A
anonym
Guest
Cannabis wächst sehr gut mit Mais zusammen , was vielleicht auch die zunehmende Schusshärte bei Sauen erklärt . Sie sind geistig halt woanders .
Weshalb wiederum ich nicht abstritt, dass sich das mit dem Wissen so verhält.Yumitori schrieb:dass ich aber qua "grünem Abitur" regelmäßig mehr über Vorgäge in Wald und Flur weiss, als der Normalbürger, ist Fakt und doch nicht schlimm, denn der weiss - wenn er etwa Aquarianer ist - mehr über mglw. tropische Fische als ich.So wie ich keinPproblem habe, wenn jemand auf seinem Fachgebiet besser Bescheid weiss, als ich, so sollte umgekehrt niemand ein Problem damit haben, wenn ich besser bescheid weiss - auf einem sicher nicht allzu grossen Fachgebiet - als er selbst.
So einfach ist das für intelligente Menschen.
Es wundert mich, dass Du den Punkt nicht erkennst. Um in Deinem Beispiel zu bleiben:Yumitori schrieb:Beispiel: Wenn ein Mensch eine Urlaubseise bucht, in der ausdrücklich v. ruhiger und entspannter Atmosphäre die Rede ist und er dann in einem Hotel landet, in der eine Gruppe körperlichund geistig Behinderter untergerbracht ist, die - beispielsweise beim Essen - mit den Händen in den Speisen herumtatschen, laut spucken und sich - behinderungsbedingt - übergeben, so ist dies ein Grund, den Reisepreis jedenfalls teilweise, vllt. sogar ganz zurückzuverlangen, wenn man das nicht abstellen kann.
Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Diskreminierung Behinderter zu tun, vielmehr damit, dass für den Reisepreis der Gegenwert nicht erhalten werden kann, wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
childfromthemountains schrieb:....
Denn Du hast ja nicht das Recht, dass das Wild dort ist oder bleibt, wo Du es haben willst. Nur er darf nicht wie Du eine Knarre kaufen und Tiere tot schießen.
DAS ist ja wohl der Unterschied, für den Du zahlen musst, und nichts anderes. Und dass Dir die Gesellschaft dieses Privileg (noch) zugesteht, dafür solltest Du nicht noch gegenüber anderen den großen Max heraushängen lassen......
Herr Mayer schrieb:...
Das Jagdrecht besteht darin, dem Wild nachzustellen, es zu töten, sich anzueignen, etc... aber nicht darin, dass man andere Naturnutzer aus dem Revier verbannen kann.
Nur darf er deswegen die Jagd noch lange nicht ausüben. Genauso wenig wie einer Auto fahren darf, nur weil es die StVO gibt und er volljährig ist.gipflzipfla schrieb:Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Wenn dem so sein sollte - vielleicht liegt das daran, dass diese Autoritäten ihre Stellung falsch einsetzen?Yumitori schrieb:Warum hat man in D immer wieder Probleme mit faktischen oder geistigen Autoritäten ?
Ach nein, hat es nicht?Yumitori schrieb:(...) wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Das impliziert aber auch, dass man zunächst mal versucht, die Störung abzustellen - das hat nichts mit "von oben herab oder unhöflich, herrisch oder sonstwie" zu tun (...)
- weil Du es glauben willst, weil es Dir gefallen würde, wenn es tatsächlich so wäre, weil Du(*) durch die Werbung seit Jahrzehnten darauf konditioniert bist, Versprechen für Fakten zu halten. Dabei bekommst Du nur eine Illusion verkauft - und wunderst Dich hinterher, wenn sie nicht eintrifft.Yumitori schrieb:Und wenn ich für die Jagdausübung Geld abgenommen bekomme (...) das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich in der Lage sein m u s s, den entsprechenden Gegenwert zu erhalten.
childfromthemountains schrieb:Nur darf er deswegen die Jagd noch lange nicht ausüben. Genauso wenig wie einer Auto fahren darf, nur weil es die StVO gibt und er volljährig ist.gipflzipfla schrieb:Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Das tatsächliche Recht auf Ausübung der Jagd ist ein Privileg - ganz unabhängig davon, ob es an die Pflicht zur Bejagung gebunden ist oder nicht, ob man damit einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt oder nicht - das sieht eh jeder aus seiner Perspektive ein bisschen anders.
Schon klar....gipflzipfla schrieb:Waidmanns Gruß.
.....
Lediglich die eingebaute Bremse über die Mindestgrundstückgrenze (und der Jägerpüfung nebst Jagdschein) verbietet es manchem Grundstückbesitzer, die Jagd auf seinem Gund selber aus zu üben (was ohnehin eine Frechheit an sich ist).
Genau betrachtet ist da also nix mit "Privileg"....
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childfromthemountains schrieb:Tut mir leid, Yumitori, dass ich noch einmal auf Deine Antworten hier eingehe. Das ist nicht persönlich, sondern Deine Beispiele sind wirklich gute Beispiele dafür, um einmal aufzuzeigen, wo das Denken anfängt, mMn krumme Wege zu gehen. Du schriebst:
Wenn dem so sein sollte - vielleicht liegt das daran, dass diese Autoritäten ihre Stellung falsch einsetzen?Yumitori schrieb:Warum hat man in D immer wieder Probleme mit faktischen oder geistigen Autoritäten ?
Beispiel gefällig?
Ach nein, hat es nicht?Yumitori schrieb:(...) wenn sich die Störung durch die Behindertengruppe nicht abstellen lässt.
Das impliziert aber auch, dass man zunächst mal versucht, die Störung abzustellen - das hat nichts mit "von oben herab oder unhöflich, herrisch oder sonstwie" zu tun (...)
Du findest es also gerechtfertigt, die Behindertengruppe zu Mäßigung zu aufzufordern, weil der Reiseveranstalter Dir Ruhe versprochen hat?
Offenbar hat der Reiseveranstalter Dir etwas versprochen, was er nicht halten kann. Was hat bitte die Behindertengruppe damit zu tun? Halten sie sich widerrechtlich in "Deinem" Hotel auf?
Hat man sie Dir absichtlich vor die Nase gesetzt, um Dir den Urlaub zu verderben? (Gut für Deine Anwälte!)
Nein. Sie haben das gleiche Recht wie Du, dort zu sein und sie halten sich aus dem gleichen Grund dort auf: weil sie für den Aufenthalt bezahlt haben.
Wenn Du nun die Behinderten selbst aufforderst leise zu sein, oder weg zu gehen, ist das anmaßend von Dir; es steht Dir schlicht nicht zu. Denn Du kannst Dich ihnen gegenüber nicht auf das Versprechen Deines Reiseveranstalters berufen, sondern nur Deinem Reiseveranstalter gegenüber.
Vielleicht gab ihnen ihr Reiseveranstalter ein ähnliches Versprechen? Wieso sollte das Dir gegebene Versprechen höherwertiger sein, als ihres?
Du erwähnst mehrmals Dinge, die Du als "Faktum" bezeichnest und deutest damit an, dass Du Dich an Fakten orientieren willst.
Aber ist die "Ruhe" aus dem "Versprechen auf Ruhe" ein Faktum?
Nein! Genau das ist es nicht! Dort wirst Du von den Marketing-Strategen emotional gepackt und manipuliert. Und glaubst es -
- weil Du es glauben willst, weil es Dir gefallen würde, wenn es tatsächlich so wäre, weil Du(*) durch die Werbung seit Jahrzehnten darauf konditioniert bist, Versprechen für Fakten zu halten. Dabei bekommst Du nur eine Illusion verkauft - und wunderst Dich hinterher, wenn sie nicht eintrifft.Yumitori schrieb:Und wenn ich für die Jagdausübung Geld abgenommen bekomme (...) das bedeutet aber gleichzeitig, dass ich in der Lage sein m u s s, den entsprechenden Gegenwert zu erhalten.
Um irgendwie mit dieser Enttäuschung fertig zu werden, machst Du dann die dafür verantwortlich, die gar nicht dazu verpflichtet sind, Dir Deine Illusion zu erfüllen: Spaziergänger, die Behindertengruppe, etc...
Ein gutes Beispiel. Eines, das - wie zu befürchten ist - einiges über die Jagd von heute aussagt.
(*) "Du" ist in dem Falle allgemein gemeint...
Die sind gesetzlich geregelt - genau so wie die ebenfalls zu beachtenden Grenzen durch andere Gesetze und Vorschriften.gipflzipfla schrieb:Das "Pivileg" ist ein verbrieftes Recht des Grundstückeigentümers: wer Grund besitzt, hat das Jagdrecht darauf.
Soweit sollte man das schon mal beachten.. mithin hat er auch alle Rechte und alle daraus erwachsenen Pflichten.
Du weißt schon wie das Experiment "Jeder ist auf seinem Grund der Jagdfürst!" ausging, und das innerhalb kürzester Zeit:gipflzipfla schrieb:Lediglich die eingebaute Bremse über die Mindestgrundstückgrenze (und der Jägerpüfung nebst Jagdschein) verbietet es manchem Grundstückbesitzer, die Jagd auf seinem Gund selber aus zu üben (was ohnehin eine Frechheit an sich ist).
Was willst Du denn nun?gipflzipfla schrieb:Dass kleinere Grundstücke in einer Gemeindejagd(genossenschaft) zusammengefasst und in Einheit von den Jagdgenossen verpachtet wird, ist selbsterklärend.
"von der "Gesellschaft" weg genommen" könnte es ja nur per Gesetz werden und für diesen Fall kündigst Du schon mal rein prophylaktisch an, dass dann alle Betroffenen sich ihr vorgebliches "Recht" - dann wohlgemerkt unter Gesetzesbruch - "nehmen würden".gipflzipfla schrieb:(Wem bei uns das Jagdrecht von der "Gesellschaft" weg genommen werden würde, der würde sich sein Recht schon nehmen!)
ach geh, Bübchen, reg Dich wieder ab....JMB schrieb:....
Dann wäre das Geschrei von Deiner Seite groß!
WaiHei