Hochsitz: "Jagdliche Einrichtung - Betreten verboten" / Niedersachsen

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Auch hierzu gibt es Rechtsprechung, z.B. vom OLG Braunschweig.

Anbei ein Auszug:

Orientierungssatz
1. Gegenüber unbefugten Dritten ist der Besitzer eines Hochsitzes grundsätzlich nicht verpflichtet, den Hochsitz in einem Zustand zu erhalten, der ein gefahrloses Besteigen und Benutzen ermöglicht. Allerdings ist er verpflichtet, zumutbare Maßnahmen gegen ein unbefugtes Benutzen seines Hochsitzes zu ergreifen (zB Anbringung eines Verbotsschilds, Zugangserschwerungen etc), sofern er nach den Umständen mit einem Benutzen des Hochsitzes durch unbefugte Dritte rechnen muß. Wenn der Besitzer des Hochsitzes solche gebotenen und zumutbaren Maßnahmen gegen die unbefugte Benutzung unterläßt, kann er wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung auch dem unbefugten Benutzer gegenüber schadensersatzpflichtig sein.
2. Im Regelfall reicht es zur Überprüfung der Standsicherheit eines Hochsitzes aus, daß der Prüfende beim Besteigen des Hochsitzes auf der Leiter wippt und die Standfestigkeit in der Kanzel durch Verlagerung seines Körpergewichtes prüft. Der Hochsitz ist darüberhinaus allgemein in Augenschein zu nehmen. Eine nähere Prüfung der Standpfosten wird nur dann nötig, wenn die sonstigen Prüfmaßnahmen Anlaß zu Zweifeln an der Standsicherheit des Hochsitzes geben. In solchen Zweifelsfällen ist das Holz der Pfosten, insbesondere im Bodenbereich, wo es besonderen Feuchtigkeitseinwirkungen ausgesetzt ist, zusätzlich zu überprüfen.
(OLG Braunschweig, Urteil vom 25. September 1991 – 3 U 106/90 –, juris)


Wer das ganze Urteil haben möchte, kann sich gerne per PN melden, ich schicke die Fundstelle gerne zu.
 
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Ich habe mich auch kürzlich mit dem Thema beschäftigt und folgendes gefunden (inwiefern das auch von anderen Gerichten so entschieden würde, weiss ich nicht, da ich absoluter Laie auf dem Gebiet bin...)

Zitat:
"LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 14. August 2015 – 1 O 163/13


Es reicht zur Abwendung der Gefahr eines durch Sprossenbruch verursachten Unfalls aus, zumindest einmal jährlich die hölzernen Leitersprossen des Hochsitzes einer Sichtkontrolle zu unterziehen und sie einer Belastungsprobe zu unterwerfen. Für die Belastungsprobe genügt es, die Leitersprossen mit festem Tritt zu betreten und sie so auf ihre Trittfestigkeit und Tragfähigkeit hin zu überprüfen. Hingegen bedarf es in Hinsicht auf den zeitlichen Abstand und die Art der Erprobung keiner weitergehenden Kontrollmaßnahmen. Insbesondere ist nicht erforderlich, mehrmals jährlich die Leitersprossen je einzeln mithilfe eines Messers, eines Spitzhammers oder eines anderen Werkzeugs anzuschneiden, anzustechen oder anzudrücken, die Leitersprossen je einzeln auf Fäulnis hin abzuklopfen und regelmäßig zumindest eine der Leitersprossen stichprobenhalber durchzusägen.(Rn.19)


(Leitsatz des Gerichts)"


Quelle: https://rabüro.de/zu-den-anforderungen-an-die-kontrolle-von-leitersprossen-eines-hochsitzes/

Ist zwar nicht ganz das Thema, aber es zielt ja in die gleiche Richtung wenn es um die Haftung von Unfällen im Zusammenhang von Hochsitzen geht.

Bei uns wird die vorgeschriebene jährliche Hochsitzkontrolle protokolliert und damit sollte man auf der sicheren Seite sein...
 
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17 Dez 2020
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Seit Jahren nicht mehr benutzte und schon dem Verfall unterlegene Einrichtungen sollten alleine aus Öffentlichkeitsarbeitsgründen niedergerissen und entfernt werden.

Alle anderen eben mit Zugangsperre oder Schild. So ist man fein raus.
 

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