Ich hätte da mal ne Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten:
Wenn ich an den Neupächter die bestehenden Hochsitze übergebe, wie ist das dann mit der UVV? Geht die Verantwortung ab 1.April nahtlos auf den Neupächter über oder muss man sich da irgendwie absichern? Mit Übernahmevertrag oder so?
Danke schonmal für die Antworten
Wenn ich an den Neupächter die bestehenden Hochsitze übergebe, wie ist das dann mit der UVV? Geht die Verantwortung ab 1.April nahtlos auf den Neupächter über oder muss man sich da irgendwie absichern? Mit Übernahmevertrag oder so?
Danke schonmal für die Antworten