Hirsch im Teich - Ermittlungen eingestellt

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Allerdings wurde nur bzgl. der Anzeige von PETA die Ermittlungen eingestellt. Es laufen wohl noch mind. zwei weitere Ermittlungsverfahen, unter anderm bzgl. einer Anzeige durch das Veterinäramt Oder-Spree.

Ich denke auch diese werden Eingestellt werden aber noch ist die Sache nicht durch.
 
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Jo,
Aber eigentlich ist die Lage klar.
Er war angeschweißt, kam nicht mehr aus dem Teich raus und ein Schusswaffeneinsatz war nicht möglich ob der Bebauung, so unerträglich das Video auch ist.
Aber die Schweißhundeführer werden halt leider nicht gerufen wenn alles schön gelaufen ist.
 
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Soweit ich mich entsinne ging es bei der Anzeige des Veterinäramtes explizit um das untertauchen des Hauptes, welches als Ertränkungsversuch interpretiert wurde, nicht um das Abfangen an sich.
 
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Soweit ich mich entsinne ging es bei der Anzeige des Veterinäramtes explizit um das untertauchen des Hauptes, welches als Ertränkungsversuch interpretiert wurde, nicht um das Abfangen an sich.

Beim nächsten Mal in vergleichbarer Situation sollte der Schweißhundeführer einfach das Veterinäramt anrufen und die bitten, es zu Ende zu bringen. Sollten sie dann zu lange brauchen um am Ort des Geschehens zu erscheinen, könnte man über eine Anzeige nachdenken.


grosso
 
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Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft verschiedene Anzeigen bezüglich des selben Sachverhaltes bündelt und gemeinsam bearbeitet, auch wenn verschiedene Argumente angeführt werden. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass alle Strafanzeigen nicht weiter verfolgt werden, wenn nicht weitere Details, Indizien oder Beweise auftauchen, wovon ich hier ausgehen. Es wird ja nicht die Anzeige überprüft, sondern die "Tat" an sich.
Vergleich: Da wird jemand wegen Mordes angezeigt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil es sich um Totschlag handelt und nicht um Mord (wie es in der Strafanzeige steht). Das macht doch keinen Sinn, oder?
 
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Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft verschiedene Anzeigen bezüglich des selben Sachverhaltes bündelt und gemeinsam bearbeitet, auch wenn verschiedene Argumente angeführt werden. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass alle Strafanzeigen nicht weiter verfolgt werden, wenn nicht weitere Details, Indizien oder Beweise auftauchen, wovon ich hier ausgehen. Es wird ja nicht die Anzeige überprüft, sondern die "Tat" an sich.
Vergleich: Da wird jemand wegen Mordes angezeigt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil es sich um Totschlag handelt und nicht um Mord (wie es in der Strafanzeige steht). Das macht doch keinen Sinn, oder?
Das ist falsch.
Der StA wird ein Sachverhalt vorgelegt. Dieser wird bewertet und das Verfahren dann entsprechend der StPO verfolgt.
Was für ein Tatbestand lt. StGB bei der Anzeige obendrauf steht ist der StA egal. Selbst wenn die Polizei einen Mord anzeigt und die StA keine Mordmerkmale sieht, dann wird der SV eben zum Totschlag umklassifiziert und trotzdem weiter verfolgt.
Es wird eben genau der SV geprüft und dadurch der Tatbestand abgeleitet, nicht umgedreht.

Zum Hirsch:
Die StA hat nach hinreichender Prüfung kein STRAFrechtlich relevantes Verhalten feststellen können. Erledigt.

Ordnungswidrigkeiten nach Veterinär- Jagdrecht etc. Bleiben davon unberührt und können nun trotzdem noch verfolgt werden.
Vermutlich wurde der SV durch die StA an die Jagdbehörde zur abschließenden Bearbeitung zurück gegeben.
 
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Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft verschiedene Anzeigen bezüglich des selben Sachverhaltes bündelt und gemeinsam bearbeitet, auch wenn verschiedene Argumente angeführt werden. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass alle Strafanzeigen nicht weiter verfolgt werden, wenn nicht weitere Details, Indizien oder Beweise auftauchen, wovon ich hier ausgehen. Es wird ja nicht die Anzeige überprüft, sondern die "Tat" an sich.
Vergleich: Da wird jemand wegen Mordes angezeigt und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil es sich um Totschlag handelt und nicht um Mord (wie es in der Strafanzeige steht). Das macht doch keinen Sinn, oder?
Es handelt sich um einen zusammenhängenden Lebenssachverhalt und damit prozessual nur um eine Tat. Das kann man rechtlich nicht in mehrere Verfahren aufspalten. Allenfalls käme betreffend den Vorwurf einer Straftat eine Einstellung mangels Tatverdachts und die Weiterverfolgung wg einer mgl OWi in Betracht.
 
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Wenn der Jäger drangekommen wäre müsste jeder Halal-Schlachter schon lange im Knast sein.
Für mich zählt die religiöse Ausrede, Null Komma null
Darüber kann man auch streiten, sehr richtig.

Größtes Problem hier sehe ich darin, daß er sich aktiv hat filmen lassen, wenn ich die Berichte richtig in Erinnerung habe.
 
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Das Filmen war nicht das Problem. Ich meine es war sogar seine Ehefrau.

Das Problem ist mal wieder, dass es in die Öffentlichkeit gelangt ist. Dass man sich aus Gründen des Selbstschutzes filmen lässt, damit man sich im Nachhinein ggfls. rechtfertigen kann, dass kann ich heutzutage gut verstehen.

Aber dann kommt das auf der Festplatte des PC und wird auf dem Handy gelöscht. Und versendet es nicht noch...
 
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Darüber kann man auch streiten, sehr richtig.

Größtes Problem hier sehe ich darin, daß er sich aktiv hat filmen lassen, wenn ich die Berichte richtig in Erinnerung habe.
Das sollte seine Versicherung sein, um im Falle einer Anzeige zu zeigen, dass er nichts begangenen hat.
Ging aber dank des eigenen Hausdrachen nach hinten los.
 

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