Hitzige Diskussion

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 11457
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A

anonym

Guest
Cannabis wächst sehr gut mit Mais zusammen , was vielleicht auch die zunehmende Schusshärte bei Sauen erklärt . Sie sind geistig halt woanders .
 
A

anonym

Guest
Ich weiss das nur von Bauern , die aus dem damals nicht auskömmlichen Ökobereich kommen . Und manchmal kam es vor , das andere eben ein bischen schneller bei der Ernte waren . :biggrin:
 
A

anonym

Guest
Yumitori schrieb:
dass ich aber qua "grünem Abitur" regelmäßig mehr über Vorgäge in Wald und Flur weiss, als der Normalbürger, ist Fakt und doch nicht schlimm, denn der weiss - wenn er etwa Aquarianer ist - mehr über mglw. tropische Fische als ich.So wie ich keinPproblem habe, wenn jemand auf seinem Fachgebiet besser Bescheid weiss, als ich, so sollte umgekehrt niemand ein Problem damit haben, wenn ich besser bescheid weiss - auf einem sicher nicht allzu grossen Fachgebiet - als er selbst.
So einfach ist das für intelligente Menschen.
Weshalb wiederum ich nicht abstritt, dass sich das mit dem Wissen so verhält.
Die Frage ist aber, was einer mit dem Wissen macht.
Setzt er es ein, um bei der Ausübung seines Handwerkes Erfolg zu haben, oder setzt er es ein, um seine Mitmenschen zu maßregeln...

Weiter oben sprachst Du z.B. davon, dass die Toleranz der Jäger "auch Grenzen kennen" muss. Seit wann bitte, frage ich mich, müssen Jäger Nichtjäger tolerieren? Ich meine jetzt nicht gefühlsmäßg, sondern rechtsmäßig? Das ist ein Ton, ein Anspruchsdenken, mit dem ich weniger als ganz wenig anfangen kann. Vermutlich werden hier (und vielleicht umso deutlicher, je länger man jagt bzw. je mehr man es sich kosten lässt) die Sphären vermengt; da wird dann kurzerhand das, was man sich wünscht, zum Gesetz...

Yumitori schrieb:
Beispiel: Wenn ein Mensch eine Urlaubseise bucht, in der ausdrücklich v. ruhiger und entspannter Atmosphäre die Rede ist und er dann in einem Hotel landet, in der eine Gruppe körperlichund geistig Behinderter untergerbracht ist, die - beispielsweise beim Essen - mit den Händen in den Speisen herumtatschen, laut spucken und sich - behinderungsbedingt - übergeben, so ist dies ein Grund, den Reisepreis jedenfalls teilweise, vllt. sogar ganz zurückzuverlangen, wenn man das nicht abstellen kann.
Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Diskreminierung Behinderter zu tun, vielmehr damit, dass für den Reisepreis der Gegenwert nicht erhalten werden kann, wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Es wundert mich, dass Du den Punkt nicht erkennst. Um in Deinem Beispiel zu bleiben:
Der Jagdschein und alles, was daran hängt beinhaltet lediglich den Transfer in den Urlaubsort und die Bereitstellung der Unterkunft. Für Wellness jeglicher Art (Jagderfolg, schönen Anblick, entspannte, ungestörte Zeit in der Natur) gibt es keine Garantie. Nicht mit dem Jagdschein. Wer anfängt, dies einzufordern und bei Nichteintreten die Spaziergänger dafür zur Rechenschaft zieht, überspannt mMn den Bogen deutlich.

(Was jetzt nicht sagen will, dass Du das tust...)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß.
ich werfe hierzu einmal kurz etwas ein:
childfromthemountains schrieb:
....

Denn Du hast ja nicht das Recht, dass das Wild dort ist oder bleibt, wo Du es haben willst. Nur er darf nicht wie Du eine Knarre kaufen und Tiere tot schießen.
DAS ist ja wohl der Unterschied, für den Du zahlen musst, und nichts anderes. Und dass Dir die Gesellschaft dieses Privileg (noch) zugesteht, dafür solltest Du nicht noch gegenüber anderen den großen Max heraushängen lassen......

Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.

Soweit sollte man das schon mal beachten.. mithin hat er auch alle Rechte und alle daraus erwachsenen Pflichten.

Lediglich die eingebaute Bremse über die Mindestgrundstückgrenze (und der Jägerpüfung nebst Jagdschein) verbietet es manchem Grundstückbesitzer, die Jagd auf seinem Gund selber aus zu üben (was ohnehin eine Frechheit an sich ist).

Genau betrachtet ist da also nix mit "Privileg"....

Dass kleinere Grundstücke in einer Gemeindejagd(genossenschaft) zusammengefasst und in Einheit von den Jagdgenossen verpachtet wird, ist selbsterklärend.

Der "normale", hier pachtende, Jäger übernimmt also eine gesellschaftliche, weil gesetzliche vorgeschriebene, Pflicht der Bejagung und tut dies auf seine eigenen Kosten (wir sind halt so bescheuert! :twisted: ).

Wo also ist das, bitte, ein "von der Gesellschaft zugestandenes Privileg"?


Privileg hört sich für mich nach einem, aus reiner Menschenfreundlichkeit, zugestandenem Gutwillen an... das ist die Jagd aber keinesfalls!


(Wem bei uns das Jagdrecht von der "Gesellschaft" weg genommen werden würde, der würde sich sein Recht schon nehmen!)
 
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Ein JJ oder Jagdscheinaspirant hat keinen Naturnutzer zu maßregeln, weil der seine Rechte wahrnimmt und in der Natur unterwegs ist. Andererseits braucht niemand das Jagdrecht in Frage zu stellen.
Das Jagdrecht besteht darin, dem Wild nachzustellen, es zu töten, sich anzueignen, etc... aber nicht darin, dass man andere Naturnutzer aus dem Revier verbannen kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Herr Mayer schrieb:
...

Das Jagdrecht besteht darin, dem Wild nachzustellen, es zu töten, sich anzueignen, etc... aber nicht darin, dass man andere Naturnutzer aus dem Revier verbannen kann.

Richtig.
Das Miteinander in der Natur regelt in den meisten Fällen das landestypische Forst- und Jagdgesetz.

Ist halt nicht schlecht, wenn man dieses auch kennt :p
 
A

anonym

Guest
gipflzipfla schrieb:
Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Nur darf er deswegen die Jagd noch lange nicht ausüben. Genauso wenig wie einer Auto fahren darf, nur weil es die StVO gibt und er volljährig ist.

Das tatsächliche Recht auf Ausübung der Jagd ist ein Privileg - ganz unabhängig davon, ob es an die Pflicht zur Bejagung gebunden ist oder nicht, ob man damit einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt oder nicht - das sieht eh jeder aus seiner Perspektive ein bisschen anders.
 
A

anonym

Guest
Tut mir leid, Yumitori, dass ich noch einmal auf Deine Antworten hier eingehe. Das ist nicht persönlich, sondern Deine Beispiele sind wirklich gute Beispiele dafür, um einmal aufzuzeigen, wo das Denken anfängt, mMn krumme Wege zu gehen. Du schriebst:
Yumitori schrieb:
Warum hat man in D immer wieder Probleme mit faktischen oder geistigen Autoritäten ?
Wenn dem so sein sollte - vielleicht liegt das daran, dass diese Autoritäten ihre Stellung falsch einsetzen?
Beispiel gefällig?

Yumitori schrieb:
(...) wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Das impliziert aber auch, dass man zunächst mal versucht, die Störung abzustellen - das hat nichts mit "von oben herab oder unhöflich, herrisch oder sonstwie" zu tun (...)
Ach nein, hat es nicht?
Du findest es also gerechtfertigt, die Behindertengruppe zu Mäßigung zu aufzufordern, weil der Reiseveranstalter Dir Ruhe versprochen hat?
Offenbar hat der Reiseveranstalter Dir etwas versprochen, was er nicht halten kann. Was hat bitte die Behindertengruppe damit zu tun? Halten sie sich widerrechtlich in "Deinem" Hotel auf?
Hat man sie Dir absichtlich vor die Nase gesetzt, um Dir den Urlaub zu verderben? (Gut für Deine Anwälte!)

Nein. Sie haben das gleiche Recht wie Du, dort zu sein und sie halten sich aus dem gleichen Grund dort auf: weil sie für den Aufenthalt bezahlt haben.
Wenn Du nun die Behinderten selbst aufforderst leise zu sein, oder weg zu gehen, ist das anmaßend von Dir; es steht Dir schlicht nicht zu. Denn Du kannst Dich ihnen gegenüber nicht auf das Versprechen Deines Reiseveranstalters berufen, sondern nur Deinem Reiseveranstalter gegenüber.
Vielleicht gab ihnen ihr Reiseveranstalter ein ähnliches Versprechen? Wieso sollte das Dir gegebene Versprechen höherwertiger sein, als ihres?

Du erwähnst mehrmals Dinge, die Du als "Faktum" bezeichnest und deutest damit an, dass Du Dich an Fakten orientieren willst.
Aber ist die "Ruhe" aus dem "Versprechen auf Ruhe" ein Faktum?
Nein! Genau das ist es nicht! Dort wirst Du von den Marketing-Strategen emotional gepackt und manipuliert. Und glaubst es -
Yumitori schrieb:
Und wenn ich für die Jagdausübung Geld abgenommen bekomme (...) das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich in der Lage sein m u s s, den entsprechenden Gegenwert zu erhalten.
- weil Du es glauben willst, weil es Dir gefallen würde, wenn es tatsächlich so wäre, weil Du(*) durch die Werbung seit Jahrzehnten darauf konditioniert bist, Versprechen für Fakten zu halten. Dabei bekommst Du nur eine Illusion verkauft - und wunderst Dich hinterher, wenn sie nicht eintrifft.
Um irgendwie mit dieser Enttäuschung fertig zu werden, machst Du dann die dafür verantwortlich, die gar nicht dazu verpflichtet sind, Dir Deine Illusion zu erfüllen: Spaziergänger, die Behindertengruppe, etc...

Ein gutes Beispiel. Eines, das - wie zu befürchten ist - einiges über die Jagd von heute aussagt.


(*) "Du" ist in dem Falle allgemein gemeint...
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
childfromthemountains schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Nur darf er deswegen die Jagd noch lange nicht ausüben. Genauso wenig wie einer Auto fahren darf, nur weil es die StVO gibt und er volljährig ist.

Das tatsächliche Recht auf Ausübung der Jagd ist ein Privileg - ganz unabhängig davon, ob es an die Pflicht zur Bejagung gebunden ist oder nicht, ob man damit einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt oder nicht - das sieht eh jeder aus seiner Perspektive ein bisschen anders.

gipflzipfla schrieb:
Waidmanns Gruß.
.....

Lediglich die eingebaute Bremse über die Mindestgrundstückgrenze (und der Jägerpüfung nebst Jagdschein) verbietet es manchem Grundstückbesitzer, die Jagd auf seinem Gund selber aus zu üben (was ohnehin eine Frechheit an sich ist).

Genau betrachtet ist da also nix mit "Privileg"....
....
Schon klar....
 
Y

Yumitori

Guest
childfromthemountains schrieb:
Tut mir leid, Yumitori, dass ich noch einmal auf Deine Antworten hier eingehe. Das ist nicht persönlich, sondern Deine Beispiele sind wirklich gute Beispiele dafür, um einmal aufzuzeigen, wo das Denken anfängt, mMn krumme Wege zu gehen. Du schriebst:
Yumitori schrieb:
Warum hat man in D immer wieder Probleme mit faktischen oder geistigen Autoritäten ?
Wenn dem so sein sollte - vielleicht liegt das daran, dass diese Autoritäten ihre Stellung falsch einsetzen?
Beispiel gefällig?

Yumitori schrieb:
(...) wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Das impliziert aber auch, dass man zunächst mal versucht, die Störung abzustellen - das hat nichts mit "von oben herab oder unhöflich, herrisch oder sonstwie" zu tun (...)
Ach nein, hat es nicht?
Du findest es also gerechtfertigt, die Behindertengruppe zu Mäßigung zu aufzufordern, weil der Reiseveranstalter Dir Ruhe versprochen hat?
Offenbar hat der Reiseveranstalter Dir etwas versprochen, was er nicht halten kann. Was hat bitte die Behindertengruppe damit zu tun? Halten sie sich widerrechtlich in "Deinem" Hotel auf?
Hat man sie Dir absichtlich vor die Nase gesetzt, um Dir den Urlaub zu verderben? (Gut für Deine Anwälte!)

Nein. Sie haben das gleiche Recht wie Du, dort zu sein und sie halten sich aus dem gleichen Grund dort auf: weil sie für den Aufenthalt bezahlt haben.
Wenn Du nun die Behinderten selbst aufforderst leise zu sein, oder weg zu gehen, ist das anmaßend von Dir; es steht Dir schlicht nicht zu. Denn Du kannst Dich ihnen gegenüber nicht auf das Versprechen Deines Reiseveranstalters berufen, sondern nur Deinem Reiseveranstalter gegenüber.
Vielleicht gab ihnen ihr Reiseveranstalter ein ähnliches Versprechen? Wieso sollte das Dir gegebene Versprechen höherwertiger sein, als ihres?

Du erwähnst mehrmals Dinge, die Du als "Faktum" bezeichnest und deutest damit an, dass Du Dich an Fakten orientieren willst.
Aber ist die "Ruhe" aus dem "Versprechen auf Ruhe" ein Faktum?
Nein! Genau das ist es nicht! Dort wirst Du von den Marketing-Strategen emotional gepackt und manipuliert. Und glaubst es -
Yumitori schrieb:
Und wenn ich für die Jagdausübung Geld abgenommen bekomme (...) das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich in der Lage sein m u s s, den entsprechenden Gegenwert zu erhalten.
- weil Du es glauben willst, weil es Dir gefallen würde, wenn es tatsächlich so wäre, weil Du(*) durch die Werbung seit Jahrzehnten darauf konditioniert bist, Versprechen für Fakten zu halten. Dabei bekommst Du nur eine Illusion verkauft - und wunderst Dich hinterher, wenn sie nicht eintrifft.
Um irgendwie mit dieser Enttäuschung fertig zu werden, machst Du dann die dafür verantwortlich, die gar nicht dazu verpflichtet sind, Dir Deine Illusion zu erfüllen: Spaziergänger, die Behindertengruppe, etc...

Ein gutes Beispiel. Eines, das - wie zu befürchten ist - einiges über die Jagd von heute aussagt.


(*) "Du" ist in dem Falle allgemein gemeint...


N'Abend,

ich versuche, es kurz zu machen:
Du hast meine Differenzierungen nicht rchtig nachvollzogen - es geht nicht darum, dass die Behindertengruppe "kein Recht hat" - das war n i e m a l s die Frage in diesem tatsächlich entschiedenen Rechtsstreit. Natürlich hat sie das!
Es geht darum, dass eine Gruppe X, wenn sie sich so verhält, wie sie es gerade tut, sehr wohl eine Störung für andere darstellen kann - so einfach ist das.
Der Hotelier hat tatsächlich n a ch diesem Fall Behindertengruppen nicht mehr aufnehmen wollen, weil er im Jahr zwei Anfragen hatte v. Behindertengruppen (mit diesen schweren Behinderungen!) Und da hat er dann auch Schwierigkeiten bekommen.
Man warf ihm vor, etwas gegen Behinderte zu haben - so ein Riesenblödsinn.
Da ich selbst schwerbehindert bin, habe ich eine Menge Einblick in diesen Problemkreis und ich kann nur sagen, Behinderte können gewaltig stören, das kann man hinnehmen - wenn es aber in eine Art von Belästigung ausartet, dass man seinen Urlaub nicht mehr geniessen kann, so muss man doch zumindest die Betreuer einer solchen Gruppe mal fragen dürfen, ob sie nicht dafür sorgen können, dass das Essen nicht über den Tisch gespuckt oder geworfen wird.
Wenn das mit "herrisch" oder sonstwas in der Art zu tun hat, dann meinetwegen.

Was ich nicht verstehe, ist Dein Hinweis, die Verpachtung des Jagdausübungsrechts sei ein Versprechen - ggf. noch v. Strategen gesteuert....
Es geht n i c h t um einen Jagderfolg - es geht um die ungestörte Jagdausübung - und nichts sonst. Oder wolltest Du angedeutet haben, dass die Verpächter alles Betrüger seien ?
In manchen Fällen ist das tatsächlich so, timmt - aber die meinte ich nicht.

Ich persönlich habe bis jetzt noch mit jedem Spaziergänger, den ich auf die ien oder andere Sache hinwies, ein streitfreies Gespräch (jedenfalls am Ende) hingekriegt, von einer Ausnahme mal abgesehen, all das ist doch gar nicht so schwer - aber es kostet ein wenig Mühe und Inanspruchnahme eigener Intelligenz.
Wer sich natürlich hinstellt und blödsinnig wie Rumpelstilzchen auftritt, hat eh schon verloren - aber d a s ist doch wohl eh unstreitig.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

JMB

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gipflzipfla schrieb:
Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Soweit sollte man das schon mal beachten.. mithin hat er auch alle Rechte und alle daraus erwachsenen Pflichten.
Die sind gesetzlich geregelt - genau so wie die ebenfalls zu beachtenden Grenzen durch andere Gesetze und Vorschriften.
Ein exklusives Raumnutzungsrecht ist da aber m.W. nicht vorgesehen.
Aber viele Jäger meinen, sie könnten sich aufführen wie die früheren Jagdherren: Als absolutistischer Herrscher von Gottes Gnaden. :evil:
gipflzipfla schrieb:
Lediglich die eingebaute Bremse über die Mindestgrundstückgrenze (und der Jägerpüfung nebst Jagdschein) verbietet es manchem Grundstückbesitzer, die Jagd auf seinem Gund selber aus zu üben (was ohnehin eine Frechheit an sich ist).
Du weißt schon wie das Experiment "Jeder ist auf seinem Grund der Jagdfürst!" ausging, und das innerhalb kürzester Zeit:
"Na, ja, bevor der Nachbar, dieser alte Aasjäger, MEIN Wild schießt tue ich das lieber selbst - möglichst bevor er das tun kann." :twisted:
gipflzipfla schrieb:
Dass kleinere Grundstücke in einer Gemeindejagd(genossenschaft) zusammengefasst und in Einheit von den Jagdgenossen verpachtet wird, ist selbsterklärend.
Was willst Du denn nun?
Oben schreibst Du 'was von "Frechheit an sich" und jetzt ist es sogar "selbsterklärend"?!
gipflzipfla schrieb:
(Wem bei uns das Jagdrecht von der "Gesellschaft" weg genommen werden würde, der würde sich sein Recht schon nehmen!)
"von der "Gesellschaft" weg genommen" könnte es ja nur per Gesetz werden und für diesen Fall kündigst Du schon mal rein prophylaktisch an, dass dann alle Betroffenen sich ihr vorgebliches "Recht" - dann wohlgemerkt unter Gesetzesbruch - "nehmen würden".
Das wirft ein trauriges Bild auf "Euch" wer und wo immer das auch sein mag.
Gesetzestreue nur solange mir das genehm ist! Wie ist das mit der Zuverlässigkeit?

Und was wäre, wenn das Betreten der Natur verboten würde und der Spaziergänger auch "sich sein Recht schon nehmen" würde?
Dann wäre das Geschrei von Deiner Seite groß!


WaiHei
 

JMB

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Schon klar!
Wenn einem die Sachargumente ausgehen ...


WaiHei
 

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