Hochsitze, wie nah an der Reviergrenze

A

anonym

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In §§ 30 und 31 JWMG-Entwurf fand ich jedenfalls nichts...
 
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Wegen mir kann man seinen Sitz dort hinstellen,wo man es für richtig hält.
Jedoch möchte ich Euch folgenden Witzstandort nicht vorenthalten :Wald =Forst,Acker= Pachtrevier der JG, Kanzel an der Feld-Wald-Kante,20m neben starkem Sauenwechsel,Sauen ziehen da über den Weg ins Getreide.Plötzlich steht da 1m auf Forstgebiet ein mobiler 3-Bock zu 100% auf dem Wechsel.Der Aufsteller hat 0,0m Sicht,denn der Bock ist von Laubholzunterbau/Douglasie völlig umwachsen .Sowas gibts auch ....und Leute gibts !:no:
 
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Im Entwurf zum künftigen Jagdgesetz stehen 100m. ...


Das muß ich überlesen haben. Nächster Klagepunkt nach Eigentumsrecht. Und natürlich eine Enteignung bestehender Einrichtungen, die sich in den wenigsten Fällen schadensfrei versetzen lassen. Wer ist für die Entschädigung vorgesehen? Oder gilt ein Altbestandsrecht, so daß ich vorsorglich jetzt die Grenzen zustellen muß?

Aber auf wessen Mist ist denn das gewachsen? Das klingt nicht nach den üblichen Verdächtigen?
 
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Sporti...solche von Dir geschilderten "Nachbarn" enden irgendwann biologisch oder aber bekommen keinen Verlängerungsvertrag mehr ....ich gehe davon aus, dass die Rehe aus dem Nachbarrevier keine gelben Ohrenmarken haben mit dem Schriftzug "Is mir!!":no::no:
 
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@ Sumpfsau

Du hast Recht, das bezieht sich nur auf Kirrungen. Da ich aber nur Hochsitze in Verbindung mit Kirrungen betreibe, da Waldjagd, war das für mich identisch.
 
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*reanimier*

Im Landesjagdgesetz MV habe ich in §30 keine Abstände gefunden. Sind dies wirklich 0m, oder gibt es noch eine andere Verordnung, die den Grenzabstand regelt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Wenn jeder ein bisschen Vernunft walten lässt braucht es auch keine gesetzlichen Grenzen ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Vernuft ist relativ, leider das Gegenteil erlebt, Fahrbare stand 1 Jahr zu nah an der Grenze. Plötzlich gab es richtig ärger. Gesetz, Absprache egal:ROFLMAO:-
Gleichzeitig war Überjagung und Wildfolge vereinbart _Mündlich_ Nix wert. Kann einem den Jagdschein kosten.....

Immer so wie das Landesgesetz vorgibt. Alternative, Abprache mit Nachbarn SCHRIFTLICH!.
 
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MeierHans

Guest
Ist doch logisch: Abstand mindestens 50 m von der Grenze.

Warum? Weil der Wind dann aus drei Richtungen wehen kann, ohne daß das Wild dich bei Grenzübertritt in die Nase kriegt. Wenn der Sitz auf der Grenze steht, brauchst Du zwangsläufig Nackenwind.
 

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