Moin,
wer hat denn - am allerwenigsten ich - davon gesprochen, dass man etwas heraushängen lassen darf oder soll !
Und dass all das Menschen sind, habe ich nicht abgestritten oder ignoriert - dass ich aber qua "grünem Abitur" regelmäßig mehr über Vorgäge in Wald und Flur weiss, als der Normalbürger, ist Fakt und doch nicht schlimm, denn der weiss - wenn er etwa Aquarianer ist - mehr über mglw. tropische Fische als ich.So wie ich keinPproblem habe, wenn jemand auf seinem Fachgebiet besser Bescheid weiss, als ich, so sollte umgekehrt niemand ein Problem damit haben, wenn ich besser bescheid weiss - auf einem sicher nicht allzu grossen Fachgebiet - als er selbst.
So einfach ist das für intelligente Menschen.
Und wenn ich für die Jagdausübung Geld abgenommen bekomme, so ist das völlig in Ordnung - das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich in der Lage sein m u s s, den entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Verweigert man mir dies oder macht es unmöglich, so muss ich mich dagegen "wehren" können, entweder also die Jagdpacht zurückverlangen können - oder eben den Spaziergänger darauf hineisen können, was er gerade tut und wo dies stört.
Wenn er dazu noch die Nutzung meines Eigentums stört, dann aber erst recht.
Das hat doch damit nichts zu tun, dass man irgendwelche Menschen als "weniger wichtig" oder dergleichen ansieht.
Beispiel: Wenn ein Mensch eine Urlaubseise bucht, in der ausdrücklich v. ruhiger und entspannter Atmosphäre die Rede ist und er dann in einem Hotel landet, in der eine Gruppe körperlichund geistig Behinderter untergerbracht ist, die - beispielsweise beim Essen - mit den Händen in den Speisen herumtatschen, laut spucken und sich - behinderungsbedingt - übergeben, so ist dies ein Grund, den Reisepreis jedenfalls teilweise, vllt. sogar ganz zurückzuverlangen, wenn man das nicht abstellen kann.
Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Diskreminierung Behinderter zu tun, vielmehr damit, dass für den Reisepreis der Gegenwert nicht erhalten werden kann, wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Das impliziert aber auch, dass man zunächst mal versucht, die Störung abzustellen - das hat nichts mit "von oben herab oder unhöflich, herrisch oder sonstwie" zu tun, es ist einfach ein Faktum.
Und wenn eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - hierzu gehört insoweit natürlich auch die jagdliche Nutzung - durch betreten gestört wird, muss man auch sein Eigentum (nennt sich rechtlich Abwehranspruch) und dessen Nutzung durchsetzen dürfen. Was swieder nichts mit herrisch oder dergleichen zu tun hat.
Was hier offenbar immer wieder falsch gedacht wird, ist, die Wahrnehmung eigener Interessen als herrisch oder sonstwie abzuqualifizieren - das ist natürlich - wie so oft - zu wenig differneziert. Dass solches in angemessener und höflicher Form zu geschehen hat, ist gar keine Frage.
Aber es darf ebenso keine Frage sein, dass die Wahrnehmung eigener Interessen als solche nicht bereits negativ gewertet werden darf.
Eigentlich ist alles ganz einfach, oder ?
Ansonsten: Wenn die Gesellschaft tatsächlich die Jagd abschaffen wollte, würde sie sich als wirklich unintelligent erweisen und meine Befürchtungen bestätigen - sei's drum.
Aber wenn ich genug Geld verdienen kann, mir ein X zu leisten - was immer es auch sei - dann muss es mir auch gestattet sein, X zu geniessen, auszuüben, zu nutzen, wie immer man es ausdrücken will.
Entsprechende Hinweise d. Eigentümers ind hinzunehmen - was ist dabei ?
Warum hat man in D immer wieder Probleme mit faktischen oder geistigen Autoritäten ?
O.k.- ich gebe zu, die geistigen Autoritäten werden immer seltener, woher sollten die geistigen Kanonen denn auch kommen, wenn unsere Kultur dadurch schon verwässert wird, dass seltsam denkende Menschen äussern, der Islam gehöre zu unserer Kultur.
Aber man muss natürlich auch falsche Meinungen äussern dürfen.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil