Hilfe! Bestandschutz & Erbe

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Sehr geehrte Mitleser,

ich habe heute morgen einen Anruf erhalten,
dass der Vater, (ehemaliger Jäger) von unserem "Familienfreund" gestorben ist. Ich war als Kind schon immer dort und hatte denen auf dem Hof geholfen beim Viehzeug usw..
Nun hat der verstorbene vor seinem Tod mündlich im Beisein seinen Sohnes verfügt, dass die drei Langwaffen mir vererbt werden sollen. Der Sohn selbst -hat kein Bedürfnis- und wünscht dies gleich seinem Vater.
Nun meine Frage in die Gruppe... wie muss ich vorgehen, damit der Bestandschutz vom Tresor zu den Waffen erhalten bleibt und ich die Waffen samt Tresor ohne Einschränkung annehmen darf? Ob es ein Schriftstück gibt, vom Verstorbenen ist mir nicht bekannt. Wir sind auch nicht verwandt, oder wenn nur ganz weitläufig.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Kommt drauf an welche Klasse der Tresor hatte, ein A oder B oder A/B Schrank kannst du nur noch als Munitionsschrank nutzen!
Beim 0er Schrank fröhlich aufstellen.........
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
was der Verstorbene mündlich vor seinem Tode "verfügt" haben mag, ist nichts mehr als heiße Luft - entweder es steht in einem Testament und das ist nur wirksam, wenn mit der Hand geschrieben oder beim Notar beurkundet.
Das wäre insbesondere dann wichtig, wenn der Verstorbene außer dem Sohn noch andere Erben hat, Ehefrau, außereheliche Kinder usw. . Habe ich neulich in meiner Bekanntschaft erlebt, da stritten sich drei Geschwister wie die Kesselflicker, meinten, sich schließlich geeinigt zu haben - und plötzlich steht ein viertes, bisher unbekanntes, Geschwister auf dem Plan... .
D a s ist vorab zu klären.
 
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An der Stelle kurz zusammengefasst: Du bist kein Erbe, hast also auch keinen Bestandsschutz.
Wenn der Schrank den aktuellen Anforderungen entspricht, also 0+, ist‘s eh egal.
Du musst das Zeug, ggf für 0€, von der Erbengemeinschaft kaufen und hast vor dem Gesetz in diesem Zusammenhang keine Privilegien.
 
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Siehe Formerfordernisse des gewillkürten Erbes (Testament) außerhalb der gesetzlichen Erbfolge gemäß BGB.

- nicht erfüllt somit Eintritt in die gesetzliche Erbfolge gem. BGB.

Sieht erstmal nicht gut aus für dich - außer alle stimmen im Rahmen der nun gesetzlich eingetretenen Erbfolge dem mündlichen Willen zu und erfüllen ihn aus Gutmütigkeit zu deinem Gunsten. Einen Anspruch hast du in meinen Augen jedoch nicht.

Wäre spannend, wenn du uns auf dem laufenden hältst.
 
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Und - bei allem Verständnis für freundschaftliche Bande und alte persönliche Erinnerungen - Prüfe vorab, ob die Waffen vom Wert her den Aufwand inkl. Neukauf eines N/0-Schrankes lohnen. Ich lebe im bäuerlichen Umfeld und kenne den Zustand der meisten Waffen hier (meist weil ich sie zu Beginn der neuen Jagdsaison reinigen/gängig machen soll).;)
 
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Soweit mir bekannt ist kannst Du den Bestandsschutz nicht erhalten.

Die regulären Erben haben auch ohne Jagdschein ein paar Wochen (ich weiß es nicht mehr genau, aber ich meine es sind 2 oder 4) Zeit Dir die Waffen einfach zu schenken oder dir zu verkaufen.
Aber wenn der Verstorbene noch zurechnungsfähig war, könnte der Erbe das ja auch als reguläre Schenkung zu Lebzeiten gesehen haben

Ich habe das mal für eine Witwe erledigt und mich um den Verkauf über eGun gekümmert.

Die Polizeibehörde wurde frühzeitig über das Vorgehen informiert und war (deshalb) total entspannt was die Fristen anging. Habe den Totenschein und die WBK hin geschickt und dann nacheinander die Kauf- bzw. Schenkungsverträge, bis die WBK leer war. Natürlich immer mit den Anträgen zum Austragen und der Unterschrift der Witwe. Alles easy.

Eine Waffe haben wir, aus Gründen die @Wandersmann genannt hat gleich vernichten lassen, hat sich nicht mehr gelohnt.
 
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Es ist ein älterer A+B Schrank. Es ist ein K98 von 1943 im super Zustand und ein 9mm Flobert und eine Doppelflinte. Der Flobert und der K98 sind auf jeden Fall erhaltenswert. Werde den K98 behalten, die anderen verkaufen. Wobei in der Flinte Nägel und alles aus einem Lauf verschossen wurde... Der hat dementsprechend Blessuren.

Vielen Dank für die Antworten.
 
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Laien haben ja oft gar keine Ahnung, was Waffen wert sind, das geht aber in beide Richtungen ("komische Merkel-Doppelflinte mit so kleinen Läufen, bestimmt nix Dolles, heisst auch noch wie die Kanzlerin").
Der Erbe erbt erstmal und kann es Dir dann schenken, verkaufen, wie auch immer ("überlassen"). Für den 98er würde ich einen symbolischen Anstandspreis bezahlen, im Zweifel für die Enkel, die anderen beiden Waffen "so" übernehmen. Das Austragen und so kostet ja auch Geld, das sollte der Anstandspreis mindestens abdecken :)
 
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Die regulären Erben haben auch ohne Jagdschein ein paar Wochen (ich weiß es nicht mehr genau, aber ich meine es sind 2 oder 4) Zeit Dir die Waffen einfach zu schenken oder dir zu verkaufen.
Der Erbe hat bis in alle ehwigkeit Zeit die Waffen zu verkaufen oder zu verschenken wenn er zum Amt geht und die fünf magischen Worte " Ich hätte gern eine Waffenbesitzkarte" spricht.
 
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Der Erbe hat bis in alle ehwigkeit Zeit die Waffen zu verkaufen oder zu verschenken wenn er zum Amt geht und die fünf magischen Worte " Ich hätte gern eine Waffenbesitzkarte" spricht.
Ich dachte dafür müsste man Besitzer eines Jagdscheines sein. Mit welcher Begründung sollte die Behörde einem Bürger einfach so eine WBK ausstellen?
 
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Ganz einfach: Die gehören als "mehr oder weniger-Wert"-Gegenstände zum Erbe. Das ist die Begründung für die WBK. Die wird je nach nachdem mit Blockiervorgaben ergänzt, wenn der Erbe keine anderen "Bedürfnisse" als Jäger oder SpoSchü etc. hat, damit der damit nicht "wilde Sau" spielt, wie das vor der entsprechenden Novelle des wAffenG ja auch tausendfach am Tag passiert ist ...
 
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Mit der Begründung das Erben ein Bedürfnis darstellt. Mit echt böden Auflagen verbunden aber dafür mit der einzigen Begrenzung das Du selbst irgendwann hops gehst. Und es reicht ja u.U. damit zu drohen, daß der SB dir mehr Zeit einräumt die Waffen zu verkaufen.

Ups, da war der Mohawk schneller
 
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