Hilfe! Bestandschutz & Erbe

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27 Jun 2014
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Angeehelicht = verheiratet? Wie sieht es mit Abkömmlingen? Eltern etc.? / Erben 1. - 3. Rangfolge aus. Gibt es nur einen Zettel oder ein formrichtiges Testemant? Sind etwas wenig Infos in deiner Konstellation - etwas wischiwaschi...
Ich wollte das nicht unnötig verkomplizieren. Ging mir nur darum, was ist, wenn der Verstorbene die Kombination hinterlässt. Wie das rechtlich aussieht.
 
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Wer stirbt hat vorher noch den Waffenschrank fest zu verschweißen.
 
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Es soll Oberamtsräte geben, die pragmatisch sind, vielleicht sogar selbst Sportschütze oder Jäger.
Im Nachbarkreis war der WaffBeh-Fritze im Schützenverein der Kreisstadt aktiv, das Bedürfnis wurde dann nach Augenmaß und Bauchgefühl bestätigt, wenn es um die Wiederholungsprüfungen ging (man sah sich ja im Verein).
 
Y

Yumitori

Guest
Ich danke Dir! Das "Problem" sah ich in der Form, dass sie ja nun als Nichtberechtigte Zugriff auf die Waffen hat, bevor sie z.B. eine WBK beantragen konnte.
Zum Gruße,
unser Erbrecht sieht grundsätzlich vor, dass der oder die Erben unmittelbar mit dem Eintritt des Erbfalles (Tod des Erblassers) automatisch auch im dinglichen Sinne Eigentümer werden und Zugriffsgewalt schon deshalb haben müssen, um überhaupt innerhalb der gesetzl. Frist entscheiden zu können, ob sie das Erbe annehmen.
Deshalb hat sich das Waffenrecht auch so schwer getan - denn den Erben das Eigentum zu nehmen, ist nur im Rahmen einer Enteignung möglich und die ist (noch) sehr schwer.
Was die Erben aber natürlich nicht erben, das sind irgendwelche höchstpersönlichen Berechtigungen, wie etwa Jagdschein und dergl. (s.a. Führerschein).
 
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Schau mal nach. Da gibt es eine Ausnahme. Wenn der Erblasser in häuslicher Gemeinschaft wohnt, und der Erbe mit ihm zusammen vor dem Tod den Schrank zusammen benutzt hat. Dann darf er ihn weiter nutzen.

Das ist eben keine Ausnahme. In dem Fall wird der Besitzstand eben nicht weitergegeben, sondern da der Erbe bereits vorher den Tresor mitgenutzt hat bleibt er beim Erben bestehen. Der "Anteil" des Erblassers am Besitzstand erlischt. Allerdings ohne Folgen, denn der Erbe hat ja seinen Besitzstand noch. Eben wegen der gemeinsamen Nutzung.
 
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@Mouseman58
Ich wundere mich grad etwas über die Frage - das sollte doch wohl in irgend einer Form Standard sein!?
Jetzt bin ich rein statistisch zwar noch deutlich von einem wahrscheinlichen Ableben entfernt, habe auch kein Testament, aber für sowas sorgt man doch vor!
An meinem Arbeitsplatz befindet sich ein Ordner für den Fall der Fälle - darin Kopien der wichtigsten Versicherungen, also von wem gibt‘s Geld, wo habe ich noch Goldbarren versteckt und: Kontaktdaten der Waffenbehörde mit Kopien von WBK und JS, dazu in einem gesiegelten Umschlag die Codes für meine Schränke. Und keine Angst, das hab ich schon so gestaltet, dass es (zu Lebzeiten) rechtlich keine Probleme geben kann.
Wenn ich meinen Erben noch den Ärger mache, dass sie für mein Alteisen teuer den Tresor öffnen lassen müssen und Ärger mit der Behörde haben, also bitte! Das wäre doch dreist!
 
Zuletzt bearbeitet:

tar

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Das ist eben keine Ausnahme. In dem Fall wird der Besitzstand eben nicht weitergegeben, sondern da der Erbe bereits vorher den Tresor mitgenutzt hat bleibt er beim Erben bestehen. Der "Anteil" des Erblassers am Besitzstand erlischt. Allerdings ohne Folgen, denn der Erbe hat ja seinen Besitzstand noch. Eben wegen der gemeinsamen Nutzung.

Also wie Hausbesetzer - es gehört einem nicht, aber durch Nutzung erlangt man bestimmte Rechte. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Das ist eben keine Ausnahme. In dem Fall wird der Besitzstand eben nicht weitergegeben, sondern da der Erbe bereits vorher den Tresor mitgenutzt hat bleibt er beim Erben bestehen. Der "Anteil" des Erblassers am Besitzstand erlischt. Allerdings ohne Folgen, denn der Erbe hat ja seinen Besitzstand noch. Eben wegen der gemeinsamen Nutzung.

Aber trotzdem wurde der Schrank doch vererbt ?
 
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Ich habe noch eine schöne Konstruktion:
Die Frau stirbt und gab ihrem Mann zu Lebzeiten nie die Kombination zum Schrank. Nun weiß der Mann, dass in dem Waffenschrank nur ein alter 98er und eine einfache Doppelflinte steht.
Muss er den jetzt aufbrechen? Kann er den komplett bei eGun als Überraschungs-WS verkaufen oder vielleicht sogar bei der Polizei abgeben zum gemeinschaftlichen verschrotten?
Oder kann man die Panzerknacker rufen?

PS: Am besten die Kombination oder den Ort vom Schlüssel ins Testament beim Notar schreiben ;-)
 

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