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Ich wollte das nicht unnötig verkomplizieren. Ging mir nur darum, was ist, wenn der Verstorbene die Kombination hinterlässt. Wie das rechtlich aussieht.Angeehelicht = verheiratet? Wie sieht es mit Abkömmlingen? Eltern etc.? / Erben 1. - 3. Rangfolge aus. Gibt es nur einen Zettel oder ein formrichtiges Testemant? Sind etwas wenig Infos in deiner Konstellation - etwas wischiwaschi...