Hochwasser Juli 2021

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Bei solchen Wassermassen kannst du deine Pumpen und irgendwelche Wassersperren paar km weiter suchen.
Ich war damals mit dem THW an der Oder im Einsatz. Wer das noch nie Live erlebt hat, sollte sich mit irgendwelchen Vorschlägen zurück halten und mal hingehen und helfen, dann stellt man mit erschrecken fest das man dagegen machtlos ist wenn solche Flutwellen auskommen.
 
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Bei solchen Wassermassen kannst du deine Pumpen und irgendwelche Wassersperren paar km weiter suchen.
Ich war damals mit dem THW an der Oder im Einsatz. Wer das noch nie Live erlebt hat, sollte sich mit irgendwelchen Vorschlägen zurück halten und mal hingehen und helfen, dann stellt man mit erschrecken fest das man dagegen machtlos ist wenn solche Flutwellen auskommen.
Hast schon eine Ahnung was der Oderbruch mal war....
so mit dem alten Fritz...
 

z/7

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10 Jul 2011
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Das Problem im aktuellen Fall ist, daß da auch Dörfer betroffen sind, die seit Jahrhunderten da gebaut sind und das Gewässer war ein kleiner Bach, der vllt mal bissl über die Ufer trat, aber nicht 8 m hoch. Hinterher ist man schlauer. Das nächste mal ist der Regen 50 km weiter und trifft das nächste Flußsystem.
 
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Wie wurde es mal so treffend beschrieben, es findet ein Wettlauf mit den Sicherungsmaßnahmen statt, wer nicht mithalten kann = säuft ab.
Sicher gibt es Ortschaften, welche seit Jahrhunderten keine Überraschung oder Überschwemmungen erlitten haben, aber da gab es wahrscheinlich stromaufwärts keine Flussbegradungen, wurde quer zum Hang gepflügt, gab es einen Schutzwald.
Nicht zu vergessen, es gab immer wieder in der Vergangenheit Flutkatastrophen , die meisten Dämme, Wehre und Staudämme wurden deshalb errichtet, nicht um grünen Strom zu erzeugen.
 
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Wer nicht mit seinen Händen arbeiten kann oder will ,sollte was spenden!!
Wer körperlich oder mit Maschinen helfen will, für den gibt's bald auf freiwilliger Basis viel zu tun.
Es werden sicherlich nach dem Ende der Fluten "Arbeitsbörsen" eingerichtet!
Viele haben doch Urlaub....
Wer zu allem kein Bock hat,kann sich weiterhin hier im Forum das Maul aus der Ferne zerreissen!!
Macht Sinn im Anblick von Zerstörungen und menschlichen Leids!!
 
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Ich hab jetzt vorhin im Fernsehen einige Betroffene gehört. Was mich erschreckt ist das scheinbar wenige überhaupt eine Elementarversicherung haben. Hier war das mal Pflicht und ich kenne keinen der die nicht hat. Da biste natürlich total im Ar.... wenn die Bude weg ist.
 
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Ich hab jetzt vorhin im Fernsehen einige Betroffene gehört. Was mich erschreckt ist das scheinbar wenige überhaupt eine Elementarversicherung haben. Hier war das mal Pflicht und ich kenne keinen der die nicht hat. Da biste natürlich total im Ar.... wenn die Bude weg ist.
..... und jetzt sind auch noch stellenweise Plünderer unterwegs :unsure: :unsure:!
D.T.
 

Rotmilan

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@Stomberger So einfach ist es leider nicht. Gebäudeversicherungen sind in der Versicherungswirtschaft bereits seit einigen Jahren kein besonders beliebtes Geschäft. Für die Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Ganz Deutschland ist in verschiedene Zonen eingeteilt. Das System nennt sich Zürs . Wer zu nah an einem fließenden oder stehenden Gewässer wohnt, hat wenig Aussichten, einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können.
 
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Ich möchte helfen. Am liebsten direkt vor Ort.
wer jemanden vor Ort kennt, der direkte Hilfe in Form von Muskelkraft, Fleiß und Schweiß benötigen kann, meldet sich bitte.
Ist egal, ob ich einen Keller ausräumen, Unrat beseitigen, Schlamm schippen, Kinder betreuen oder einfach nur da sein soll.

Vielleicht weiß ja jemand hier, wem ich helfen kann.
 
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Welche Schrauben meinst du genau?
Eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in dem Wissen, dass sich das alles überschneidet:

- Planungsrecht, v.a. Regionalplanung und da alles, was mit Wasser und Bauen zu tun hat - die Bundesrepublik ist da an vielen Stellen ihrer eigenen Zielsetzung teils 2 Jahrzehnte hinterher und die Ziele waren schon nicht unbedingt sehr ambitioniert,
- Vorbeugung (gibt elendig viel Material aus dem Bereich Hochwasserschutz, wird leider oft stiefmütterlich behandelt und "Starkregen" hat z.B. hier kein Bauträger mit "altengerechten Bungalows" auf dem Schirm, das sieht man an der Pflasterung ums Haus etc.),
- Anpassung (baulich, planerisch, organisatorisch, Verwaltung, ... bis hin zum individuellen "prepping" und Versicherungen (wo die einen noch aufnehmen) und ggf. Rückbau und Entsiedelung (@frankietester hat da mit seiner Einschätzung zu Baugebieten etc. leider völlig Recht, auch wenns hart ist),
- Klimaschutz (sinnvoll und v.a. effizient, nicht dogmatisch) - gerade hier droht jetzt auch durch den und nach dem Wahlkampf wieder viel "gut gemeint statt gut gemacht".
 
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@Stomberger So einfach ist es leider nicht. Gebäudeversicherungen sind in der Versicherungswirtschaft bereits seit einigen Jahren kein besonders beliebtes Geschäft. Für die Überschwemmungsschäden ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Ganz Deutschland ist in verschiedene Zonen eingeteilt. Das System nennt sich Zürs . Wer zu nah an einem fließenden oder stehenden Gewässer wohnt, hat wenig Aussichten, einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können.
Na ja,
ich wohne 20m neben einem Fließgewässer und hab eine, das mag aber wie gesagt daran liegen das in Württemberg die Feuerversicherung bis vor einigen Jahren Pflicht war.

Das könnte der Staat auch wieder einführen. Er müsste nur die EU am A... lecken lasse.


Bis in das Jahr 1994 hinein waren alle Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg kraft Gesetzes in der als Pflichtversicherung und Monopolversicherung geführten, öffentlich-rechtlich ausgestalteten Gebäudeversicherung gegen Feuer und gegen Elementarschäden versichert. Hierfür war im württembergischen Landesteil die Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet. Rechtsgrundlagen ihrer Versicherungstätigkeit waren das württembergische Gesetz betreffend die veränderte Einrichtung der allgemeinen Brandversicherungsanstalt vom 14.3.1853 (RegBl. S. 79), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.1.1943 (RegBl. S. 1) - WürttGebVersG - und das Gesetz über die Versicherung der Gebäude gegen Unwetterschäden und andere Elementarschäden vom 7.3.1960 (GBl. S. 70), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.3.1985 (GBl. S. 71) - ElSchG. Die Mittel zur Erfüllung der Anstaltsaufgaben wurden mittels der durch Verwaltungsakt festgesetzten Umlagen von den Versicherten aufgebracht. Die Festsetzung erfolgte auf der Grundlage der jährlich durch ministerielle Verordnung festgelegten Umlagesätze je 100 Mark (Wert 1914) Versicherungsanschlag.

Nach Art. 3 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18.6.1992 (ABl. Nr. L 228 vom 11.8.1992) - Dritte Richtlinie Schadenversicherung - hatten die Mitgliedstaaten alle Vorkehrungen zu treffen, damit die für den Zugang zur Tätigkeit in bestimmten Versicherungszweigen bestehenden Monopole, die den in ihrem Staatsgebiet errichteten Anstalten gewährt wurden und in Art. 4 der Richtlinie 73/239/EWG aufgeführt sind, spätestens zum 1.7.1994 abgeschafft wurden; zu den in Art. 4 der letztgenannten Richtlinie genannten Anstalten gehörte die Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt. Das Land Baden-Württemberg ist dieser Verpflichtung durch Erlaß des Gesetzes zur Neuordnung der Gebäudeversicherung vom 28.6.1993 (GBl. S. 505) - GebVersNG - nachgekommen. Darin sind die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere das WürttGebVersG und das ElSchG mit Ablauf des 30.6.1994 außer Kraft gesetzt worden (Art. 1 § 4 Abs. 1 S. 1 GebVersNG). Ferner wurde bestimmt, daß die bestehenden gesetzlichen Versicherungsverhältnisse ab 1.7.1994 kraft Gesetzes in vertragliche Versicherungsverhältnisse überführt wurden, die erstmals zum 31.12.1994 gekündigt werden konnten und auf die das Versicherungsvertragsgesetz Anwendung findet (S. 2 und 3 der Vorschrift). Die letztgenannte Regelung hat der Bundesgesetzgeber durch das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse - Art. 6 des Gesetzes zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse vom 22.7.1993 (BGBl. I S. 1282, 1286) - ermöglicht; da das GebVersNG bereits am 28.6.1993 und damit zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes am 30.7.1993 ausgefertigt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 34, 9, 26), hat der Landesgesetzgeber durch Art. 20 Abs. 1 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 7.2.1994 (GBl. S. 73, 78) bestimmt, daß Art. 1 § 4 Abs. 1 S. 2 und 3 GebVersNG als am 31.7.1993 erlassen gilt. Aufgrund von Art. 1 § 3 Abs. 1 S. 1 GebVersNG sind die Württembergische Gebäudebrandversicherungsanstalt und die für den badischen Landesteil zuständig gewesene Badische Gebäudeversicherungsanstalt in Aktiengesellschaften umgewandelt worden, deren Aktien das Land Baden-Württemberg erhielt (S. 3 der Vorschrift). Nach der Umwandlung der Anstalten nehmen die Aktiengesellschaften die bisher den Anstalten obliegenden Aufgaben als beliehene Unternehmer weiter wahr (Abs. 2 der Vorschrift). Ansprüche aus den gesetzlichen Versicherungsverhältnissen, die am 30.6.1994 noch nicht erfüllt waren, werden von den Aktiengesellschaften nach den bis dahin geltenden Vorschriften abgewickelt (Art. 1 § 4 Abs. 2 GebVersNG). Das Land Baden-Württemberg hat am 1.7.1994 74,9% des Aktienbesitzes an die baden-württembergische Sparkassenorganisation übertragen, die die bisherigen Sparten als privatrechtliche Wettbewerbsversicherung weiterbetreibt; die Übertragung der restlichen 25,1% soll am 1.7.1997 erfolgen. Der Kaufpreis beträgt 1,1 Mrd DM.
 
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Entweder wirst du hier in Gewässernahe gar nicht versichert oder falls doch, sind die Beiträge für die allermeisten nicht bezahlbar.
Das ist die Krux
 
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