Wenn du das nicht geregelt bekommst mit deinem „Zubrot“, kann kein Mensch was dafür!
Und da hat auch das NWR nichts mit zu tun.
Fakt ist, dass man Personen die einen GÜLTIGEN Jagdschein haben LANGWAFFEN verkaufen darf.
Und wenn man das als Privatmann so nacht, wie ich es oben beschrieben habe, ist das absolut unproblematisch.
Jagdschein und Ausweiskopie, nachfragen bei der Behörde (am besten schriftlich) und man hat seinen Part erfüllt.
Wenn du Gewerve hast, mag das anders sein.
Da kenne ich mich nicht aus und es interessiert mich auch nicht.
Und wer nen guten Draht zum BüMa hat, kann den auch bitten sich gegen Bezahlung um die Formalitäten zu kümmern.
Wer sowas öfter macht handelt GEWERBLICH und muss eine entsprechende Waffenhandelserlaubnis haben, das sollte klar sein.