Heym Fan-Gruppe

Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
Man lässt sich eine Kopie des Jagdscheins und des Persos schicken, ruf oder schreibt die Behörde an (ich bevorzuge schreiben).
Hat man die Bestätigung bestellt man den Kurierdienst.
Fertig
 
Registriert
4 Mai 2011
Beiträge
4.267
Wer hat was zum verschenken? Wegen so einer Lappalie würde ich nicht auf das Zubrot verzichten.
Ich mache zugegebenermaßen aber auch viele Deals und habe Routine...
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Man lässt sich eine Kopie des Jagdscheins und des Persos schicken, ruf oder schreibt die Behörde an (ich bevorzuge schreiben).
Hat man die Bestätigung bestellt man den Kurierdienst.
Fertig


Dass du dich mit den Feinheiten des NWR auskennst ist doch klar. Für die Unkundigen unter uns hier ein Link zum NWR.

NWR Info Blatt und mal den Link anklicken. Ich habe meine Waffenhandelserlaubnis zum 31.12.2019 zurückgegeben. War ein kleines Hobby. Aber das Theater mach ich nicht mehr mit. Nur soviel zum Thema Bürokratie. (y)

Nachtrag: Einfach mal schreiben oder anrufen bei der zuständigen Behörde? Machen viele nicht mehr mit! Die erklären dir auch ganz schnell, welche Owis und ggf. Straftatbestände du erfüllst :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Wer hat was zum verschenken? Wegen so einer Lappalie würde ich nicht auf das Zubrot verzichten.
Ich mache zugegebenermaßen aber auch viele Deals und habe Routine...

Hast du schon deine Waffen mit ID und für dich natürlich auch? Mach das schnell, nicht dass irgendeiner glaubt dir mal eine reinwürgen zu müssen.... Kreisverwaltungsbehörde....
 
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
Wenn du das nicht geregelt bekommst mit deinem „Zubrot“, kann kein Mensch was dafür!
Und da hat auch das NWR nichts mit zu tun.
Fakt ist, dass man Personen die einen GÜLTIGEN Jagdschein haben LANGWAFFEN verkaufen darf.
Und wenn man das als Privatmann so nacht, wie ich es oben beschrieben habe, ist das absolut unproblematisch.

Jagdschein und Ausweiskopie, nachfragen bei der Behörde (am besten schriftlich) und man hat seinen Part erfüllt.

Wenn du Gewerve hast, mag das anders sein.
Da kenne ich mich nicht aus und es interessiert mich auch nicht.

Und wer nen guten Draht zum BüMa hat, kann den auch bitten sich gegen Bezahlung um die Formalitäten zu kümmern.

Wer sowas öfter macht handelt GEWERBLICH und muss eine entsprechende Waffenhandelserlaubnis haben, das sollte klar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Feb 2008
Beiträge
3.178
...

Nachtrag: Einfach mal schreiben oder anrufen bei der zuständigen Behörde? Machen viele nicht mehr mit! Die erklären dir auch ganz schnell, welche Owis und ggf. Straftatbestände du erfüllst :rolleyes:

So siehts aus! Insbesondere die SB in den grösseren Städten machen da z.T. schon länger nicht mehr mit!
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Ich mache zugegebenermaßen aber auch viele Deals und habe Routine...
siehst du, das meine ich. Was ich tun würde ist mir auch klar, andere gehen wegen einmal Waffenverkauf einfach kein Risiko ein.(y)
Und oben siehst du ja wie einig sich alle wieder einmal sind:ROFLMAO:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Wenn du das nicht geregelt bekommst mit deinem „Zubrot“, kann kein Mensch was dafür!
Und da hat auch das NWR nichts mit zu tun.
Fakt ist, dass man Personen die einen GÜLTIGEN Jagdschein haben LANGWAFFEN verkaufen darf.
Und wenn man das als Privatmann so nacht, wie ich es oben beschrieben habe, ist das absolut unproblematisch.

Jagdschein und Ausweiskopie, nachfragen bei der Behörde (am besten schriftlich) und man hat seinen Part erfüllt.

Wenn du Gewerve hast, mag das anders sein.
Da kenne ich mich nicht aus und es interessiert mich auch nicht.

Und wer nen guten Draht zum BüMa hat, kann den auch bitten sich gegen Bezahlung um die Formalitäten zu kümmern.

Wer sowas öfter macht handelt GEWERBLICH und muss eine entsprechende Waffenhandelserlaubnis haben, das sollte klar sein.


Ich hatte Gewerbe und WHA, kapierst du das jetzt??? Und mach dir mal keine Gedanken was ich nicht geregelt bekomme. Ich hab das just for fun gemacht. :rolleyes:
Dann solltest du auch ab und an mal die Füße stillhalten. Es gab schon nicht gewerbliche, die ein Starfverfahren am Hals hatten, weil doch eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wurde. Aber du weißt ja alles :). EGUN ist da für die Behörden eine Informationsquelle, die man nicht unterschätzen sollte.
 
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
So siehts aus! Insbesondere die SB in den grösseren Städten machen da z.T. schon länger nicht mehr mit!

Wenn der Käufer dem SB schriftlich mitteilt, dass er mit der Auskunft einverstanden ist, ist auch das problemlos möglich.

Aber ok, manche sehen halt immer Problem, wo es keine gibt.
Ohne Nachweis, dass der Jagdschein noch gültig ist wird auch nichts verschickt.
 
Registriert
20 Feb 2015
Beiträge
4.755
Nochmal Foxl, was du für Geschäfte treibst interessiert mich nicht!
Und es ist mir auch Sche... egal ob du das gebacken bekommst oder (offensichtlich) nicht.
Wenn du dir zusätzlich was verdienen willst ist das gewerblich und wenn es da gewisse Regeln gibt, muss man sich dran halten.
Ist dir das zuviel Arbeit, dann musst du es sein lassen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
166
Zurzeit aktive Gäste
463
Besucher gesamt
629
Oben