hK -Pistolen bei der Polizei

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doghunter

Guest
Mal eine Frage an mitlesende polizisten: wie sinnvoll ist denn DAO im Einsatz? Ich bin ja schwere Abzüge gewohnt. Aber einen DA Abzug habe ich immer als treffpunktruinierend erlebt. Aber eben unter sportlichen Aspekten.
Da die Waffe i.d.R. nur als "Selbstverteidigungsmittel" eingesetzt wird, ist dieses System sehr gut geeignet dafür! Treffer, bei schnellem Schuss auf "Oberkörper", bis 15m immer mit Streukreis unter 50mm bei mir!
Natürlich eher nicht zum präzisionsschuss geeignet
 
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In Bayern wird 4 mal pro Jahr geschossen. Pro Termin etwa an die 40 Schuss. Dabei ist mp und fx mit eingerechnet. Privat üben ist praktisch nicht möglich. Angeblich soll zur Einführung der neuen Pistole auch die Möglichkeit bestehen (wenn genug Interessenten da sind) zusätzlich üben zu können.
 
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In Bayern wird 4 mal pro Jahr geschossen. Pro Termin etwa an die 40 Schuss. Dabei ist mp und fx mit eingerechnet. Privat üben ist praktisch nicht möglich. Angeblich soll zur Einführung der neuen Pistole auch die Möglichkeit bestehen (wenn genug Interessenten da sind) zusätzlich üben zu können.
Da gibt es sogar innerhalb Bayerns große Abweichungen. Bundesweit offensichtlich noch viel mehr.
Was meinst Du mit privates Training sei kaum möglich? Du spielst wsl auf „subventioniertes Training“ wie früher an, also auf dienstlichen Schießständen mit dienstlich gelieferter Munition? Denn „privat“ spricht ja nichts dagegen...
 
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Da gibt es sogar innerhalb Bayerns große Abweichungen. Bundesweit offensichtlich noch viel mehr.
Was meinst Du mit privates Training sei kaum möglich? Du spielst wsl auf „subventioniertes Training“ wie früher an, also auf dienstlichen Schießständen mit dienstlich gelieferter Munition? Denn „privat“ spricht ja nichts dagegen...
Kann denn der Polizist, der nicht SpoSchü oder Jäger ist, sich einfach Munition kaufen gehen und mit seiner Dienstwaffe auf einer privaten Schießstätte schießen gehen?
Oder ist das auch wieder landesgesetzlich geregelt? Müsste ja eigentlich unters WaffG, also Bundesgesetzgebung, fallen.
 
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Nein, darf ich nicht. Ich darf die Dienstwaffe zwar privat führen, bin aber nicht zum Munitionserwerb berechtigt und darf damit auch nicht außerhalb polizeilicher Schiesseinrichtungen üben.
 
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Nein, darf ich nicht. Ich darf die Dienstwaffe zwar privat führen, bin aber nicht zum Munitionserwerb berechtigt und darf damit auch nicht außerhalb polizeilicher Schiesseinrichtungen üben.
Ich danke Dir, daß Du dennoch, obwohl Dir dieser Staat soviel Mistrauen entgegenschleudert, diesen Beruf für uns alle ausübst. Das gilt natürlich für alle Polizisten hier.
Sorry, ist zwar OT, aber das muß mal gesagt werden!
 
D

doghunter

Guest
Ist bei uns ebenso....darf zwar Munition privat kaufen (da legal im Besitz einer privaten 9mm), aber Dienstwaffe nicht privat nutzen zum üben usw. :p:p
Die meisten Behörden haben solch einen Passus drin....und wenn dann etwaspassiert auf dem Schießstand gibt es Probleme!
 
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Da gibt es sogar innerhalb Bayerns große Abweichungen. Bundesweit offensichtlich noch viel mehr.
Was meinst Du mit privates Training sei kaum möglich? Du spielst wsl auf „subventioniertes Training“ wie früher an, also auf dienstlichen Schießständen mit dienstlich gelieferter Munition? Denn „privat“ spricht ja nichts dagegen...

Ja wahrscheinlich gibts sogar zwischen den einzelnen Regierungsbezirken Unterschiede.

Ja ich meinte subventioniert trainieren. Aber auch „richtig“ privat geht anscheinend nicht, zumindest konnte mir das keiner beantworten. Da war man sich nur darin einig, dass wenn was passiert, ich den Geldbeutel aufmachen muss.
 
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Es gibt zu mindesten in NRW Fälle wo aktiven Polizeibeamten eine Pistole zur Sportausübung verweigert wurde.
Dienstlich dürfen Sie eine führen, privat dürfen Sie keine haben.:rolleyes:
 
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pudlich29

Bis eben war ich der Meinung, dass die HK P7/M8 bei keiner Polizei in Deutschland mehr geführt wird.
 
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Kann denn der Polizist, der nicht SpoSchü oder Jäger ist, sich einfach Munition kaufen gehen und mit seiner Dienstwaffe auf einer privaten Schießstätte schießen gehen?
Oder ist das auch wieder landesgesetzlich geregelt? Müsste ja eigentlich unters WaffG, also Bundesgesetzgebung, fallen.
Natürlich nicht. Wir sind in Deutschland.
Nein, darf ich nicht. Ich darf die Dienstwaffe zwar privat führen, bin aber nicht zum Munitionserwerb berechtigt und darf damit auch nicht außerhalb polizeilicher Schiesseinrichtungen üben.
Ist bei uns ebenso....darf zwar Munition privat kaufen (da legal im Besitz einer privaten 9mm), aber Dienstwaffe nicht privat nutzen zum üben usw. :p:p
Die meisten Behörden haben solch einen Passus drin....und wenn dann etwaspassiert auf dem Schießstand gibt es Probleme!
Ja wahrscheinlich gibts sogar zwischen den einzelnen Regierungsbezirken Unterschiede.

Ja ich meinte subventioniert trainieren. Aber auch „richtig“ privat geht anscheinend nicht, zumindest konnte mir das keiner beantworten. Da war man sich nur darin einig, dass wenn was passiert, ich den Geldbeutel aufmachen muss.

Für den Erwerb zum sofortigen Verbrauch kann doch jeder die 9mm-Muni auf einem privaten Schießstand erwerben - wenn sein BL die „Nutzung“ gestattet. Oder er holt sich privat eine Waffe, wenn sein BL es gestattet...
 
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Kann denn der Polizist, der nicht SpoSchü oder Jäger ist, sich einfach Munition kaufen gehen und mit seiner Dienstwaffe auf einer privaten Schießstätte schießen gehen?
Oder ist das auch wieder landesgesetzlich geregelt? Müsste ja eigentlich unters WaffG, also Bundesgesetzgebung, fallen.
Die Polizeien sind vom WaffG ausgenommen, daher kann jede Polizei in dem Bereich seine eigenen innerdienstlichen Regelungen treffen. Vom privaten Munitionserwerb im Laden mal abgesehen.
 

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