Hochsitze übergeben an Neupächter

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Das ist korrekt - ausführlich beschreiben (zumindest für BaWü) in der letzten Ausgabe der Jagd in Baden-Württemberg.)

Der Neupächter ist für die Sicherheit der in seinem Revier befindlichen Ansitzeinrichtungen verantwortlich, ob sie ihm gehören oder nicht.
Es wär interessant, dieses Schriftstück lesen zu können. Bestünde die Möglichkeit, dies hier einzustellen bzw. zu verlinken?
Ich habe den Eindruck, dieses Thema hat zum jetzigen Zeitpunkt Relevanz und kann so als Informationsgrundlage für Pächterwechsel genutzt werden (y)
 
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Das ist korrekt - ausführlich beschreiben (zumindest für BaWü) in der letzten Ausgabe der Jagd in Baden-Württemberg.)

Der Neupächter ist für die Sicherheit der in seinem Revier befindlichen Ansitzeinrichtungen verantwortlich, ob sie ihm gehören oder nicht.

Noch mal nein. Da steht ein Holzgerippe (ggf. war das mal ne gute Kanzel) auf einem Grundstück. Der aktive Jagdpächter hat dieses Gerippe nicht übernommen. Also ist er dafür auch nicht verantwortlich. Das ist dann ein Problem des Altpächters und auf jedem Fall der Grundstückseigentümer (Genossenschaft!!!). Diese können oder müssen diese dann abbauen oder abbauen lassen, können aber die Kosten dafür dem Altpächter in Rechnung stellen.

Wichtig bei solchen Dingen ist das die Grundstückseigentümer/Genossen das auch so wissen und danach handeln!
 
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26 Mai 2004
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Es gibt sicherlich auf Fälle wo die Genossen die Altlasten dem neuem Jagdpächter (im Pachtvertrag) übertragen um aus dieser Nummer rauszukommen. Auch gibt es Verträge wo die Übernahme und Versorgung der Kanzel (etc) Pflicht ist. Gerade wenn der Vorgänger verstorben ist macht das ja auch Sinn. Man darf das aber nicht pauschalisieren.
 

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