Hochsitz kollabiert - Jäger gerettet;

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26 Mai 2004
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Aber es ist nicht die Aufgabe neuer Pächter den Schrott der alten Pächter zu beseitigen! (Ausnahme ggf. wenn der Vorpächter körperlich nicht in der Lage ist, oder ggf. verstorben).
Jetzt bin ich aber mal gespannt, was die Rechtslage hierbei ist. Ich bin mir nicht sicher, meine aber in Erinnerung zu haben, dass der Jagdpächter auch für die Bausünden seines Vorgängers haftet, bzw. die Sicherheit der Vorgängerbauten zu gewährleisten hat, wenn er ein Revier übernimmt. Er kann aber, glaube ich, vom Vorgänger verlangen, dass der seine Jagdeinrichtungen vor Revierabgabe demontiert. Bitte verbessert mich gerne. HH
[/QUOTE]
Das muss hier nicht diskutiert werden. Aber kurz: Wenn die Einrichtungen nicht benutzt werden und die Nutzung auch definitiv abgelehnt wurde ist der Vorpächter sogar für die Unfälle etc. mit den alten Einrichtungen "verantwortlich". Da gibt es Urteile... Der Vorpächter hat je nach Bundesland eine Übergangsfrist ( teils bis zu 6 Monate) in der er ins Revier darf zum Abbauen, teilweise muss er sich aber anmelden.
 

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