Soweit ich meiner Kreispolizeibehörde (in meinem Fall die Waffenbehörde) glauben darf, gibt es einen relativ neuen Erlass des Bundesinnenministeriums auf den man sich bezieht. Dieser Erlass sähe, laut Aussage der Behörde, die erneute Prüfung der Zuverlässigkeit vor, soweit die letzte Überprüfung älter als 6 Monate sei.
Das hat also nichts mit dem Bedürfnis zu tun sondern offensichtlich ausschließlich mit der Fragestellung der Zuverlässigkeit.
Wenn dem denn konkret so sein sollte, müssten die Waffenbehörden in allen Bundesländern ähnlich agieren.
Grosso