Gebührenbescheid. Ist leider rechtens.

Du verwechselst die Überprüfung deiner Zuverläsdigkeit mit der angesprochenen Bedürfnisprüfung, das geht eben nicht.

Ja grosso, das ist neu, aber ich habe es schon 2016 erlebt, also nicht so neu. Damals ging auch die Überprüfung zur JS Verlängerung in Hessen vom RP auf das LKA über.
 
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