Hinterlandgefährdung

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Gibt da so ne Faustregel hinsichtlich Höhe der Schussabgabe und dem daraus resultierenden Winkel der Kugel zum Boden. . pro Meter Höhe ca. 7 Meter weit.. dann kann man bei gewachsenen Böden an einen sicheren Kugelfang denken. Für alles andere wird es interessant..

Aus der Dreiecksberechnung, tan Auftreffwinkel = Höhe/Entfernung, der Winkel also der inverse Tangens dieses Verhältnisses. Bei der Einstellung am Taschenrechner auf Grad/Bogenmaß achten.

Einen Winkel von 15° hast Du ungefähr, wenn die Entfernung 4x so groß ist sie die Höhe.


Ich mache das ganze jetzt 20 Jahre im Flachland und es gibt Dinge, die macht man und andere lässt man besser sein.

Übersetzt: Ich habe keine Lust, dazu zu lernen.... Nennt man dann wohl "Overconfidence bias", das ist genau die Einstellung weswegen es zu Unfällen kommt.

Mag vor Ort in der Realität anders aussehen, aber Winter/gefrorener Boden, Kirchturm und Häuser im Hintergrund, wäre nicht meins..

Auf Fuchs mit Schrot hätte ich keine Bedenken, zumindest solange der Weg einsehbar ist, mit der Kugel würde ich nicht schießen.
 
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In der UVV Jagd steht's doch beschrieben. Im Schadensfall zählt übrigens weder die eigene, noch die Meinung der Forumsmitglieder. Dann entscheiden Gutachter, Richter und Staatsanwälte über Schuld und Unschuld.

Bei Personenschäden wird die Versicherung in Vorleistung treten, holt sich das Geld aber nach einem Schuldspruch zurück.

§ 3 Ausübung der Jagd

(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.
Durchführungsanweisung zu Absatz 4
Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn
- Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden,
- beim Schiessen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.
 
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In der UVV Jagd steht's doch beschrieben. Im Schadensfall zählt übrigens weder die eigene, noch die Meinung der Forumsmitglieder. Dann entscheiden Gutachter, Richter und Staatsanwälte über Schuld und Unschuld.

Bei Personenschäden wird die Versicherung in Vorleistung treten, holt sich das Geld aber nach einem Schuldspruch zurück.

§ 3 Ausübung der Jagd

(1) ...
(2) ...
(3) ...
(4) Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.
Durchführungsanweisung zu Absatz 4
Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn
- Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden,
- beim Schiessen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.
Köstlich, bei Schrot dann wohl nicht.
Schrot und Schrote prallen scheinbar nicht ab und hören nach der jagdlichen ´Reihweite von 35m mit dem fliegen und abschwirren auf.
 
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Ein abgepralltes Schrotkorn bringt auf 200m aber keinen mehr um.
Abschwirrende Mantelsplitter auf 200m auch nicht, aber für ein Auge kanns noch reichen.

#68: Stahlschrot deformiert nicht.

Und wenn schon, dafür fliegt ein 4mm deformiertes Bleischrot weiter.
Der Hinweis, dass es auf die Schwere der Deformation ankommt, wird erwartet.
 
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Anhang anzeigen 169361

Das gehört für ich eher in die Kategorie "kein Schussfeld" :LOL:
Mag vor Ort in der Realität anders aussehen, aber Winter/gefrorener Boden, Kirchturm und Häuser im Hintergrund, wäre nicht meins....
Wenn der Fuchs vor dem Misthaufen beschossen wird, stellt sich die Frage, ob der Misthaufen als Kugelfang ausreicht.
Man könnte das prüfen, indem von der Gegenseite reingeschossen wird und geguggt wird, ob die Kugel durchschlägt.
Zweckmäßig VORHEEER zu machen und dabei die Wildgröße in die Überlegungen einbeziehen :cool: 😊
 
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Man könnte das prüfen, indem von der Gegenseite reingeschossen wird und geguggt wird, ob die Kugel durchschlägt.
Zweckmäßig VORHEEER zu machen und dabei die Wildgröße in die Überlegungen einbeziehen :cool: 😊

Super Idee, freiwillige vor :ROFLMAO: :ROFLMAO:

Klar man muss bei dem Bild bzw. dem abgebildeten Hinterland zwischen Kugel- und Schrotschuss unterscheiden. Das ist sicher einer der Vorteile wenn man eine kombiniere Waffe führt und diese auch einsetzen kann.
 
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Hornady v-Max oder NTX. Zerfallen faktisch zu Staub. Wer den Fuchs vor dem Misthaufen beschiesst, sollte dies ruhigen Gewissens tun können. Ich hätte das so nicht angelegt.

Und wer sich dauerhaft Kirren und Luderplätze anlegt, der kann sich vielleicht auch einen Erdwall dahinter anlegen oder altes Holz stapeln.

Wer wissen will, was er dabei beachten muss, der nehme ein Handbuch für Bausoldaten, Pioniere und Infanteristen und lese eifrig, wie eine Brustwehr gebaut sei muß…
 

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