Heute, 18.05.17 um 22:20 Sitzung im Innenausschuß zur Verschärfung des Waffenrechts

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Das ist eben die "Taktik" der Antragsteller ! Je unwichtiger die Themen für die Allgemeinheit, desto später werden sie verhandelt. Um 21:00 wird Herr Bosbach wohl nach Hause fahren;-):lol:. Da wird dann so ein unangenehmes Thema so spät auf die TOP gesetzt, das nur noch die Themenstarter anwesend sind und die Änderungen schnell abhandeln. Die wollen ja nach Hause. Echtes Interesse wohl eher gegen Null:no:
 

tar

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Also ist das Ding praktisch durch, häusliche Gemeinschaften und Erben der Behältnisse in häuslicher Gemeinschaft durfen die Schränke (weiter-)nutzen.
Reichbürgern und anderen "zweifelhaften" Gestalten wird eine Waffenerlaubnis aus Vorsorge nicht erteilt.
Abgabeamnestie 1 Jahr ohne Betrafung für Erwerb, Besitz, direktem Transport zur Abgabe.

Inkrafttreten: ein Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt!!
Änderung NWR erst 2019.

http://dip.bundestag.de/btd/18/123/1812397.pdf
 
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Auch im Falle des Todes des bisherigen Besitzers soll der Mit-Nutzer als Erbe das Sicherheitsbehältnis nach VDMA 24992 weiternutzen können.Eine Neubegründung einer gemeinschaftlichenAufbewahrung soll dann jedoch nicht mehr möglich sein,um das Ziel des Regierungsentwurfs, einen Austausch der alten Sicherheitsbehältnisse zu ermöglichen, weiterhin zu gewährleisten.

Heißt für mich:
Der A-Schrank war nie alleiniges Eigentum/Besitz nur eines Berechtigten sondern immer beider Berechtigten. :cool:

Falls nämlich einer der verheirateten Berechtigten verstirbt, der Überlebende heiratet neu und es kommt jemand ohne waffenrechtliche Erlaubnis ins Haus, erwirbt dann aber den JS oder eine WBK, wäre diese Person, falls der Berechtigte aus der alten Ehegemeinschaft ins Gras beißt, mächtig in den Hintern gekniffen.
 
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Nachdem ich Vorgestern an ALLE Mitglieder des Innenausschuß eine Mail verschickt habe, in der ich auf das Problem der Legalwaffenbesitzer aufmerksam gemact habe, hat bis jetzt EINER geantwortet.
Zwar ein vorgefasster Brief und BlaBla.......aber immerhin.

Sehr geehrter Herr Ostermann,

Als gesetzestreuer und Mehrfach auf meine zuverlässigkeit überprüfter Jäger, Dienstwaffenträger und Sportschütze habe ich es so langsam satt, das es in den letzten Jahren mehrfach in kurzen Abständen, zu Waffenrechtsverschärfungen gekommen ist. Manche davon waren mit viel Fantasie nachvollziehbar, die Überwiegenden jedoch nicht.
Nun ist am 24.09.2017 Bundestagswahl !
Was glauben Sie, welche Partei / welcher Direktkandidat meine Stimme zum Regierungsauftrag erhält ? Bestimmt keine Partei, welche meine Freiheit ständig versucht einzuschränken.
Wie bekannt findet am 18.05.17 um 22:05 eine erneute Sitzung mit dem Thema " Verscärfung des Waffengesetzes" statt.
Verschoben von 21:00 auf nunmehr 22:05 macht es den Eindruck es soll um diese Uhrzeit ,mit vorgefaßtem Ergebnis, durchgewunken werden !
Die Wahl in NRW ist vorbei, Die bei den WaffGVerschärfungen vorreitenden B90/Grünen auf einem sinkendem Ast.
Es gibt, nach Zahlen des Innenministerium ca. 1,4 Millionen Legalwaffenbesitzer, welche noch nie ein Problem mit dem Gesetzt hatten. Denn sonst wären diese nicht mehr im Besitz ihrer legal zu besitzenden Waffen. fast die Mehrheit davon empfindet so wie ich in dieser Frage.
Und von der Entscheidung der Tagung am 18.05.17 um 22:05 werde ich meine Entscheidung am 24.09.17 abhängig machen !
Ich hoffe das auch Sie erkennen das nicht die ca. 5,5 Millionen legalen, sicher Verwahrten und von Ämtern überprüften Waffen eine Gefahr für uns Alle darstellen, sondern die Zig-Millionen Illegalen Waffen in Deutschland !!!
Ich hoffe Sie überdenken dies bei Ihrer Enscheidung übermorgen.

MfG
J. Müller




Hier die Antwort von Herr Ostermann, welcher aber nicht auf einzelne Sachargimente in meinem Schreiben eingeht :

[FONT=&quot]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]für Ihre E-Mail zur Änderung des Waffenrechts danke ich Ihnen sehr herzlich.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich kann Ihre Kritik in großen Teilen gut nachvollziehen. Die Legalwaffenbesitzer in unserem Land sehen sich oftmals zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Legalwaffenbesitzern nicht hinnehmbar sind.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Auch deshalb waren wir zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]An dem Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“, welches wir morgen im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschieden werden, haben sich - nicht ganz zu Unrecht - die Gemüter erhitzt. Vor allem ist es mit Blick auf die Änderung der bisherigen Aufbewahrungsvorschriften zunächst zu Irritationen gekommen. Grund hierfür waren Befürchtungen, wonach künftig all diejenigen Waffenschränke auszutauschen gewesen wären, die lediglich die alte VDMA 24992-Norm mit den Sicherheitsstufen A und B erfüllen. Hier konnte die CDU/CSU-Fraktion allerdings bereits sehr früh - zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs - erreichen, dass für bereits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz vorgesehen wird! Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen und sei es nur eine Übergangzeit, konnte im Interesse der Legalwaffenbesitzer verhindert werden. Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg. Dies zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften noch weitergehende Kritik geübt. Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar: Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind, bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten: Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt. Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden. Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992. Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist. Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Noch einmal zur Erinnerung: Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A und B beschließen wir morgen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Dem oftmals vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1 könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken überschreiten, kann nach Auffassung des zuständigen Bundesministeriums des Innern pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlasten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäudedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quadratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast gegebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei vergleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehältnisse nach - nicht mehr gültiger - VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd- und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia, kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Onlineshop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Patrone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finanzielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehrwert, vergleichsweise gering.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Unser Ziel, ungerechtfertigte Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Triologs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen, es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden kann. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesinnenministerium konnte die CDU/CSU-Fraktion erreichen, dass etliche ursprünglich von der Europäischen Kommission geplante Regelungen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt werden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter verfolgt werden. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der dann anstehenden Umsetzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf so gering wie möglich halten.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich darf Ihnen daher versichern, dass wir uns auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde. Abschließend hoffe ich, Ihnen mit dieser Mail insbesondere die Änderung der Aufbewahrungsvorschriften verständlich erläutert zu haben.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Tim Ostermann[/FONT]





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Dr. Tim Ostermann MdB | Abgeordneter für den Kreis Herford und Bad Oeynhausen
Platz der Republik 1 | 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227 71311 | Fax.: +49 30 227 76313
tim.ostermann@bundestag.de | www.timostermann.de | facebook.com/timostermann.de
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D

Daimler1989

Guest
@saujaeger1

hattest Du denn etwas anderes erwartet? Ich habe im Zugew der Eu-Waffenrechtssache alle deutsche Abgeordneten angeschrieben per email, die nicht zu den ganz Linke oder Ökofraktionen gehört haben - von denen die geanrtwortet haben, haben mir ca. 90 % das Standardschreiben ihrer Fraktion geschickt.
 
A

anonym

Guest
und mein SB wird mir sicherlich in der Zukunft nur noch eine neue LW auf JJ eintragen, wenn ich den Aktuellen Sicherheitsnormen entsprechendes Behältnis vorweisen kann. Auch wenn im Alten B schrank zweitürig noch etwas Platz wäre.
 
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Stellt Euch einmal vor, welche gequirlte Sche.ße bei Euren Abgeordneten ankommt - zu welchem Thema auch immer. Der Eine bittet, der Andre droht, der Nächste beleidigt oder ist nicht weit davon entfernt (Zitat: "Ich, hoffe, dass auch Sie erkennen" übersetzt: wenn nicht - dann blöd).

Damit kann man sich doch nicht ernsthaft auseinandersetzen; der Schriftwechsel geht ganz sicher nicht über das Vorzimmer hinaus.

Bin froh, dass ich kein Politiker bin. Wäre ich es, würde ich auch mit vorgedruckten Antworten arbeiten.
 
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@saujaeger1

hattest Du denn etwas anderes erwartet? Ich habe im Zugew der Eu-Waffenrechtssache alle deutsche Abgeordneten angeschrieben per email, die nicht zu den ganz Linke oder Ökofraktionen gehört haben - von denen die geanrtwortet haben, haben mir ca. 90 % das Standardschreiben ihrer Fraktion geschickt.


Nein....natürlich nicht !
 
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Stellt Euch einmal vor, welche gequirlte Sche.ße bei Euren Abgeordneten ankommt - zu welchem Thema auch immer. Der Eine bittet, der Andre droht, der Nächste beleidigt oder ist nicht weit davon entfernt (Zitat: "Ich, hoffe, dass auch Sie erkennen" übersetzt: wenn nicht - dann blöd).

Damit kann man sich doch nicht ernsthaft auseinandersetzen; der Schriftwechsel geht ganz sicher nicht über das Vorzimmer hinaus.

Bin froh, dass ich kein Politiker bin. Wäre ich es, würde ich auch mit vorgedruckten Antworten arbeiten.

Das ist schon klar. Aber die Politiker sollen wissen das die von Ihrer Politik betroffene Bürger eine andere Meinung zu haben.
Und warum soll man den Politikern nicht mitteilen warum man sie wählt oder eben nicht.

Und ja......ich denke auch nicht das sich diverse Politiker mit den Wünschen, Sorgen und Problemen einzelnerBürgern auseinandersetzen. Leider !
Aber viele Einzelne sind eben auch Viele.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Er war übrigens auch bei mir der einige der geantwortet hat...
WH
 

tar

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"Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Triologs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen, es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden kann."

Typisch Formbrief, die EU ist seit Monaten "durch", da gibts nichts mehr zu verhandeln.
 

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