Hochsitze übergeben an Neupächter

Registriert
25 Dez 2008
Beiträge
2.260
Ich hätte da mal ne Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten:
Wenn ich an den Neupächter die bestehenden Hochsitze übergebe, wie ist das dann mit der UVV? Geht die Verantwortung ab 1.April nahtlos auf den Neupächter über oder muss man sich da irgendwie absichern? Mit Übernahmevertrag oder so?
Danke schonmal für die Antworten ;)
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.748
Um nachträglich Unannehmlichkeiten diesbezüglich zu vermeiden, wäre ein Übergabe- Vertrag sicherlich nicht verkehrt! KAnn ohne gut gehen, muss aber nicht.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Ich hätte da mal ne Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten:
Wenn ich an den Neupächter die bestehenden Hochsitze übergebe, wie ist das dann mit der UVV? Geht die Verantwortung ab 1.April nahtlos auf den Neupächter über oder muss man sich da irgendwie absichern? Mit Übernahmevertrag oder so?
Danke schonmal für die Antworten ;)
hab ich eben mit kleinem Vertrag abgewickelt. Ohne jedes Problem. Passus "Verkehrssicherungspflicht geht am 01.04.20 auf die Erwerber über"
Bekomme als bisheriger Pächter sogar einen BGS wenn ich möchte (y)
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Mit dem erlöschen des Pachtvertrages, ist der Nachpächter Mitglied der Landw.BG und für die Sicherungspflichten im Revier verantwortlich.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Mit dem erlöschen des Pachtvertrages, ist der Nachpächter Mitglied der Landw.BG und für die Sicherungspflichten im Revier verantwortlich.
Da wäre ich sehr vorsichtig. Zumindest in Bayern kann der bisherige Pächter die Dinger in den nächsten 6 Monaten abbauen. Das Eigentum geht erst nach Ablauf der Abbaufrist auf den neuen Pächter über.
 
Registriert
26 Mai 2004
Beiträge
3.001
Da wäre ich sehr vorsichtig. Zumindest in Bayern kann der bisherige Pächter die Dinger in den nächsten 6 Monaten abbauen. Das Eigentum geht erst nach Ablauf der Abbaufrist auf den neuen Pächter über.

Es gibt da verschiedene Regeln in den verschiedenen Bundesländer. Grob kann der Neupächter ja sagen das er die "alten Hochsitze" nicht will. Dann hat der Altpächter eine gewisse Zeit (je nach BL bis zu 6 Mon.) diese abzubauen. Dafür muss er aber bei jedem Revierbesuch den Neupächter vorher fragen (damit nix kollidiert, DJ und Abbau oder so).
Macht das der Altpächter nicht, also das abbauen , dann hat der Neupächter dann aber nicht automatisch den Besitz und damit die Sicherungspflicht bekommen. Das wäre dann eine Aufgabe der Jagdgenossen das zu klären.
 
Registriert
1 Feb 2013
Beiträge
83
Wie beschrieben sind die Hochsitze, unabhängig von der Pacht, im Eigentum des alten Pächters. Er ist für die Sicherung Grundsätzlich mal verantwortlich. Bspw. muss er dann auch für einen Abbau der Einrichtungen sorgen.

Wenn die Hochsitze an den neuen Pächter verkauft oder verschenkt werden kann individuell geregelt werden ab wann die Lasten übergehen. Meistens ja dann zum 01.04. . Ein solcher Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.

Ich empfehle jedoch immer das SCHRIFTLICH zu machen. Am PC ein Formular ausdrucken braucht 10 Minuten. Ansonsten unterliegt dir u.u. die Nachweißpflicht, dass die Lasten wirklich übergegangen sind. Am besten eine Liste mit allen Einrichtungen oder eine Karte anheften. (Dann weiß der neue Pächter auch wirklich wo alle Einrichtungen sind. Ich habe mal von einem Verstorbenen Pächter das Revier übernommen. Nach 1 Jahr entdeckte ich mitten in einer Dickung eine kleine Lichtung mit Kirrung und Sitz. Mit normaler Übergabe (was ja leider nicht möglich war) hätte ich dort bestimmt schon 3 Sauen erlegen können).

Auch ein Autoverkauf oder Waffenverkauf kann mündlich erfolgen. Mit einem kleinen schriftlichen Kaufvertrag sind aber beiden Seiten auf der sicheren Seite.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
13.801
Mit dem erlöschen des Pachtvertrages, ist der Nachpächter Mitglied der Landw.BG und für die Sicherungspflichten im Revier verantwortlich.
Ich kann also dem bösen Nachbarn bei Nacht und Nebel eine morsche Leiter ins Revier schmuggeln und ihm damit eins auswischen?

Nicht wirklich, oder?

basti
 
Registriert
25 Dez 2008
Beiträge
2.260
Herzlichen Dank allen für die informativen Antworten. (y):giggle:
Wie ich aus dem Netz herausfinden konnte, gehen die Sitze nicht automatisch an den Neupächter über, wenn der Altpächter sie nicht abbaut. Dies ist dann wie oben schonmal erwähnt eine Sache zwischen Altpächter und Grundeigentümer.
Mir gings um die Absicherung, der Neupächter möchte einige Sitze übernehmen, die maroden wurden der termischen Verwertung bereits zugeführt und einige von mir auch ins neue Jagdrevier verbracht.
Ich werde einen kleinen Übernahmevertrag aufsetzen, dann ist jeder auf der sicheren Seite. Einige Sitze bleiben noch, bis der neue Pächter hier für Ersatz geschaffen hat, damit er bereits dort jagen kann. Dann erst werden sie von mir abgebaut. Auch dies werde ich im Vertrag mit erwähnen ;)

Nochmals besten Dank für die schnellen Infos und die hervorragende Hilfe per PN(y):)
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.612
Der Neupächter ist ja bei so einer Übernahme in der besseren Verhandlungsposition, da der Abbau der größeren Kanzeln teurer sein wird als der Rest-Zeitwert.

Was würdet ihr für eine Kanzel, ca. 5 Jahre alt, noch bezahlen ? Ich habe mal so 200-300 Euro veranschlagt, falls ich mein Revier loswerden sollte.
 
Registriert
1 Feb 2013
Beiträge
83
Der Neupächter ist ja bei so einer Übernahme in der besseren Verhandlungsposition, da der Abbau der größeren Kanzeln teurer sein wird als der Rest-Zeitwert.

Was würdet ihr für eine Kanzel, ca. 5 Jahre alt, noch bezahlen ? Ich habe mal so 200-300 Euro veranschlagt, falls ich mein Revier loswerden sollte.

Die Aussage ist wie: Was kostet ein 5 Jahre altes Auto. Ein Porsche kann 50.000€ kosten, ein Opel Corsa mit Unfallschaden nur noch 250€.


Ich habe damals einen Pauschalbetrag das gesamtpacket Bezahlt. Hier kommt es eben auch drauf an ob der Altpächter die Sitz ein einem anderen Revier verwendet kann oder ob er froh ist überhaupt noch etwas zu bekommen.

Laut der AFA Tabelle sind Hochsitz aus Holz nach 5 Jahren, aus Metall nach 10 Jahren abgeschrieben. Ich würde die Lebensdauer als Lebendsauer bei Holz Pauschalb 10 Jahre sagen. Also Neupreis/10*(10-Alter) als grobe Richtlinie Bei Metall die 10 durch 20 ersetzen).
 
Registriert
25 Dez 2008
Beiträge
2.260
Laut der AFA Tabelle sind Hochsitz aus Holz nach 5 Jahren, aus Metall nach 10 Jahren abgeschrieben. Ich würde die Lebensdauer als Lebendsauer bei Holz Pauschalb 10 Jahre sagen. Also Neupreis/10*(10-Alter) als grobe Richtlinie Bei Metall die 10 durch 20 ersetzen).
Also ich hab Sitze stehen, die stehen da schon 30 Jahre. Und ausser mal Sprossen wechseln halten die noch gut. Kommt auch drauf an, ob mit Dach oder ohne bzw. auf den Standort, luftig, feucht, oft Nebel oder so...
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
Naja, so pauschal...

Mich hat damals vor allem interessiert, ob die Hochsitze noch lange nutzbar bleiben werden - weil alle neu zu bauen, und das in angemessener Zeit, völlig illusorisch war. Der Altpächter hatte kein Interesse daran, die Arbeit zu übernehmen um die Dinger abzubauen.

Dann wurde ein wenig hin und her diskutiert und schlussendlich kam man bei einem Betrag raus, mit dem alle gut leben konnten.
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.074
.... wenn ein Neupächter die Reviereinrichtungen übernimmt,
dann bedarf es dazu eines entsprechenden Schriftstücks.
Damit ist der Neupächter auch für die Reviereinrichtungen verantwortlich.
Wenn ein Neupächter dieses Schriftstück verweigert, würde ich die Reviereinrichtungen
alle entfernen. Denn dann bleibe ich in der Verantwortung, und das ohne zeitliches Limit.
Mir wäre das zu heiß, insbesondere kann ich nicht beurteilen, was über die Jahre geschieht.

Aber das ist nur meine Meinung - Gruß, Bodo
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.021
Das ist korrekt - ausführlich beschreiben (zumindest für BaWü) in der letzten Ausgabe der Jagd in Baden-Württemberg.)

Der Neupächter ist für die Sicherheit der in seinem Revier befindlichen Ansitzeinrichtungen verantwortlich, ob sie ihm gehören oder nicht.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
747
Besucher gesamt
883
Oben