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Natürlich ist der Staat im Vorfeld von Bauplanungen verantwortlich. Ob im vorliegenden Fall grobe Fehler gemacht wurden, wird mit Sicherheit untersucht werden.
Bei der Aufstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes durch die öffendliche Verwaltung sind erstmal die Landesbauordnung zu beachten, bei dem Bauleitplanverfahren u.a. die Umweltprüfung, die Prüfung und Bewertung von Überschwemmungsgebieten.
In dem Rahmen gilt §78 Absatz 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten.
Davon können jedoch Ausnahmen gemacht werden bei einem Gebiet das nur bei Extremhochwasser überschwemmt wird, in der Art das bei diesem Jahrhunderthochwasser nur die Keller voll laufen würden.
Diese Regelung soll Baukosten drücken, sonst würde Bauen noch viel teurer!
Das Problem ist nur, wie mir ein Bau-Projektplaner erklärte, "diese Jahrhunderthochwässer haben wir heute mitlerweile leider alle 5 Jahre".
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich viele weitere Fragen.
Bei der Aufstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes durch die öffendliche Verwaltung sind erstmal die Landesbauordnung zu beachten, bei dem Bauleitplanverfahren u.a. die Umweltprüfung, die Prüfung und Bewertung von Überschwemmungsgebieten.
In dem Rahmen gilt §78 Absatz 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten.
Davon können jedoch Ausnahmen gemacht werden bei einem Gebiet das nur bei Extremhochwasser überschwemmt wird, in der Art das bei diesem Jahrhunderthochwasser nur die Keller voll laufen würden.
Diese Regelung soll Baukosten drücken, sonst würde Bauen noch viel teurer!
Das Problem ist nur, wie mir ein Bau-Projektplaner erklärte, "diese Jahrhunderthochwässer haben wir heute mitlerweile leider alle 5 Jahre".
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich viele weitere Fragen.