Werte Mitjäger,
aktuell wird die SR30 Ranger unter anderem mit grauem Schichtholz Lochschaft angeboten. Diese Variante finde ich sehr interessant.
Leider musste ich beim Blick auf die Homepage feststellen, dass Heym scheinbar die Durchführung von Service und Reparaturen ablehnt und verweist auf den regionalen Büchsenmacher.
Dies verwundert mich doch etwas, da ich bisher immer im Glauben war, dass in Deutschland eine zweijährige, gesetzliche Plicht zur Gewährleistung/Garantie besteht.
Oder gilt der Hinweis auf der Homepage nur für Belange nach der Garantiezeit?
Hat hier jemand Erfahrung mit Heym und/oder kennt sich vielleicht genau mit den rechtlichen Grundlagen aus?
Eine Anfrage an Heym blieb bis jetzt ohne Antwort.
Sollte Heym hier tatsächlich schon innerhalb der Garantiezeit alles „ablehnen“, ist der Hersteller für mich raus.
Unser örtlicher Büchsenmacher führt für Waffen und Ausrüstung, die nicht bei ihm gekauft wurden, nur äußerst ungern, wenn überhaupt, Reparaturen durch und dann meist mit einem schönen Aufschlag.
Vielen Dank im Voraus.
Waidmannsheil
SirGandalf