Hilfe! Bestandschutz & Erbe

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27 Jul 2016
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Hei,

der Schrank muss nicht aufgebrochen werden.
Als Erbe muss man nachweisen, was mit den Waffen geschehen ist.
Auch eine Kontrolle muss man über sich ergehen lassen...

Geht das mit Schrank ohne Zugang?

Du musst eh den verschlossenen und gefüllten AB Schrank als Erbe in einen Nuller stellen, sonst bewahrst Du die Waffen ja nicht ordentlich auf! :ROFLMAO:
Dumm nur, dass in dem Schrank auch Munition sein wird, für die du dann keine Erlaubnis hast :p

Grüße,

Tom
 
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20 Okt 2016
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Ach Kinnings,
was erdenkt Ihr Euch nur für Probleme...
All diese Tresorbedenken...
Gerade im Erbfall wissen alle deutschen Waffenbehörden was auf sie zukommt: ein Haufen aufgeregter, nicht-um-das WaffG. bescheid wissender Angehöriger...
Und diese Behörden sind immer dann kulant und hilfsbereit, wenn die Leute kommen, möglichst noch in einem vertretbaren Zeitrahmen (nach Testamentseröffnung bzw. Nachricht der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes über einen Erbfall), und um Auskunft bitten wie zu verfahren ist. Und in aller Regel um Zeit bitten, die Sachen an Berechtigte zu überlassen/Verkaufen.
Ich habe bisher - nicht nur in meinem Landkreis - noch nichts Gegenteiliges gehört, einfach auch deshalb, weil die Behörden dankbar sind, wenn Waffen nicht plötzlich verschwunden sind, wenn sie - nach Erhalt der Meldung über den Todesfall - nachhaken.
Und selbst in den häufigen Fällen, dass ein Jäger aus dem Bekanntenkreis oder aus dem Hegering die Sache in die Hand nimmt, sind die Behördenkontakte in aller Regel offen und hilfreich und erste Frage ist immer: sind die Waffen noch "hinter Schloss und Riegel" - ob A, B, N/0 oder 1 spielt dabei gar keine Rolle - das geht erst beim Übernehmen der Waffen los..
Nur sollte die Initiative nicht der Behörde überlassen werden, in der Hoffnung, dass diese "wohl nichts davon merkt".
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Aber NICHT der Bestandschutz.
Den hat man schon vorher oder man hat Pech.

Das habe ich doch auch nie bezweifelt. Ich wollte damit aber sagen, das der Schrank vererbt werden kann, ohne den Bestandschutz zu beeinflussen.
Es gibt also doch eine Möglichkeit einen A oder B Schrank zu Erben, und ihn gleichzeitig als Waffenschrank zu nutzen .
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.528
Ach Kinnings,
was erdenkt Ihr Euch nur für Probleme...
All diese Tresorbedenken...
Gerade im Erbfall wissen alle deutschen Waffenbehörden was auf sie zukommt: ein Haufen aufgeregter, nicht-um-das WaffG. bescheid wissender Angehöriger...
Und diese Behörden sind immer dann kulant und hilfsbereit, wenn die Leute kommen, möglichst noch in einem vertretbaren Zeitrahmen (nach Testamentseröffnung bzw. Nachricht der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes über einen Erbfall), und um Auskunft bitten wie zu verfahren ist. Und in aller Regel um Zeit bitten, die Sachen an Berechtigte zu überlassen/Verkaufen.
Ich habe bisher - nicht nur in meinem Landkreis - noch nichts Gegenteiliges gehört, einfach auch deshalb, weil die Behörden dankbar sind, wenn Waffen nicht plötzlich verschwunden sind, wenn sie - nach Erhalt der Meldung über den Todesfall - nachhaken.
Und selbst in den häufigen Fällen, dass ein Jäger aus dem Bekanntenkreis oder aus dem Hegering die Sache in die Hand nimmt, sind die Behördenkontakte in aller Regel offen und hilfreich und erste Frage ist immer: sind die Waffen noch "hinter Schloss und Riegel" - ob A, B, N/0 oder 1 spielt dabei gar keine Rolle - das geht erst beim Übernehmen der Waffen los..
Nur sollte die Initiative nicht der Behörde überlassen werden, in der Hoffnung, dass diese "wohl nichts davon merkt".
Genau so habe ich es beim Tod meines Vaters auch erlebt, super "Abwicklung", alles unaufgeregt und der Situation angemessen. Später wurde auch noch die KW vergessen, als es eine kleine Änderung gab und KW für Erben nicht mehr ohne weiteres (wahrscheinlich un-unbrauchbar) zugelassen waren. Die KW wurde dann sehr viel später "auf dem Amt" für einen, wie ich finde, angemessenen Preis an einen der Amtsträger verkauft (Makarov, 50€). Er hätte sie auch einfach so zur Verschrottung annehmen können, so kenne ich es aus einem befreundeten Schützenverein, der regelmäßig noch interessante Waffen vom Amt bekam.
 

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