Ach Kinnings,
was erdenkt Ihr Euch nur für Probleme...
All diese Tresorbedenken...
Gerade im Erbfall wissen alle deutschen Waffenbehörden was auf sie zukommt: ein Haufen aufgeregter, nicht-um-das WaffG. bescheid wissender Angehöriger...
Und diese Behörden sind immer dann kulant und hilfsbereit, wenn die Leute kommen, möglichst noch in einem vertretbaren Zeitrahmen (nach Testamentseröffnung bzw. Nachricht der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes über einen Erbfall), und um Auskunft bitten wie zu verfahren ist. Und in aller Regel um Zeit bitten, die Sachen an Berechtigte zu überlassen/Verkaufen.
Ich habe bisher - nicht nur in meinem Landkreis - noch nichts Gegenteiliges gehört, einfach auch deshalb, weil die Behörden dankbar sind, wenn Waffen nicht plötzlich verschwunden sind, wenn sie - nach Erhalt der Meldung über den Todesfall - nachhaken.
Und selbst in den häufigen Fällen, dass ein Jäger aus dem Bekanntenkreis oder aus dem Hegering die Sache in die Hand nimmt, sind die Behördenkontakte in aller Regel offen und hilfreich und erste Frage ist immer: sind die Waffen noch "hinter Schloss und Riegel" - ob A, B, N/0 oder 1 spielt dabei gar keine Rolle - das geht erst beim Übernehmen der Waffen los..
Nur sollte die Initiative nicht der Behörde überlassen werden, in der Hoffnung, dass diese "wohl nichts davon merkt".