Höchstmengen Lagerung Nitropulver addierbar?

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Eine Frage, die ich mir auch nach Lesen diverser Merkblätter nicht beantworten kann - deshalb hier in die Runde: Für Nitropulver gilt ja max. 3 Kilo in unbewohntem Raum in bewohntem Haus und max 5 Kilo in unbewohntem Gebäude. Nun die Frage: kann ich dann 8 Kilo lagern, wenn ich beide Möglichkeiten habe? Nirgendwo steht nämlich, ob man die Mengen addieren kann, entsprechende räumliche Möglichkeiten vorausgesetzt. Oder ob man auf maximal 5 Kilo beschränkt ist? Oder gehen auch 3 plus 3 Kilo, wenn man im Haus mehrere passende unbewohnte Räume hat? Das kann man aus den Merkblättern nicht ersehen. Danke für Euren Rat.
 
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Nur wenn die Räume nicht unmittelbar nebeneinader liegen.

Wobei m.E. die Lagermenge je §27 Inhaber zu beachten sind. Also falls Du ein Schloss hast kannst Du nicht 100 KG lagern, selbst wenn es so viele passende Räume gäbe. Max. 5kg Klasse 1.3 in unbewohnten Nebenräumen also….

Jm2c
 
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Danke Schnage. Das bedeutet also, ich kann im Prinzip auch noch viel mehr lagern, wenn jeder Raum für sich den Anforderungen genügt UND wenn sie nicht unmittelbar nebeneinander liegen?
 
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Danke Schnage. Das bedeutet also, ich kann im Prinzip auch noch viel mehr lagern, wenn jeder Raum für sich den Anforderungen genügt UND wenn sie nicht unmittelbar nebeneinander liegen?
.... nein kannst Du nicht!
Die Höchstmenge an Nitropulver legt die Behörde fest.

Es ist natürlich möglich eine Erhöhung der Höchstmenge zu beantragen, sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen.
D.T.
 
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Naja.
In meinem Schein steht 25kg . Wenn ich die in diversen Häusern unterbringe und dabei weder die 3 bzw 5kg pro Lager überschreite...
 
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Bitte den Gesichtspunkt 'Verdämmung' bei Einsatz von Sprengmitteln beachten...

Warum sind wohl die Lagerungsorte von Sprengmitteln und Munition aller Art tunlichst in abgeschlossenen Holzkisten, jeweils sauber verteilt auf grünem Rasen? (in bewachtem Munitionslager....)

Lagerort ist sinnvoll auf grossem Grundstück im verschlossenen luftigen Schuppen und nicht im verdämmten Keller, wo drüber jemand schläft...
 
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Bitte den Gesichtspunkt 'Verdämmung' bei Einsatz von Sprengmitteln beachten...

Warum sind wohl die Lagerungsorte von Sprengmitteln und Munition aller Art tunlichst in abgeschlossenen Holzkisten, jeweils sauber verteilt auf grünem Rasen? (in bewachtem Munitionslager....)

Lagerort ist sinnvoll auf grossem Grundstück im verschlossenen luftigen Schuppen und nicht im verdämmten Keller, wo drüber jemand schläft...
.... was für NC/SP-Pulver gilt, gilt nicht für Munition!
Hier kann ich, wenn ich will zentnerweise in einem verschlossenen Behältnis im bewohnten Gebäude lagern.

Alles andere ist doch, was die Aufbewahrung an Pulver angeht, gesetzl. geregelt bzw. wird vom zuständ. Amt vor gegeben.
D.T.
 
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Servus beinand,
da ich in meinem Wohnhaus und in meiner Werkstatt (ca. 4 km entfernt) einen Raum mit vorgeschriebenem abschließbarem Schrank habe, meinte die Dame vom Amt ich könne je 3 Kg
lagern.
Gruß, Walter
 
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Ich habe mehrere unbewohnte Gebäude auf meinem Grundstück ( 6000 qm ), habe eine begrenzte Eintragung für: NC-Pulver 5 Kg und für SP-Pulver 3 KG ( getrennt von einander ).

Müsste vieleicht einmal nachfragen, ob ich mehr lagern dürfte und auch mehr tranzportieren darf ( bisher nur max. 3 KG ).
D.T.
 

WP

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.... was für NC/SP-Pulver gilt, gilt nicht für Munition!
Hier kann ich, wenn ich will zentnerweise in einem verschlossenen Behältnis im bewohnten Gebäude lagern.

Alles andere ist doch, was die Aufbewahrung an Pulver angeht, gesetzl. geregelt bzw. wird vom zuständ. Amt vor gegeben.
D.T.
.....sag`s doch konkret:​
In eine abgeschossene 12/70 mit Sternverschluss passen so ca. 7,5 Gramm Pulver....falls Du 400 Patronen "Kartuschenmunition" Kal. 12 herstellst, hast Du 3 Kilo TLM in Munition umgewandelt, die auf Deine Lagermenge nicht mehr angerechnet werden können, weil nun das WaffG einschlägig ist. Um per Definition Munition zu bejahen, musst allerdings die abgeschossene Schrotzündung gegen eine ungezündete tauschen. Das war es, was @D-T mit "zentnerweise Munition" sagen wollte......​
 
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musst allerdings die abgeschossene Schrotzündung gegen eine ungezündete tauschen. Das war es, was @D-T mit "zentnerweise Munition" sagen wollte......
WAS???
Abgeschossene Schrotzündung gegen eine ungezünderte tauschen, soll was bedeuten??

Und Kartuschenmunition soll Kal. 12 soll als Lager für TLM dienen? :unsure:

Und nochmal. Es gibt für Munition keine Beschränkung, wohl aber für Treibladungsmittel!

Ich verstehe Deinen Beitrag nicht!
D.T.
 

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