Hochsitz "besteigen"

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Amadeus schrieb:
Preisfrage - und durchaus ernst gemeint:

Wer kann überhaupt die nach § 19a BjagdG erforderliche "Befugnis" zum Aufsuchen, Filmen und Fotographieren erteilen?

WH
Amadeus

TB, Hundsrückwilderer :?: :?:
Ausnahmen vom Störverbot erteilt die UJB, jedoch nur für wissenschaftliche , Lehr- und Forschungszwecke.
Bei Fotographieren vom Hochsitz aus dürfte der 19a jedoch nicht einschlägig sein, da die Sitze nicht an den Zufluchts-, Nist- Brut oder Wohnstätten liegen, sondern wohl meist an Wechseln oder Kirrungen. Kommt jedoch auf den Einzelfall an. Verstoß ist Owi.
 
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Sir Henry schrieb:
Der (Hobby-) Fotograf will nur ein gutes Bild. Was mit dem Wild durch Störung danach passiert ist ihm wurscht.

Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber jemand, der die Fotografiererei ernsthaft betreibt, wird auch rücksicht auf die Tiere nehmen.

Das ihr Jäger das natürlich anderst seht, ist klar. Ihr kommt mir ein bisschen vor, als ob ihr unbedingt eure macht über den Wald und die Tiere hervorheben müsst....schade schade
 
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Sir,

wenn sich Hobbyfotografen an Jagdausübungsberechtigte wenden und darum bitten, mitgenommen zu werden, so wird wohl kaum ein Jagdausübungsberechtigter kategorisch ablehnen (wollen).

Sich vorher über Verhaltensregeln abzusprechen, sollte das eine sein - die gemeinsame Freude an den schönen Bildern, die der Jäger sonst als Egoist alleine sieht, das andere.

Wie sagte schon meine Großmutter: Man muß halt mit den Leuten reden - mit den Viechern tut man es schließlich auch!.
 
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Danke Flex,

ich geh ja nicht in den Wald und guck in jedes Erdloch ob es ein Fuchsbau ist. Da meint man gerade, ihr glaubt man würde den Tieren nachstellen.

Ich verstehe, das ein Jäger sorge hat um Wild und Wald. Aber ich finde es schade, wenn alle Fotografen so über einen Kamm geschoren werden. Es gibt solche und solche. Aber hier wird sich m.M. nach zu schnell ein Urteil über die Leute gebildet.
 
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Sir Henry schrieb:
.....
Auf jeden Fall kann der JAB das Nachstellen und Aufsuchen zwecks Erlangung von Fotos u.Filmen verbieten und das nicht nur von Hochsitzen aus.
Wenn er es erlaubt, ist das auch seine Sache. 8)

Nein, der JAB kann es nicht verbieten denn es ist ja schon verboten. Die Frage ist, kann ER es erlauben?

Beim Hochsitz ist es recht einfach, als Eigentümer der Jagdeinrichtung kann er das besteigen rechtswirksam verbieten §§ 903 und 1004 BGB und darüberhinaus handelt ordnungswidrig wer in Bayern trotz Aufforderung des Berechtigten Jagdeinrichtungen nicht verlässt.

Der JAB wird sich ein Einverständnis wohl überlegen denn schließlich ist er für Unfälle die durch die Verwendung seiner jagdlichen Einrichtungen entstehen haftbar. Es empfiehlt sich daher eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die den "Fotographen" verpflichtet die Jagdeinrichtungen vor jeder Benutzung gem. UVV-jagd zu überprüfen, nicht vorschriftsmäßigen Zustand unverzüglich zu melden oder den Mangel sofort abzustellen und nur sichere Jagdeinrichtungen zu benutzen, sowie die Haftung für fahrlässiges Verschulden seitens des JAb auszuschließen (nach fest kommt ab, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sollte man daher nicht ausschließen). Der "Fotograph" ist in der Kontrolle von Hochsitzen zu unterrichten und einzuweisen, worüber ein Nachweis geführt werden sollte.

WH
Amadeus
 
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@sascha
Es geht nicht um "Macht über den Wald", das will und KANN ohnehin kein Jäger.
Die Störungen sind aber in einem so hohen Maße gestiegen, dass jede weitere nur die Wildtiere noch mehr stört.
Mann kan auch sagen, wenn es schon soviel sind, macht meine Fotografiererei auch nix mehr aus.

Hast gerade 18 Beitäge postiert und redest groß von "schon wieder anfangen".
Musst dich in einem Forum schon daran gewöhnen, dass außer hoch kompetenten Beiträgen auch mal was unterhalb deines Niwos gepostet wird.

@flex
Kategorisch wird wohl kein Jäger ablehnen, aber sonst wie oben.

Was Bilder angeht schießen Jäger meist solche von erlegtem Wild. Da springt auch nicht mehr ab und die Belichtung und Entfernung passt auch meistens und eine Störung ist auch nicht mehr zu befürchten :D

@amadeus
du warst schneller
alles trifft zu, wie bei dir (fast :wink: ) immer.
Wenn man schon an "erlauben" denkt, wird manches relevant, was der "Laie" auf den ersten Blick nicht vermutet.
 
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Sir Henry,

ich glaube nicht, das du etwas über mein "NIWO " weißt...das lass ich jetzt mal so stehen.Und unter "das mal etwas quatsch geschrieben wird" okay...aber es zieht sich durch einen ganzen Thread....und das sagt eigtl. schon alles. Ernsthafte Fragen, blöde Antworten (nicht auf diesen Thread bezogen. Hier entwickelt sich eine schöne Disskusion in der ich viel lernen kann)

@Amadeus

wie schon per PM...eine Verzichtserklärung zwecks Haftbarkeit bei Unfällen, und der Fall wäre "einfacher". Zu einfach?
 
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@sascha
obwohl ich nix über dein Niwo weiß, habe ich es aufgrund deiner Reklamation schon hoch eingestuft :D

Du siehst, zumindest von meiner Seite gibts keinen Vorverurteilung oder Vorurteile gegen Nichtjäger,
zumindest nicht solange sie gerne Wildbret verzehren :wink:

Wenn der Flax bei manchen Dredds durchkommt, dann vor allem deshalb, weil nahezu ALLES schon zum Xten Male durchgekaut wurde.
Wer ganz neu ist, der leidet darunter, weil er seine Fragen als ernst gemeint erachtet.
Da du aber schon länger hier reinklickst, sollte dir das geläufig sein.
 
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Sir Henry,

gegen ein Wildbret habe ich nichts einzuwenden ;)

Ich möchte hier ja niemanden zum nahe treten oder beleidigen.
Meine Frage ist vllt. etwas ungewöhnlich. Und ich bin noch anfänger was die "Naturfotografie" betrifft, daher solche fragen. Und ich betone nochmals, ich möchte keinem Tier nachstellen!!! Wenn ein Tier unruhig wird, ziehe ich mich zurück "PUNKT". Ich bin nicht so geil auf ein Foto, das ich dafür alles" tun würde.

Und eben um ärger, unannehmlichkeiten und sonstige Probleme vorzubeugen, richte ich solche Fragen an Leute, die wissen wie das gehandhabt wird.

Und ich habe vorher eine E-Mail an den KV Baden geschrieben, und werde mal sehen, was die Herren und Damen dazu sagen.
 
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SaschaW schrieb:
@Amadeus

wie schon per PM...eine Verzichtserklärung zwecks Haftbarkeit bei Unfällen, und der Fall wäre "einfacher". Zu einfach?

Wie schon geschrieben, nach fest kommt ab, so ein vollumfänglicher Persilschein wird seine angestrebte Wirkung verfehlen.

WH
Amadeus
 
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hallo SaschaW

und wenn dem JAB noch anbietest ihm mal beim Bau eines Hochsitzes zu helfen oder mal als Treiber bei einer Drückjagd mitzugehen dann ist euch beiden geholfen

Gruß
Matze
 
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Hallo Matze,

denke auch. Das man sich dann, wenn gewünscht, bei dem Unterhalt/Bau von Hoch-/Ansitzen beteiligt, ist klar, wenn man die auch mit nützen möchte.
 
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SaschaW schrieb:
mhh...Okay, das kann gut sein. Dann fällt solch ein "Schein" wohl weg.

Naja, man muß nur aufpassen wie man es macht, ein Möglichkeit habe ich oben beschrieben und ggf. läß man sich noch anwaltlich beraten.

WH
Amadeus
 
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@sascha
bei der Mithilfe beim Hochsitzbau darauf hinwirken, dass mindestens 2 Mann darauf Platz haben.
Wo mit großer Wahrscheinlichkeit Wild zu sehen ist, wirst du oft zu zweit, d.h. mit dem Jäger (Jagdpächter) drauf sitzen, denn der wird den Platz auch des öfteren aufsuchen.
Wenn mal nix kommt. kann er sich mit dir über fotografieren und du dich mit ihm über jagen und schießen unterhalten und austauschen :D
 

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